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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19140
VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043 (https://dejure.org/2010,19140)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.01.2010 - 6 BV 08.3043 (https://dejure.org/2010,19140)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 6 BV 08.3043 (https://dejure.org/2010,19140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erstreckt sich eine gemeindliche Straßenbaumaßnahme nicht auf die jeweilige Straße insgesamt, sondern mangels weitergehenden Erneuerungsbedarfs lediglich auf eine Teilstrecke (sog. Teilstreckenausbau), kann eine beitragsfähige Erneuerung in der Regel nur dann angenommen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 622
 
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Wird zitiert von ... (91)Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 29.05.2001 - 6 ZB 98.1375
    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
    Im Fall einer nur teilweisen Erneuerung der Einrichtung - etwa der Erneuerung lediglich des Gehweges auf der einen Seite einer Ortsstraße - erfasst das Abrechnungsgebiet mithin sämtliche Anliegergrundstücke unabhängig davon, ob diese unmittelbar an die erneuerten Teile angrenzen oder davon mehr oder weniger weit entfernt liegen (vgl. BayVGH, B.v. 29.5.2001 - 6 ZB 98.1375 - juris ;… U.v. 5.12.2007 a.a.O.).

    Nach Aktenlage fehlt es bereits an einer entsprechenden Entscheidung durch die Beklagte, die als konstitutiver "innerdienstlicher Ermessensakt" deutlich hätte bekundet (BayVGH, B.v. 6.5.2008 - 6 CS 08.114 - juris ; B.v. 29.5.2001 - 6 ZB 98.1375 - juris ) und vor dem Entstehen der sachlichen Beitragspflichten getroffen werden müssen (…vgl. Driehaus, a.a.O. RdNr. 115 zu § 8).

    Zudem darf eine Abschnittsbildung mit Blick auf die rechtliche Grenze des Willkürverbots nicht dazu dienen, bei der Abrechnung eines nach dem Bauprogramm nur auf eine Teilstrecke beschränkten Ausbaus nur die an diesem Teil der Einrichtung gelegenen Anlieger zu belasten, die übrigen aber zu verschonen (BayVGH, B.v. 29.5.2001 a.a.O.;… vgl. auch Driehaus, a.a.O., RdNr. 112a zu § 8).

  • VGH Bayern, 05.12.2007 - 6 BV 04.496
    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
    Unter einer beitragsfähigen Erneuerung ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer infolge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße bzw. Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2007 - 6 BV 04.496 - juris , B.v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris , B.v. 22.9.2009 - 6 ZB 08.788 - juris ).

    Im Fall einer nur teilweisen Erneuerung der Einrichtung - etwa der Erneuerung lediglich des Gehweges auf der einen Seite einer Ortsstraße - erfasst das Abrechnungsgebiet mithin sämtliche Anliegergrundstücke unabhängig davon, ob diese unmittelbar an die erneuerten Teile angrenzen oder davon mehr oder weniger weit entfernt liegen (vgl. BayVGH, B.v. 29.5.2001 - 6 ZB 98.1375 - juris ; U.v. 5.12.2007 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 L 393/99

    Beitragsfähige Verbesserung durch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
    Vor diesem Hintergrund ist eine Beitragsfähigkeit nur anzuerkennen, wenn die von den Bauarbeiten erfasste Teilstrecke "innerhalb der öffentlichen Einrichtung einen nicht nur untergeordneten Teilbereich erfasst" (so NdsOVG, U.v. 7.9.1999 - 9 L 393/99 - KStZ 2000, 74/76).
  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Erneuerungsbedarf; beitragsfähiger Aufwand; …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
    Unter einer beitragsfähigen Erneuerung ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer infolge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße bzw. Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2007 - 6 BV 04.496 - juris , B.v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris , B.v. 22.9.2009 - 6 ZB 08.788 - juris ).
  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861

    Ausbaubeitrag; Haupterschließungsstraße; Abgrenzungsmerkmale; …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
    Gegenstand einer solchen beitragsfähigen Erneuerung ist grundsätzlich die einzelne Ortsstraße als öffentliche Einrichtung im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG; wie weit diese reicht und wo eine andere Verkehrsanlage beginnt, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (ständige Rechtsprechung; vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2009 - 6 CS 09.1753 - juris , B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.09.2009 - 6 CS 09.1753

    Straßenausbaubeitragsrecht; Ortsstraße; durchgehender Straßenzug; …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
    Gegenstand einer solchen beitragsfähigen Erneuerung ist grundsätzlich die einzelne Ortsstraße als öffentliche Einrichtung im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG; wie weit diese reicht und wo eine andere Verkehrsanlage beginnt, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (ständige Rechtsprechung; vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2009 - 6 CS 09.1753 - juris , B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.09.2009 - 6 ZB 08.788

    Ausbaubeitrag; Erneuerung; Vergleich mit ursprünglicher Anlage

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
    Unter einer beitragsfähigen Erneuerung ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer infolge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße bzw. Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2007 - 6 BV 04.496 - juris , B.v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris , B.v. 22.9.2009 - 6 ZB 08.788 - juris ).
  • VGH Bayern, 11.07.1995 - 6 B 93.3392
    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
    Von Belang ist daneben aber auch, wie das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BayVGH, U.v. 11.7.1995 - 6 B 93.3392 - BayVBl 1996, 470/471) angenommen hat, ein quantitativer Aspekt, nämlich ausgehend vom einschlägigen gemeindlichen Bauprogramm das Ausmaß der Arbeiten an der jeweiligen Einrichtung.
  • VGH Bayern, 04.01.2005 - 6 CS 03.3248
    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
    Ein Abschnitt darf grundsätzlich nur dann gebildet werden, wenn der Ausbau nach den planerischen Vorstellungen der Gemeinde, die im Bauprogramm ihren Niederschlag gefunden haben, fortgeführt werden soll, die tatsächliche Ausführung sich aber zunächst auf eine bestimmte Strecke der geplanten Ausdehnung beschränkt, wenn mit anderen Worten die Erneuerung der Einrichtung nicht in einem Zuge, sondern in Etappen (Teilstrecken) verwirklicht wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.1.2005 - 6 CS 03.3248 - juris ;… Driehaus, a.a.O., RdNr. 289 i).
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.114

    Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Abschnittsbildung; Willkürverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
    Nach Aktenlage fehlt es bereits an einer entsprechenden Entscheidung durch die Beklagte, die als konstitutiver "innerdienstlicher Ermessensakt" deutlich hätte bekundet (BayVGH, B.v. 6.5.2008 - 6 CS 08.114 - juris ; B.v. 29.5.2001 - 6 ZB 98.1375 - juris ) und vor dem Entstehen der sachlichen Beitragspflichten getroffen werden müssen (…vgl. Driehaus, a.a.O. RdNr. 115 zu § 8).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …

    Wo eine solche Ortsstraße beginnt und wo sie - auch in der Form des Übergangs in eine andere Ortsstraße - endet, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (ständige Rechtsprechung; vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 m.w.N.).

    Rn. 44 Handelt es sich mithin bei der Straße Auf der Schanze in den von der Beklagten zu Grunde gelegten Ausmaßen um die maßgebliche Einrichtung, stellt sich nicht die vom Verwaltungsgericht in Auseinandersetzung mit dem Senatsurteil vom 28. Januar 2010 - 6 BV 08.3043 - (BayVBl 2010, 470) erörterte Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer langen Ortsdurchfahrt schon die Erneuerung einer relativ kurzen, weniger als 25% der gesamten Straßenlänge umfassenden Teilstrecke beitragsfähig sein kann.

    Da Gegenstand einer beitragsfähigen Erneuerung immer die jeweilige Straße insgesamt ist, muss der umlagefähige Aufwand - vorbehaltlich einer wirksamen Abschnittsbildung - auf alle Grundstücke verteilt werden, die mit Blick auf die Straße in ihrer gesamten Länge eine beitragsrelevante qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit haben, im Fall der beitragsfähigen Erneuerung einer Teilstrecke also auf sämtliche Anliegergrundstücke unabhängig davon, ob sie unmittelbar an dem erneuerten Teil angrenzen oder nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.05.2017 - 6 BV 16.2345

    Abgrenzung zwischen beitragsfreier Instandsetzung und beitragsfähiger Erneuerung …

    Wie weit diese reicht und wo eine andere Verkehrsanlage beginnt, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (ständige Rechtsprechung; vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 12;… B.v. 23.9.2009 - 6 CS 09.1753 - juris Rn. 12;… B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Wird etwa lediglich der Gehweg auf der einen Seite einer Orts Straße erneuert, umfasst das Abrechnungsgebiet deshalb sämtliche Anliegergrundstücke unabhängig davon, ob diese unmittelbar an die erneuerten Teile angrenzen oder davon mehr oder weniger weit entfernt liegen (vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 12;… B.v. 27.9.2016 - 6 ZB 15.1979 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Denn unterhalb dieser Schwelle ist regelmäßig nur ein unerheblicher Teil betroffen, dessen Erneuerung oder Verbesserung nicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt (…BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16; U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 13 f.).

    Auch für diese Teileinrichtung gilt der Orientierungswert von mindestens einem Viertel der gesamten Straßenlänge (vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 14).

    Ob der Ausbau einer Teilstrecke in quantitativer Hinsicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt und damit die Schwelle zur Beitragsfähigkeit überschreitet, bestimmt sich folglich auch für Teileinrichtungen, die sich - wie insbesondere Gehwege - typischerweise über die gesamte Länge einer Straße erstrecken, nach dem Verhältnis des ausgebauten Teils zur Straße insgesamt (…vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16; U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 14).

  • VG Augsburg, 15.09.2016 - Au 2 K 16.121

    Beitragspflicht von Straßenerneuerungs- und -verbesserungsmaßnahmen

    Im Fall einer nur teilweisen Erneuerung der Einrichtung - etwa der Erneuerung lediglich einer Teilstrecke der Fahrbahn - hat das Abrechnungsgebiet sämtliche Anliegergrundstücke zu umfassen unabhängig davon, ob diese unmittelbar an die erneuerten Teile angrenzen oder davon mehr oder weniger weit entfernt liegen (vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 = NVwZ-RR 2010, 622;… B.v. 29.5.2001 - 6 ZB 98.1375 - juris Rn. 5).

    Als Faustregel wird angenommen, dass eine beitragsfähige Erneuerung in der Regel nur dann vorliegt, wenn die erneuerte Teilstrecke mindestens ein Viertel der gesamten Straßenlänge umfasst, denn unterhalb dieser Schwelle ist regelmäßig nur ein unerheblicher Teil betroffen, dessen Erneuerung oder Verbesserung nicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt (…BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.584 - juris Rn. 18; U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470).

    Zwar ist nach den oben dargelegten Grundsätzen in der Regel nur dann vom Vorliegen einer beitragsfähigen Erneuerung auszugehen, wenn die erneuerte Teilstrecke mindestens ein Viertel der gesamten Straßenlänge umfasst (…vgl. z. B. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.584 - juris Rn. 18;… B.v. 20.6.2012 - 6 B 11.2132 - juris Rn. 4; U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 = NVwZ-RR 2010, 622).

    Dabei kann es - unter angemessener Berücksichtigung der sich am Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung orientierten Interessen der Gemeinde - gerechtfertigt erscheinen, je länger die Gesamtanlage ist, desto eher vom Grundsatz abzuweichen (…s. hierzu BayVGH, U.v. 11.12.2015 a. a. O.; U.v. 28.1.2010 a. a. O.; Baumann/Wölfl, KommP BY 2011, 22).

    Je größer die von der Maßnahme umfasste Straßenfläche ist, je mehr Teileinrichtungen, insbesondere solche mit eigenständiger Lebensdauer, einbezogen sind und je weitreichender und grundlegender die Arbeiten in die vorhandene Substanz eingreifen, desto eher können sie als beitragspflichtige Erneuerung bzw. Verbesserung qualifiziert werden (BayVGH, U.v. 28.1.2010 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2536

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …

    Wo eine solche Ortsstraße beginnt und wo sie - auch in der Form des Übergangs in eine andere Ortsstraße - endet, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (ständige Rechtsprechung; vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 m.w.N.).

    Rn. 39 Handelt es sich mithin bei der Straße Auf der Schanze in den von der Beklagten zu Grunde gelegten Ausmaßen um die maßgebliche Einrichtung, stellt sich nicht die vom Verwaltungsgericht in Auseinandersetzung mit dem Senatsurteil vom 28. Januar 2010 - 6 BV 08.3043 - (BayVBl 2010, 470) erörterte Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer langen Ortsdurchfahrt schon die Erneuerung einer relativ kurzen, weniger als 25% der gesamten Straßenlänge umfassenden Teilstrecke beitragsfähig sein kann.

    Da Gegenstand einer beitragsfähigen Erneuerung immer die jeweilige Straße insgesamt ist, muss der umlagefähige Aufwand - vorbehaltlich einer wirksamen Abschnittsbildung - auf alle Grundstücke verteilt werden, die mit Blick auf die Straße in ihrer gesamten Länge eine beitragsrelevante qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit haben, im Fall der beitragsfähigen Erneuerung einer Teilstrecke also auf sämtliche Anliegergrundstücke unabhängig davon, ob sie unmittelbar an dem erneuerten Teil angrenzen oder nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 21.07.2016 - 6 ZB 16.97

    Voraussetzungen für Abschnittsbildung im Straßenbau

    670 und 568/5 endet, wo der Außenbereich beginnt (vgl. u. a. BayVGH, U. v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206/208; U. v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470).

    Zudem darf eine Abschnittsbildung mit Blick auf die rechtliche Grenze des Willkürverbots nicht dazu dienen, bei der Abrechnung eines nach dem Bauprogramm nur auf eine Teilstrecke beschränkten Ausbaus nur die an diesem Teil der Einrichtung gelegenen Anlieger zu belasten, die übrigen aber zu verschonen (BayVGH, U. v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470/471;… B. v. 15.4.2015 - 6 ZB 14.2843 - juris Rn. 10).

    Es ist beitragsrechtlich unbeachtlich, dass der nördliche Bereich der Schäfersgasse bereits in den Jahren 1989/1990 erneuert worden war und damals die mittlerweile weiter verdichtete und präzisierte Rechtsprechung des Senats zur Abschnittsbildung noch nicht bekannt gewesen ist (vgl. u. a. BayVGH, U. v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470/471;… B. v. 15.4.2015 - 6 ZB 14.2843 - juris Rn. 10).

    Rn. 11 Bei der Erneuerung des 151 m langen südlichen Teilbereichs der insgesamt etwa 480 m langen Schäfersgasse handelt es sich jedoch um einen beitragsfähigen Teilstreckenausbau, bei dem das Verwaltungsgericht zu Recht in das Abrechnungsgebiet die Anliegergrundstücke des nördlichen Teils der Schäfersgasse mit einbezogen hat (BayVGH, U. v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470/471;… B. v. 15.4.2015 - 6 ZB 14.2843 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979

    Zur Abgrenzung von Erschließungsbeitrags- und Straßenausbaubeitragsrecht

    Wie weit diese reicht und wo eine andere Verkehrsanlage beginnt, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (st. Rspr.. vgl. BayVGH, U. v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 12 m. w. N.).

    Im Falle einer nur teilweisen Erneuerung der Einrichtung - wie hier Erneuerung nur des westlichen Teils der Albert-Schweitzer-Straße - erfasst das Abrechnungsgebiet mithin sämtliche Anliegergrundstücke unabhängig davon, ob diese unmittelbar an die erneuerten Teile angrenzen oder davon mehr oder weniger weit entfernt liegen (…vgl. BayVGH, B. v. 29.5.2001 - 6 ZB 98.1375 - juris Rn. 5;… U. v. 5.12.2007 - 6 BV 04.496 - juris Rn. 23), wenn eine Erneuerung im Rechtssinne vorliegt, d. h. wenn die von den Bauarbeiten erfasste Teilstrecke "innerhalb der öffentlichen Einrichtung einen nicht nur untergeordneten Teilbereich erfasst" (vgl. BayVGH, U. v. 28.1.2010, a. a. O., juris Rn. 13 m. w. N.).

    Ein Abschnitt darf grundsätzlich nur dann gebildet werden, wenn der Ausbau nach den planerischen Vorstellungen der Gemeinde, die im Bauprogramm ihren Niederschlag gefunden haben, fortgeführt werden soll, die tatsächliche Ausführung sich aber zunächst auf eine bestimmte Strecke der geplanten Ausdehnung beschränkt, wenn mit anderen Worten die Erneuerung der Einrichtung nicht in einem Zuge, sondern in Etappen (Teilstrecken) verwirklicht wird (…vgl. BayVGH, B. v. 4.1.2005 - 6 CS 03.3248 - juris Rn. 10; U. v. 28.1.2010 a. a. O. Rn. 16).

    Da die von den Erneuerungsmaßnahmen betroffene Teilstrecke der Albert-Schweitzer-Straße weitaus mehr als ein Viertel der gesamten Straßenlänge umfasste (vgl. dazu BayVGH, U. v. 28.1.2010 a. a. O. Rn. 14), liegt auch eine beitragsfähige Erneuerung der Straße i. S. d. Art. 5 Abs. 1 Sätze 1 und 3 KAG vor und keine beitragsfreie Instandsetzung.

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2465

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …

    Wo eine solche Ortsstraße beginnt und wo sie - auch in der Form des Übergangs in eine andere Ortsstraße - endet, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (ständige Rechtsprechung; vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 m.w.N.).

    Rn. 42 Handelt es sich mithin bei der Straße Auf der Schanze in den von der Beklagten zu Grunde gelegten Ausmaßen um die maßgebliche Einrichtung, stellt sich nicht die vom Verwaltungsgericht in Auseinandersetzung mit dem Senatsurteil vom 28. Januar 2010 - 6 BV 08.3043 - (BayVBl 2010, 470) erörterte Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer langen Ortsdurchfahrt schon die Erneuerung einer relativ kurzen, weniger als 25% der gesamten Straßenlänge umfassenden Teilstrecke beitragsfähig sein kann.

    Da Gegenstand einer beitragsfähigen Erneuerung immer die jeweilige Straße insgesamt ist, muss der umlagefähige Aufwand - vorbehaltlich einer wirksamen Abschnittsbildung - auf alle Grundstücke verteilt werden, die mit Blick auf die Straße in ihrer gesamten Länge eine beitragsrelevante qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit haben, im Fall der beitragsfähigen Erneuerung einer Teilstrecke also auf sämtliche Anliegergrundstücke unabhängig davon, ob sie unmittelbar an dem erneuerten Teil angrenzen oder nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2534

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …

    Wo eine solche Ortsstraße beginnt und wo sie - auch in der Form des Übergangs in eine andere Ortsstraße - endet, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (ständige Rechtsprechung; vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 m.w.N.).

    Rn. 39 Handelt es sich mithin bei der Straße Auf der Schanze in den von der Beklagten zu Grunde gelegten Ausmaßen um die maßgebliche Einrichtung, stellt sich nicht die vom Verwaltungsgericht in Auseinandersetzung mit dem Senatsurteil vom 28. Januar 2010 - 6 BV 08.3043 - (BayVBl 2010, 470) erörterte Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer langen Ortsdurchfahrt schon die Erneuerung einer relativ kurzen, weniger als 25% der gesamten Straßenlänge umfassenden Teilstrecke beitragsfähig sein kann.

    Da Gegenstand einer beitragsfähigen Erneuerung immer die jeweilige Straße insgesamt ist, muss der umlagefähige Aufwand - vorbehaltlich einer wirksamen Abschnittsbildung - auf alle Grundstücke verteilt werden, die mit Blick auf die Straße in ihrer gesamten Länge eine beitragsrelevante qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit haben, im Fall der beitragsfähigen Erneuerung einer Teilstrecke also auf sämtliche Anliegergrundstücke unabhängig davon, ob sie unmittelbar an dem erneuerten Teil angrenzen oder nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.07.2018 - 6 ZB 17.1580

    Planfeststellungsverfahren für eine Teilstrecke

    Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen oder Grundstücksgrenzen, sondern ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Ausstattung mit Teileinrichtungen auszurichten (vgl. etwa BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 Rn. 12;… U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206 Rn. 41;… B.v. 6.12.2017 - 6 ZB 17.1104 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Dem gemeindlichen Bauprogramm kommt nach ständiger Rechtsprechung im jeweiligen Einzelfall ausschlaggebende Bedeutung insbesondere dafür zu, ob eine Straßenbaumaßnahme als beitragsfähige Erneuerung oder Verbesserung zu qualifizieren, wann die Maßnahme abgeschlossen und in welchem Umfang der mit ihr verbundene Aufwand beitragsfähig ist (vgl. etwa BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 Rn. 16;… B.v. 10.4.2014 - 6 ZB 14.85 - BayVBl 2014, 660 Rn. 7 m.w.N.).

    Fehlt es daran, kommt eine Beitragserhebung nur nach den Grundsätzen des Teilstreckenausbaus in Betracht (dazu etwa BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 Rn. 13 f.;… U.v. 18.5.2017 - 6 BV 16.2345 - BayVBl 2017, 238 Rn. 17 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 31.07.2014 - 6 ZB 13.2270

    Straßenausbaubeitragsrecht; Einrichtung; natürliche Betrachtungsweise; …

    Es hat dabei auf die natürliche Betrachtungsweise abgestellt, d.h. den Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Straßenausstattung vermitteln (u.a. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470; U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206/208).

    Ein Abschnitt darf grundsätzlich nur dann gebildet werden, wenn der Ausbau nach den planerischen Vorstellungen der Gemeinde, die im Bauprogramm ihren Niederschlag gefunden haben, fortgeführt werden soll, die tatsächliche Ausführung sich aber zunächst auf eine bestimmte Strecke der geplanten Ausführung beschränkt, wenn mit anderen Worten die Erneuerung der Einrichtung nicht in einem Zuge, sondern in Etappen (Teilstrecken) verwirklicht wird (BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 471).

    Insbesondere ist in zeitlicher Hinsicht völlig offen, wann die "geplante Kanalerneuerung" und damit die Erneuerung der Reststrecke erfolgen sollen (BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 471;… B.v. 20.6.2012 - 6 B 11.2132 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 15.04.2015 - 6 ZB 14.2843

    Straßenausbaubeitragsrecht; Ortsstraße; natürliche Betrachtungsweise; …

  • VGH Bayern, 04.07.2018 - 6 ZB 17.1585

    Überprüfung eines Bauprogramms einer Gemeinde

  • VG Bayreuth, 25.11.2015 - B 4 K 14.355

    Verfassungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Straßenausbaubeitragssatzung

  • VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1545

    Beginns der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage

  • VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.584

    Straßenbaubeitrag- Errichtung einer Stützmauer

  • VG Bayreuth, 27.03.2015 - B 4 K 13.400

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; wirksames Satzungsrecht; …

  • VGH Bayern, 10.04.2014 - 6 ZB 14.85

    Straßenausbaubeitragsrecht; Kreisstraße; Ortsdurchfahrt; Bauprogramm; …

  • VG Bayreuth, 22.06.2016 - B 4 K 14.801

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 6 B 14.2435

    Straßenausbaubeitragsrecht; Abschnittsbildung; unselbstständige Stichstraße; 63 m …

  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 6 B 18.248

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorauszahlung auf den …

  • VG Bayreuth, 15.11.2017 - B 4 K 16.589

    Straßenausbaubeitrag für eine Anliegerstraße

  • VGH Bayern, 22.04.2010 - 6 B 08.1483

    Straßenausbaubeitrag; Verbesserung; Abrechnungsgebiet; einheitliche Straße; …

  • VG Würzburg, 05.11.2010 - W 2 S 10.1081

    Straßenausbaubeitrag; Mainaschaff; Hauptstraße; Abschnittsbildung; …

  • VGH Bayern, 24.11.2016 - 6 ZB 16.1476

    Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung einer Ortsstraße und satzungsrechtliche …

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 320/13

    Natürliche Betrachtungsweise; öffentliche Einrichtung; Innenstadtring; Kreuzung; …

  • VG Würzburg, 15.05.2014 - W 3 K 12.1063

    Straßenausbaubeitrag; Erschließungsanlage W...straße in S...; Stichstraße I...; …

  • VGH Bayern, 06.10.2016 - 6 ZB 15.1163

    Tiefenbegrenzung im Straßenausbaubeitragsrecht

  • VGH Bayern, 09.07.2019 - 6 ZB 18.2370

    Abgelehnter Antrag auf Zulassung der Berufung - Rechtmäßiger …

  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 6 B 18.251

    Ausbaubeitrag für Straße oberhalb einer Böschung

  • VGH Bayern, 18.07.2017 - 6 ZB 16.691

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Straßenausbaubeitrag

  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 6 B 18.249

    Vorauszahlung zum Straßenausbaubeitrag für Hanggrundstück

  • VGH Bayern, 06.04.2017 - 6 B 16.1043

    Heranziehung zu Straßenausbaubeitrag

  • VG Bayreuth, 14.12.2016 - B 4 K 15.124

    Bildung des Abrechnungsgebiets für Straßenausbaubeitrag

  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 6 ZB 13.577

    Straßenausbaubeitrag; Kostenspaltung; beitragsfähiger Aufwand (Erforderlichkeit); …

  • VG Bayreuth, 17.09.2014 - B 4 K 13.502

    Straßenausbaubeitrag

  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 6 B 12.1386

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Straße; natürliche Betrachtungsweise; …

  • VGH Bayern, 17.02.2016 - 6 ZB 14.1871

    Straßenausbaubeitrag - Berücksichtigungsfähige Kosten bei gleichzeitiger …

  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 6 CS 15.389

    Straßenausbaubeitragsrecht; Beitragsbescheid; inhaltliche Bestimmtheit; …

  • VG Würzburg, 12.03.2015 - W 3 K 13.1283

    Konsolidierte Satzung

  • VG Augsburg, 11.12.2014 - Au 2 K 14.790

    Straßenausbaubeitragsrecht; Notwendigkeit der Erneuerung einer Fahrbahndecke; …

  • VG München, 26.07.2016 - M 2 K 16.1170

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für Teilstreckenausbau

  • VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586

    Straßenausbaubeitrag- Errichtung einer Stützmauer

  • VG Bayreuth, 02.07.2014 - B 4 K 13.865

    Straßenausbaubeitrag (Vorauszahlung); fehlerhafte Abschnittsbildung; Beginn und …

  • VGH Bayern, 13.02.2015 - 6 B 14.2372

    Straßenausbaubeitragsrecht; Abschnittsbildung; Technischer Bauabschnitt; …

  • VGH Bayern, 18.07.2017 - 6 ZB 16.681

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag für die Verbesserung der Gehwege

  • VG Gera, 16.06.2023 - 3 K 415/22

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen - Auslegung der Änderung einer Satzung als …

  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 6 CS 18.1569

    Einrichtungsbegriff im Staßenausbaubeitragsrecht

  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1011

    Verteilung des Aufwands auf die einzelnen zu berücksichtigenden Grundstücke bei …

  • VG Würzburg, 19.11.2015 - W 3 K 14.1391

    Ausbau eines Gehwegs

  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 6 CS 18.1567

    Straßenausbaubeitragsbescheid

  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 6 CS 18.1571

    Straßenausbaubeitragsbescheid

  • VGH Bayern, 24.06.2020 - 6 ZB 20.166

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem …

  • VGH Bayern, 18.07.2017 - 6 ZB 16.684

    Antrag auf Zulassung einer Berufung - Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag

  • VGH Bayern, 17.01.2017 - 6 ZB 16.234

    Straßenausbaubeitrag - Beginn und Ende einer Ortsstraße

  • VGH Bayern, 30.03.2010 - 6 CS 10.408

    Straßenausbaubeitragsrecht; Beschwerde; Einrichtungsbegriff; natürliche …

  • VG Ansbach, 20.02.2020 - AN 3 K 19.00510

    Beitrag für Ausbau einer Erschließungsanlage

  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1104

    Bestimmung einer Ortsstraße nach der natürlichen Betrachtungsweise und dem …

  • VGH Bayern, 18.12.2012 - 6 CS 12.2550

    Straßenausbaubeitragsrecht; Sondervorteil; spezifische Nähe; Anliegergrundstück; …

  • VGH Bayern, 20.06.2012 - 6 B 11.2132

    Straßenausbaubeitragsrecht; Hauptsacheerledigung; Teilstreckenausbau; …

  • VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 3 K 19.00568

    Straßenbaubeitrag für Ortstraße

  • VG Bayreuth, 24.07.2019 - B 4 K 17.621

    Eigenbeteiligung der Gemeinden bei Straßenausbaumaßnahmen und beitragsrelevanter …

  • VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 2 K 14.1567

    Verlängerung einer bereits erstmalig endgültig hergestellten Ortsstraße

  • VG Bayreuth, 16.09.2014 - B 4 K 12.392

    Erschließungsanlage bereits 1963 entsprechend den Anforderungen der seinerzeit …

  • VGH Bayern, 14.06.2018 - 6 B 18.114

    Erfolgsaussichten der Berufung gegen ein Urteil über die Höhe eines …

  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 6 CS 13.1141

    Straßenausbaubeitragsrecht; Ortsstraße; Natürliche Betrachtungsweise; …

  • VG Würzburg, 13.03.2013 - W 2 K 11.1030

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Untere Hauptstraße Thüngersheim; Keine …

  • VGH Bayern, 10.12.2014 - 6 ZB 13.601

    Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung, Verbesserung; Teilstreckenausbau

  • VGH Bayern, 13.06.2024 - 6 BV 22.12152

    Erstattungsanspruch der Gemeinde nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

  • VG Bayreuth, 26.06.2019 - B 4 K 17.945

    Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag

  • VG München, 20.02.2018 - M 28 K 16.4436

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag

  • VG Würzburg, 21.01.2016 - W 3 K 14.1045

    Straßenausbaubeitragsbescheid und natürliche Betrachtungsweise der Ausbaumaßnahme

  • VG München, 27.10.2015 - M 2 K 15.237

    Festsetzung des Erschließungsbeitrages für die erstmalige Herstellung einer …

  • VGH Bayern, 13.06.2024 - 6 BV 22.1215

    Anspruch einer Gemeinde gegen den Freistaat Bayern auf Erstattung von entgangenen …

  • VG Regensburg, 21.02.2018 - RO 11 K 16.1837

    Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf einen Straßenausbaubeitrag

  • VG Bayreuth, 16.08.2017 - B 4 K 16.146

    Festsetzung eines höheren Straßenausbaubeitrags

  • VG Würzburg, 19.11.2015 - W 3 K 14.1281

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für Grundstück

  • VG Würzburg, 12.03.2015 - W 3 K 13.273

    Straßenausbaubeitrag; Verbesserung von Gehwegen entlang einer Staatsstraße; …

  • OVG Sachsen, 24.02.2014 - 5 A 78/13

    Straßenbaubeitrag, Verkehrsanlage, Abschnittsbildung, Bauprogramm

  • VGH Bayern, 14.02.2011 - 6 AS 10.2578

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße; Teilstreckenausbau; ernstliche …

  • VG Bayreuth, 07.05.2024 - B 4 K 21.765
  • VG Würzburg, 21.07.2021 - W 2 K 19.850

    Zur Frage einer beitragsfähigen Erneuerung einer Straße

  • VG Regensburg, 04.05.2021 - RO 11 S 21.712

    Bebauungsplan, Baugenehmigung, Bescheid, Beitragspflicht, Ausbau, Gemarkung, …

  • VG Bayreuth, 09.12.2015 - B 4 K 14.29

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

  • VGH Bayern, 02.09.2011 - 6 CS 11.445

    Straßenausbaubeitragsrecht; Einrichtungsbegriff; einzelne Ortsstraße

  • VG Augsburg, 26.05.2011 - Au 2 K 08.1568

    Eine Abschnittsbildung verletzt das Willkürverbot, wenn die endgültige …

  • VG München, 13.07.2021 - M 28 K 19.841

    Vorauszahlung auf einen Straßenausbaubeitrag - Anfechtungsklage

  • VG Bayreuth, 09.05.2018 - B 4 K 16.237

    Streit um Straßenausbaubeitrag

  • OVG Sachsen, 20.02.2014 - 5 B 428/13

    Straßenausbaubeitrag, Abschnittsbildung, Bauprogramm, Ausbauwille

  • VG Würzburg, 02.12.2020 - W 2 K 19.864

    Vorauszahlung auf Straßenausbaubeitrag rechtswidrig (Einzelfall)

  • VG München, 11.11.2014 - M 2 K 14.480

    Straßenausbaubeitrag; Abgrenzung der Anlage; Bauprogramm; Teilstreckenausbau

  • VG Ansbach, 25.11.2010 - AN 18 K 10.00286

    Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich; Kostenersparnis

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