Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.584 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für die Errichtung einer Stützmauer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für die Errichtung einer Stützmauer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 05.02.2014 - B 4 K 12.559
- VGH Bayern, 02.12.2015 - 5 ZB 14.1107
- VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.584
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.584
Die allgemeine "Ein-Viertel-Regel" zur Abgrenzung von beitragsfähiger Ausbaumaßnahme und beitragsfreier Instandsetzung bei einem Teilstreckenausbau (vgl. VGH München, Urteil vom 28.1.2010 - 6 BV 08.3043, BayVBl 2010, 470) gilt in einer solchen Fallgestaltung nicht.In diesem Zusammenhang geht der Senat davon aus, dass eine beitragsfähige Erneuerung in der Regel nur dann angenommen werden kann, wenn die erneuerte Teilstrecke mindestens ein Viertel der gesamten Straßenlänge umfasst (BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470).
- VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254
Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Erneuerung; Erneuerungsbedürftigkeit; übliche …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.584
Rn. 17 Unter einer beitragsfähigen Erneuerung ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer infolge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße bzw. Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist; nach ständiger Rechtsprechung beträgt die übliche Nutzungsdauer von Straßen 20 bis 25 Jahre (vgl. BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 28 f.;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 11).Das würde selbst für den Fall gelten, dass die Erneuerungsbedürftigkeit durch die Kanalbauarbeiten (mit)verursacht worden wäre; denn zur bestimmungsgemäßen Nutzung einer Straße gehört regelmäßig auch die Verlegung von Versorgungsleitungen (BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 31).
- VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119
Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße (Einrichtung); natürliche …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.584
Rn. 17 Unter einer beitragsfähigen Erneuerung ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer infolge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße bzw. Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist; nach ständiger Rechtsprechung beträgt die übliche Nutzungsdauer von Straßen 20 bis 25 Jahre (…vgl. BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 28 f.; B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 11).Eine beitragsfähige Verbesserung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Ortsstraße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (insbesondere räumlicher Ausdehnung, funktionaler Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597; B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - Rn. 13).
- BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87
Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.584
Die Stützmauer ist zur dauerhaften Sicherung des B2-wegs notwendig, weil sie ihn, wie oben ausgeführt, auf nicht unerheblicher Länge gegen ein angrenzendes, tiefer liegendes Grundstück abstützt (vgl. BVerwG" U.v. 7.7.1989 - 8 C 86/87 - juris Rn. 15 zum Erschließungsbeitragsrecht;… BayVGH" B.v. 30.3.2010 - 6 CS 10.408 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153
Straßenausbaubeitragsrecht, Fußgängerzone/Fußgängerbereich, Verbesserung, …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.584
Eine beitragsfähige Verbesserung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Ortsstraße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (insbesondere räumlicher Ausdehnung, funktionaler Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - Rn. 13). - VGH Bayern, 04.12.2014 - 6 ZB 13.467
Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße; Einrichtung; natürliche …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.584
Die Kosten für die Stützmauer im Rahmen einer solchen grundlegenden Erneuerungsmaßnahme gehören im Rahmen des Erforderlichen ohne weiteres zum beitragsfähigen Aufwand (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 6 ZB 13.467 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 08.01.2015 - 6 ZB 13.577
Straßenausbaubeitrag; Kostenspaltung; beitragsfähiger Aufwand (Erforderlichkeit); …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.584
Die Erforderlichkeit entstandener Kosten kann nur verneint werden, wenn sich die Gemeinde offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen und sachlich schlechthin unvertretbar sind (ständige Rechtsprechung; vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2015 - 6 ZB 13.577 - juris Rn. 7;… B.v. 13.2.2015 - 6 B 14.2372 - juris Rn. 18 m. w. N.). - VGH Bayern, 22.04.2010 - 6 B 08.1483
Straßenausbaubeitrag; Verbesserung; Abrechnungsgebiet; einheitliche Straße; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.584
Entsprechendes gilt im Grundsatz auch bei Verbesserungsmaßnahmen (vgl. BayVGH, U.v. 22.4.2010 - 6 B 08.1483 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 13.02.2015 - 6 B 14.2372
Straßenausbaubeitragsrecht; Abschnittsbildung; Technischer Bauabschnitt; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.584
Die Erforderlichkeit entstandener Kosten kann nur verneint werden, wenn sich die Gemeinde offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen und sachlich schlechthin unvertretbar sind (ständige Rechtsprechung;… vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2015 - 6 ZB 13.577 - juris Rn. 7; B.v. 13.2.2015 - 6 B 14.2372 - juris Rn. 18 m. w. N.). - VGH Bayern, 30.03.2010 - 6 CS 10.408
Straßenausbaubeitragsrecht; Beschwerde; Einrichtungsbegriff; natürliche …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.584
Die Stützmauer ist zur dauerhaften Sicherung des B2-wegs notwendig, weil sie ihn, wie oben ausgeführt, auf nicht unerheblicher Länge gegen ein angrenzendes, tiefer liegendes Grundstück abstützt (…vgl. BVerwG" U.v. 7.7.1989 - 8 C 86/87 - juris Rn. 15 zum Erschließungsbeitragsrecht; BayVGH" B.v. 30.3.2010 - 6 CS 10.408 - juris Rn. 17).
- VG Augsburg, 15.09.2016 - Au 2 K 16.121
Beitragspflicht von Straßenerneuerungs- und -verbesserungsmaßnahmen
Letzteres ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Anlage nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die einen positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (vgl. z. B. BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597; U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.584 - juris Rn. 17;… Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand Januar 2016, Rn. 2060 ff.).Als Faustregel wird angenommen, dass eine beitragsfähige Erneuerung in der Regel nur dann vorliegt, wenn die erneuerte Teilstrecke mindestens ein Viertel der gesamten Straßenlänge umfasst, denn unterhalb dieser Schwelle ist regelmäßig nur ein unerheblicher Teil betroffen, dessen Erneuerung oder Verbesserung nicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt (BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.584 - juris Rn. 18; U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470).
Keine Aussagekraft beansprucht der dargestellte Grundsatz jedoch im Hinblick auf Teileinrichtungen bzw. Straßenbestandteile, die sich typischerweise nicht auf die gesamte Länge der Straße erstrecken (BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.584 - juris Rn. 18).
Zwar ist nach den oben dargelegten Grundsätzen in der Regel nur dann vom Vorliegen einer beitragsfähigen Erneuerung auszugehen, wenn die erneuerte Teilstrecke mindestens ein Viertel der gesamten Straßenlänge umfasst (vgl. z. B. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.584 - juris Rn. 18;… B.v. 20.6.2012 - 6 B 11.2132 - juris Rn. 4; U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 = NVwZ-RR 2010, 622).
Von maßgeblicher Bedeutung ist daneben, ob die Maßnahme sich auf die gesamte Ortsstraße als beitragsfähige Einrichtung verbessernd auswirkt (BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.584 - juris Rn. 18).
Dabei kann es - unter angemessener Berücksichtigung der sich am Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung orientierten Interessen der Gemeinde - gerechtfertigt erscheinen, je länger die Gesamtanlage ist, desto eher vom Grundsatz abzuweichen (s. hierzu BayVGH, U.v. 11.12.2015 a. a. O.;… U.v. 28.1.2010 a. a. O.; Baumann/Wölfl, KommP BY 2011, 22).
In Bezug auf die - von Klägerseite nicht in Frage gestellte - Verbesserung der Beleuchtungseinrichtung in einem Teil der Anlage "..." kommt es auf den Aspekt der Längenausdehnung der Maßnahme nicht an (vgl. z. B. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.584 - juris Rn. 18).
- VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15
Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe
Ein solcher beitragsfähiger Teilstreckenausbau kommt auch bei Verbesserungsmaßnahmen in Betracht (so auch BayVGH, Urt. v. 11.12.2015 - 6 BV 14.584 -, juris Rn. 18).Rn. 57 Von einer beitragsfähigen Erneuerung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG (und auch § 1 Abs. 1 SABS) ist insbesondere dann auszugehen, wenn eine nicht mehr (voll) funktionsfähige, also erneuerungsbedürftige Straße bzw. Teileinrichtung der Straße nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist (…Nds. OVG, Urt. v. 9.8.2016 - 9 LC 29/15 -, juris Rn. 38; Nds. OVG, Beschl. v. 28.9.2004 - 9 ME 257/03 -, n.v.), mithin gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart (Bay. VGH, Urt. v. 11.12.2015 - 6 BV 14.584 -, juris Rn. 17;… Nds. OVG, Urt. v. 10.1.1989 - 9 A 53/87 -, NVwZ-RR 1989, 383 [385]).
Rn. 62 Soweit die Kläger geltend machen, dass die im Jahr 2015 ausgebaute Teilstrecke bereits im Jahr 2002 erneuerungsbedürftig gewesen sei, würde dies - auch als zutreffend unterstellt - der Beitragsfähigkeit des im Jahr 2015 erfolgten Ausbaus nicht entgegenstehen (vgl. auch BayVGH, Urt. v. 11.12.2015 - 6 BV 14.584 -, juris Rn. 23), auch wenn zu dem früheren Ausbauzeitpunkt (noch) keine Abrechnung gegenüber den Anliegern möglich gewesen ist.
Darüber hinaus steht einer Gemeinde bei der Entscheidung, ob und wann eine Maßnahme durchgeführt wird, auch ein weiter Einschätzungs- und Ermessensspielraum zu (so auch BayVGH, Urt. v. 11.12.2015 - 6 BV 14.584 -, juris Rn. 23).
- OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17
Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme; …
Liegen die Voraussetzungen für einen beitragsfähigen Teilstreckenausbau der Teileinrichtung Fahrbahn (ggf. auch Geh-, Rad- oder Geh- und Radweg) vor, kommt es nicht auf das Verhältnis der Länge der Stützmauer und der Länge der gesamten Straße an, wenn die Benutzbarkeit der gesamten Straße - wie hier - ohne die Stützmauern nicht gewährleistet wäre (vgl. BayVGH, Urteil vom 11.12.2015 - 6 BV 14.584 - juris Rn. 20; HessVGH…, Urteil vom 30.8.2018, a. a. O., Rn. 21).
- VGH Hessen, 08.01.2018 - 5 A 1551/17
Straßenausbaubeitrag
Die Stützmauer ist dabei regelmäßig eine unselbstständige Hilfseinrichtung der gesamten Verkehrsanlage (vgl. Beschluss des Senats vom 17. April 2002 - 5 TG 418/02 -, HSGZ 2003, 32; Thüringer OVG, Beschluss vom 24. Juni 2013 - 4 EO 233/10 -, KStZ 2014, 132; Bayerischer VGH, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 6 BV 14.584 -, BayVBl 2016, 348;… Driehaus in: Driehaus [Hrsg.], Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2017, § 8 Rn. 312 m.w.N., 323 m.w.N.;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 32 Rn. 61 m.w.N.).Dafür, dass es sich in Bezug auf die Gesamtanlage nicht nur um eine untergeordnete Reparatur handelt, kann die Höhe des Aufwandes für die Maßnahme ein wichtiges Indiz sein (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 11. Dezember 2015, a.a.O.).
- VGH Hessen, 30.08.2018 - 5 A 79/18
Straßenbeitrag
Die Stützmauer ist dabei regelmäßig eine unselbstständige Hilfseinrichtung der gesamten Verkehrsanlage (vgl. Beschluss des Senats vom 17. April 2002 - 5 TG 418/02 -, HSGZ 2003, 32; Thüringer OVG, Beschluss vom 24. Juni 2013 - 4 EO 233/10 -, KStZ 2014, 132; Bayerischer VGH, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 6 BV 14.584 -, BayVBl 2016, 348;… Driehaus in: Driehaus [Hrsg.], Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2018, § 8 Rn. 312 m.w.N., 323 m.w.N.;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 32 Rn. 61 m.w.N.). - VG Lüneburg, 15.09.2020 - 3 A 179/16
Aufteilung, funktional; Erneuerung; funktionale Aufteilung; Fußgänger; Gehweg; …
Rn. 35 Eine beitragsfähige Erneuerung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG (und auch § 1 SABS) liegt vor, wenn eine nicht mehr (voll) funktionsfähige, also erneuerungsbedürftige Straße bzw. Teileinrichtung der Straße nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist (…Nds. OVG, Urt. v. 26.5.2020 - 9 LC 121/18 -, juris Rn. 53 …und Urt. v. 9.8.2016 - 9 LC 29/15 -, juris Rn. 38), mithin von im Wesentlichen gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart ist (Bay. VGH, Urt. v. 11.12.2015 - 6 BV 14.584 -, juris Rn. 17;… Nds. OVG, Urt. v. 10.1.1989 - 9 A 53/87 -, juris Orientierungssatz 2). - VG Arnsberg, 07.08.2020 - 7 K 2524/18 Rn. 88 Vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 11. Dezember 2015 - 6 BV 14.584 -, juris, Rn. 20, 22; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 30. August 2018 - 5 A 79/18 -, juris, Rn. 21.
- VGH Bayern, 24.06.2020 - 6 ZB 20.166
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem …
Eine beitragsfähige Verbesserung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Orts straße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (insbesondere räumlicher Ausdehnung, funktionaler Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf ihre Benutzbarkeit hat (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.584 - BayVBl 2016, 348 ff. m.w.N.). - VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14
Aufgestauter Reparaturbedarf; Aufwandsspaltungsbeschluss; Baumpflanzung; …
Rn. 23 Von einer beitragsfähigen Erneuerung im Sinne des § 6 Abs. 1 NKAG (und auch § 1 Abs. 1 SABS) ist insbesondere dann auszugehen, wenn eine nicht mehr (voll) funktionsfähige, also erneuerungsbedürftige Straße bzw. Teileinrichtung der Straße nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist (Nds. OVG, Beschl. v. 28.09.2004 - 9 ME 257/03 -, n.v.), mithin gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart (Bay. VGH, Urt. v. 11.12.2015 - 6 BV 14.584 -, juris Rn. 17;… Nds. OVG, Urt. v. 10.01.1989 - 9 A 53/87 -, NVwZ-RR 1989, 383 [385]). - VG Ansbach, 18.07.2022 - AN 3 S 22.00309
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid
Rn. 87 Der Gemeinde steht indes nicht nur im Hinblick auf die anlagenbezogene, sondern auch hinsichtlich der kostenbezogenen Erforderlichkeit ein weites Ermessen zu, welches erst dann überschritten ist, wenn die Gemeinde sich offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit hält und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind (vgl. u.a. BayVGH, U.v. 11.12.2015, 6 BV 14.584 - juris). - VG Lüneburg, 01.11.2022 - 3 A 201/18
Außenbereich; begrenzte Vorteilswirkung; Elastizität der Widmung; Gemeindestraße; …
- VG Lüneburg, 26.06.2020 - 3 A 224/16
Abschnittsbildung; Anlagenbegriff; Ausbau, weiterer; Betrachtungsweise, …
- VG Ansbach, 26.05.2021 - AN 3 S 21.00729
Klage gegen Heranziehung zu Erschließungsbeitrag
- VG Lüneburg, 20.07.2021 - 3 A 191/18
Alternativberechnung; Angemessenheit; Aufwandsspaltungsbeschluss; Erneuerung; …
- VG München, 12.01.2016 - M 2 K 14.4558
Straßenausbaubeitrag und Begriff der Ortsstraße sowie der beitragsfähigen …
- VG Lüneburg, 06.04.2021 - 3 A 15/17
Herstellung, technisch; Straßenbaulast; Straßenbaulast, Übernahme der; …
- VGH Bayern, 13.06.2024 - 6 BV 22.12152
Erstattungsanspruch der Gemeinde nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
- VG München, 12.01.2016 - M 2 K 15.192
Festsetzung des Straßenausbaubeitrages für vorhandene historische Straße
- VGH Bayern, 13.06.2024 - 6 BV 22.1215
Anspruch einer Gemeinde gegen den Freistaat Bayern auf Erstattung von entgangenen …
- VG Bayreuth, 09.03.2022 - B 4 K 21.620
Verschlissenheit der Anlage, aufgestauter Reparaturbedarf bei Ablauf der üblichen …
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