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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42491
VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586 (https://dejure.org/2015,42491)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.12.2015 - 6 BV 14.586 (https://dejure.org/2015,42491)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Dezember 2015 - 6 BV 14.586 (https://dejure.org/2015,42491)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für die Errichtung einer Stützmauer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für die Errichtung einer Stützmauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254

    Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Erneuerung; Erneuerungsbedürftigkeit; übliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
    Rn. 15 Unter einer beitragsfähigen Erneuerung ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer infolge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße bzw. Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist; nach ständiger Rechtsprechung beträgt die übliche Nutzungsdauer von Straßen 20 bis 25 Jahre (vgl. BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 28 f.;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 11).

    Das würde selbst für den Fall gelten, dass die Erneuerungsbedürftigkeit durch die Kanalbauarbeiten (mit)verursacht worden wäre; denn zur bestimmungsgemäßen Nutzung einer Straße gehört regelmäßig auch die Verlegung von Versorgungsleitungen (BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße (Einrichtung); natürliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
    Rn. 15 Unter einer beitragsfähigen Erneuerung ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer infolge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße bzw. Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist; nach ständiger Rechtsprechung beträgt die übliche Nutzungsdauer von Straßen 20 bis 25 Jahre (…vgl. BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 28 f.; B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 11).

    Eine beitragsfähige Verbesserung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Ortsstraße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (insbesondere räumlicher Ausdehnung, funktionaler Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597; B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - Rn. 13).

  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043

    Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
    In diesem Zusammenhang geht der Senat davon aus, dass eine beitragsfähige Erneuerung in der Regel nur dann angenommen werden kann, wenn die erneuerte Teilstrecke mindestens ein Viertel der gesamten Straßenlänge umfasst (BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470).
  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87

    Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
    Die Stützmauer ist zur dauerhaften Sicherung des B2-wegs notwendig, weil sie ihn, wie oben ausgeführt, auf nicht unerheblicher Länge gegen ein angrenzendes, tiefer liegendes Grundstück abstützt (vgl. BVerwG" U.v. 7.7.1989 - 8 C 86/87 - juris Rn. 15 zum Erschließungsbeitragsrecht;… BayVGH" B.v. 30.3.2010 - 6 CS 10.408 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Erreichbarkeit; Heranfahrenkönnen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
    Denn der Kläger kann es mit zumutbaren finanziellen Mitteln etwa durch Errichtung einer Treppenanlage ausräumen (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153

    Straßenausbaubeitragsrecht, Fußgängerzone/Fußgängerbereich, Verbesserung, …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
    Eine beitragsfähige Verbesserung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Ortsstraße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (insbesondere räumlicher Ausdehnung, funktionaler Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - Rn. 13).
  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 6 ZB 13.467

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße; Einrichtung; natürliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
    Die Kosten für die Stützmauer im Rahmen einer solchen grundlegenden Erneuerungsmaßnahme gehören im Rahmen des Erforderlichen ohne weiteres zum beitragsfähigen Aufwand (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 6 ZB 13.467 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 6 ZB 13.577

    Straßenausbaubeitrag; Kostenspaltung; beitragsfähiger Aufwand (Erforderlichkeit); …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
    Die Erforderlichkeit entstandener Kosten kann nur verneint werden, wenn sich die Gemeinde offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen und sachlich schlechthin unvertretbar sind (ständige Rechtsprechung; vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2015 - 6 ZB 13.577 - juris Rn. 7;… B.v. 13.2.2015 - 6 B 14.2372 - juris Rn. 18 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 22.04.2010 - 6 B 08.1483

    Straßenausbaubeitrag; Verbesserung; Abrechnungsgebiet; einheitliche Straße; …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
    Entsprechendes gilt im Grundsatz auch bei Verbesserungsmaßnahmen (vgl. BayVGH, U.v. 22.4.2010 - 6 B 08.1483 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 13.02.2015 - 6 B 14.2372

    Straßenausbaubeitragsrecht; Abschnittsbildung; Technischer Bauabschnitt; …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
    Die Erforderlichkeit entstandener Kosten kann nur verneint werden, wenn sich die Gemeinde offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen und sachlich schlechthin unvertretbar sind (ständige Rechtsprechung;… vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2015 - 6 ZB 13.577 - juris Rn. 7; B.v. 13.2.2015 - 6 B 14.2372 - juris Rn. 18 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 30.03.2010 - 6 CS 10.408

    Straßenausbaubeitragsrecht; Beschwerde; Einrichtungsbegriff; natürliche …

  • VGH Bayern, 18.05.2017 - 6 BV 16.2345

    Abgrenzung zwischen beitragsfreier Instandsetzung und beitragsfähiger Erneuerung …

    Nach ständiger Rechtsprechung beträgt die übliche Nutzungsdauer von Straßen 20 bis 25 Jahre (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 15;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 11;… U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 28).

    Eine beitragsfähige Verbesserung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Orts Straße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (insbesondere räumlicher Ausdehnung, funktionaler Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 15;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 13; U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597).

    Denn unterhalb dieser Schwelle ist regelmäßig nur ein unerheblicher Teil betroffen, dessen Erneuerung oder Verbesserung nicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt (BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16;… U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 13 f.).

    Von vornherein keine Aussagekraft beansprucht er hinsichtlich Bestandteilen, die sich typischerweise nicht auf die gesamte Länge einer Straße erstrecken, zum Beispiel die Errichtung einer die Straße verbessernden Stützmauer oder einer Wendeanlage (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16, 17 ff.).

    Ob der Ausbau einer Teilstrecke in quantitativer Hinsicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt und damit die Schwelle zur Beitragsfähigkeit überschreitet, bestimmt sich folglich auch für Teileinrichtungen, die sich - wie insbesondere Gehwege - typischerweise über die gesamte Länge einer Straße erstrecken, nach dem Verhältnis des ausgebauten Teils zur Straße insgesamt (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16;… U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 14).

  • VG Würzburg, 02.12.2020 - W 2 K 19.864

    Vorauszahlung auf Straßenausbaubeitrag rechtswidrig (Einzelfall)

    Denn eine beitragsfähige Verbesserung liegt vor, wenn sich der Zustand der Orts straße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (insbesondere räumlicher Ausdehnung, funktionaler Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 15;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 13).

    Denn unterhalb dieser Schwelle ist regelmäßig nur ein unerheblicher Teil betroffen, dessen Erneuerung oder Verbesserung nicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16).

    Denn unterhalb dieser Schwelle ist regelmäßig nur ein unerheblicher Teil betroffen, dessen Erneuerung oder Verbesserung nicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16).

  • VG Würzburg, 21.07.2021 - W 2 K 19.850

    Zur Frage einer beitragsfähigen Erneuerung einer Straße

    Denn eine beitragsfähige Verbesserung liegt vor, wenn sich der Zustand der Ortsstraße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (insbesondere räumlicher Ausdehnung, funktionaler Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 15;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 13).

    Denn unterhalb dieser Schwelle ist regelmäßig nur ein unerheblicher Teil betroffen, dessen Erneuerung oder Verbesserung nicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16).

    Denn unterhalb dieser Schwelle ist regelmäßig nur ein unerheblicher Teil betroffen, dessen Erneuerung oder Verbesserung nicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16).

  • VG Bayreuth, 04.12.2019 - B 4 K 18.1249

    Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung der Beleuchtungseinrichtung

    1.1 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist eine beitragsfähige Verbesserung dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Orts straße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (…BayVGH, U.v. 18.5.2017 - 6 BV 16.2345 - juris Rn. 15; U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 15;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 13; U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl. 2007, 597).

    Nach ständiger Rechtsprechung beträgt die übliche Nutzungsdauer von Straßen 20 bis 25 Jahre (…vgl. BayVGH, U.v. 18.5.2017 - 6 BV 16.2345 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 15;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 11;… U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 28), wobei für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung teilweise auch von einer üblichen Nutzungsdauer von 30 Jahren ausgegangen wird (…vgl. OVG Münster, U.v. 28.8.2001 - 15 A 465/99 - juris Rn. 28 f.).

  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 6 B 18.248

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorauszahlung auf den …

    Denn unterhalb dieser Schwelle ist regelmäßig nur ein unerheblicher Teil betroffen, dessen Erneuerung oder Verbesserung nicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt (…BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 13 f.; U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16;… U.v. 18.5.2017 - 6 BV 16.2345 - juris Rn. 17).
  • VG Kassel, 26.11.2020 - 6 K 2433/17

    Zu geringe Veranlagung zu einem Straßenbeitrag

    Mit einem Alter von über 40 Jahren war die übliche Lebensdauer der F-Straße (früher Schulweg) abgelaufen (vgl. zu einem Ablauf der normalen Nutzungsdauer bei Straßen im Rahmen von 20 und 30 Jahren: Bayer. VGH, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 6 BV 14.586 -, juris, Rn. 15; OVG NRW…, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 15 E 70/17 -, juris, Rn. 23).
  • VG Gera, 16.06.2023 - 3 K 415/22

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen - Auslegung der Änderung einer Satzung als …

    Bezüglich der üblichen Nutzungsdauer gibt es keine festen Werte, sondern die übliche Nutzungsdauer ist von der Qualität der Teileinrichtung und ihrer Belastung abhängig, wobei für "normale" Straßen sowie für Gehwege im Allgemeinen nach einer grundhaften Sanierung ein Wert von 20 - 30 Jahren angesetzt wird (VG München…, Urteil vom 4. August 2021 - M 28 K 20.1141 - juris Rn. 48; BayVGH, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 15; OVG NRW…, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 15 E 70/17 - juris Rn. 23; VG Kassel…, Urteil vom 26. November 2020 - 6 K 2433/17.KS - juris Rn. 44).
  • VGH Bayern, 24.06.2020 - 6 ZB 20.166

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem …

    Nach ständiger Rechtsprechung beträgt die übliche Nutzungsdauer von Straßen 20 bis 25 Jahre (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 15;… U.v. 18.5.2017 - 6 BV 16.2345 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 6 B 18.251

    Ausbaubeitrag für Straße oberhalb einer Böschung

    Denn unterhalb dieser Schwelle ist regelmäßig nur ein unerheblicher Teil betroffen, dessen Erneuerung oder Verbesserung nicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt (…BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 13 f.; U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16;… U.v. 18.5.2017 - 6 BV 16.2345 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 6 B 18.249

    Vorauszahlung zum Straßenausbaubeitrag für Hanggrundstück

    Denn unterhalb dieser Schwelle ist regelmäßig nur ein unerheblicher Teil betroffen, dessen Erneuerung oder Verbesserung nicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt (…BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 13 f.; U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16;… U.v. 18.5.2017 - 6 BV 16.2345 - juris Rn. 17).
  • VG Bayreuth, 26.06.2019 - B 4 K 17.945

    Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag

  • VG Würzburg, 10.11.2021 - W 2 K 19.1721

    Zur Entscheidungskompetenz des Gemeinderats bei einem einmaligen und …

  • VG Würzburg, 09.11.2022 - W 2 K 21.850

    Kommunalabgaben, Straßenausbaubeitrag, Vorauszahlung, Zweckvereinbarung, …

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