Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.10.1996 - 6 BA 96.32524 |
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 08.10.1996 - 6 BA 96.32524
- BVerwG, 04.03.1997 - 9 B 77.97
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Hessen, 10.02.2005 - 8 UE 185/02
Afghanistan - Familienasyl - Widerruf - Machtverhältnisse seit Ende 2001
Dieses Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juli 1996, dem sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 8. Oktober 1996 - 6 BA 96.32524 - (Asylis-Rspr.) angeschlossen hatte, wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 4. November 1997 - 9 C 43/96 - (BVerwGE 105 S. 306 ff. = NVwZ 1998 S. 750 ff. = juris; dieser Rspr. folgend: Hess. VGH, Urteile vom 26. Januar 1998 - 13 UE 2978/96.A - juris und vom 16. November 1998 - 9 UE 3908/96.A - InfAuslR 1999 S. 296 ff. = juris), aufgehoben (wie auch ein entsprechender Beschluss des OVG Reinl.-Pf. vom 23. Juli 1997 - 11 A 10570/97 - juris durch Urteil des BVerwG vom 19. Mai 1998 - 9 C 5/98 - AuAS 1998 S. 224 f. = juris), weil bei der Annahme quasi-staatlicher Teilregionen ein zu wenig strenger Maßstab angelegt worden sei. - VG Gießen, 13.02.1997 - 2 E 30226/96
Berücksichtigung von Änderungen der Sachlage hinsichtlich der politischen …
Rn. 20 Angesichts der nach alledem anhaltenden Zerrüttung des Landes kann derzeit und auf absehbare Zukunft von einer gesamtstaatlichen Gewalt in Afghanistan nicht gesprochen werden (vgl. HessVGH vom 08.07.1996, 13 UE 962/96; BayVGH vom 08.10.1996, 6 BA 96.32524).In den jeweiligen Teilgebieten Afghanistans ist es daher möglich, staatsähnliche Gewalt auszuüben und damit zugleich Personen aus der übergreifenden Friedensordnung auszugrenzen; politische Verfolgung auf regionaler Ebene ist nach alledem in Afghanistan grundsätzlich möglich (vgl. dazu HessVGH vom 08.07.1996, 13 UE 962/96; BayVGH vom 08.10.1996, 6 BA 96.32524; außerdem Niedersächsisches OVG vom 02.09.1996, 7 L 807/96).
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.1997 - 11 A 10570/97
Taleban; Afghanistan; Kabul; Staatsähnliche Herrschaftsmacht; Politische …
Angesichts der völligen Durchsetzungsfähigkeit und der inzwischen hinreichenden Dauerhaftigkeit des skizzierten Machtapparats der Taleban üben diese jedenfalls in den bis Ende September 1996 von ihnen eroberten Provinzen - mit Ausnahme der aufgezeigten vereinzelnen Enklaven kleinerer Stammesführer und örtlicher Machthaber - eine quasi-staatliche Herrschaftsmacht aus (so im Ergebnis auch HessVGH, Urteil vom 08. Juli 1996 - 13 UE 962/96.A - und BayVGH, Urteil vom 08.10.96 - 6 BA 96.32524 -). - VG Gießen, 13.02.1997 - 2 E 10819/91
Afghanistan: zur Situation der Frauen in den von den Taleban und den Mudjaheddin …
Rn. 24 Angesichts der nach alledem anhaltenden Zerrüttung des Landes kann derzeit und auf absehbare Zukunft von einer gesamtstaatlichen Gewalt in Afghanistan nicht gesprochen werden (vgl. HessVGH vom 08.07.1996, 13 UE 962/96; BayVGH vom 08.10.1996, 6 BA 96.32524).In den jeweiligen Teilgebieten Afghanistans ist es daher möglich, staatsähnliche Gewalt auszuüben und damit zugleich Personen aus der übergreifenden Friedensordnung auszugrenzen; politische Verfolgung auf regionaler Ebene ist nach alledem in Afghanistan grundsätzlich möglich (vgl. dazu HessVGH vom 08.07.1996, 13 UE 962/96; BayVGH vom 08.10.1996, 6 BA 96.32524; außerdem Niedersächsisches OVG vom 02.09.1996, 7 L 807/96).
- VG Karlsruhe, 29.04.1998 - A 10 K 14467/94
Anspruch afghanischer Staatsangehöriger auf Asyl; Vollständige Ausfüllung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".