Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für die Errichtung einer Stützmauer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für die Errichtung einer Stützmauer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 05.02.2014 - B 4 K 12.755
- VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (11)
- VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254
Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Erneuerung; Erneuerungsbedürftigkeit; übliche …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
Rn. 15 Unter einer beitragsfähigen Erneuerung ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer infolge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße bzw. Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist; nach ständiger Rechtsprechung beträgt die übliche Nutzungsdauer von Straßen 20 bis 25 Jahre (vgl. BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 28 f.;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 11).Das würde selbst für den Fall gelten, dass die Erneuerungsbedürftigkeit durch die Kanalbauarbeiten (mit)verursacht worden wäre; denn zur bestimmungsgemäßen Nutzung einer Straße gehört regelmäßig auch die Verlegung von Versorgungsleitungen (BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 31).
- VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119
Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße (Einrichtung); natürliche …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
Rn. 15 Unter einer beitragsfähigen Erneuerung ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer infolge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße bzw. Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist; nach ständiger Rechtsprechung beträgt die übliche Nutzungsdauer von Straßen 20 bis 25 Jahre (…vgl. BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 28 f.; B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 11).Eine beitragsfähige Verbesserung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Ortsstraße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (insbesondere räumlicher Ausdehnung, funktionaler Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597; B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - Rn. 13).
- VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
In diesem Zusammenhang geht der Senat davon aus, dass eine beitragsfähige Erneuerung in der Regel nur dann angenommen werden kann, wenn die erneuerte Teilstrecke mindestens ein Viertel der gesamten Straßenlänge umfasst (BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470).
- BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87
Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
Die Stützmauer ist zur dauerhaften Sicherung des B2-wegs notwendig, weil sie ihn, wie oben ausgeführt, auf nicht unerheblicher Länge gegen ein angrenzendes, tiefer liegendes Grundstück abstützt (vgl. BVerwG" U.v. 7.7.1989 - 8 C 86/87 - juris Rn. 15 zum Erschließungsbeitragsrecht;… BayVGH" B.v. 30.3.2010 - 6 CS 10.408 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606
Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Erreichbarkeit; Heranfahrenkönnen; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
Denn der Kläger kann es mit zumutbaren finanziellen Mitteln etwa durch Errichtung einer Treppenanlage ausräumen (vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2015 - 6 B 14.606 - juris Rn. 26). - VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153
Straßenausbaubeitragsrecht, Fußgängerzone/Fußgängerbereich, Verbesserung, …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
Eine beitragsfähige Verbesserung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Ortsstraße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (insbesondere räumlicher Ausdehnung, funktionaler Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - Rn. 13). - VGH Bayern, 04.12.2014 - 6 ZB 13.467
Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße; Einrichtung; natürliche …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
Die Kosten für die Stützmauer im Rahmen einer solchen grundlegenden Erneuerungsmaßnahme gehören im Rahmen des Erforderlichen ohne weiteres zum beitragsfähigen Aufwand (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 6 ZB 13.467 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 08.01.2015 - 6 ZB 13.577
Straßenausbaubeitrag; Kostenspaltung; beitragsfähiger Aufwand (Erforderlichkeit); …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
Die Erforderlichkeit entstandener Kosten kann nur verneint werden, wenn sich die Gemeinde offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen und sachlich schlechthin unvertretbar sind (ständige Rechtsprechung; vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2015 - 6 ZB 13.577 - juris Rn. 7;… B.v. 13.2.2015 - 6 B 14.2372 - juris Rn. 18 m. w. N.). - VGH Bayern, 22.04.2010 - 6 B 08.1483
Straßenausbaubeitrag; Verbesserung; Abrechnungsgebiet; einheitliche Straße; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
Entsprechendes gilt im Grundsatz auch bei Verbesserungsmaßnahmen (vgl. BayVGH, U.v. 22.4.2010 - 6 B 08.1483 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 13.02.2015 - 6 B 14.2372
Straßenausbaubeitragsrecht; Abschnittsbildung; Technischer Bauabschnitt; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 BV 14.586
Die Erforderlichkeit entstandener Kosten kann nur verneint werden, wenn sich die Gemeinde offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen und sachlich schlechthin unvertretbar sind (ständige Rechtsprechung;… vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2015 - 6 ZB 13.577 - juris Rn. 7; B.v. 13.2.2015 - 6 B 14.2372 - juris Rn. 18 m. w. N.). - VGH Bayern, 30.03.2010 - 6 CS 10.408
Straßenausbaubeitragsrecht; Beschwerde; Einrichtungsbegriff; natürliche …
- VGH Bayern, 18.05.2017 - 6 BV 16.2345
Abgrenzung zwischen beitragsfreier Instandsetzung und beitragsfähiger Erneuerung …
Nach ständiger Rechtsprechung beträgt die übliche Nutzungsdauer von Straßen 20 bis 25 Jahre (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 15;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 11;… U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 28).Eine beitragsfähige Verbesserung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Orts Straße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (insbesondere räumlicher Ausdehnung, funktionaler Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 15;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 13; U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597).
Denn unterhalb dieser Schwelle ist regelmäßig nur ein unerheblicher Teil betroffen, dessen Erneuerung oder Verbesserung nicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt (BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16;… U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 13 f.).
Von vornherein keine Aussagekraft beansprucht er hinsichtlich Bestandteilen, die sich typischerweise nicht auf die gesamte Länge einer Straße erstrecken, zum Beispiel die Errichtung einer die Straße verbessernden Stützmauer oder einer Wendeanlage (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16, 17 ff.).
Ob der Ausbau einer Teilstrecke in quantitativer Hinsicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt und damit die Schwelle zur Beitragsfähigkeit überschreitet, bestimmt sich folglich auch für Teileinrichtungen, die sich - wie insbesondere Gehwege - typischerweise über die gesamte Länge einer Straße erstrecken, nach dem Verhältnis des ausgebauten Teils zur Straße insgesamt (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16;… U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 14).
- VG Würzburg, 02.12.2020 - W 2 K 19.864
Vorauszahlung auf Straßenausbaubeitrag rechtswidrig (Einzelfall)
Denn eine beitragsfähige Verbesserung liegt vor, wenn sich der Zustand der Orts straße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (insbesondere räumlicher Ausdehnung, funktionaler Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 15;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 13).Denn unterhalb dieser Schwelle ist regelmäßig nur ein unerheblicher Teil betroffen, dessen Erneuerung oder Verbesserung nicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16).
Denn unterhalb dieser Schwelle ist regelmäßig nur ein unerheblicher Teil betroffen, dessen Erneuerung oder Verbesserung nicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16).
- VG Würzburg, 21.07.2021 - W 2 K 19.850
Zur Frage einer beitragsfähigen Erneuerung einer Straße
Denn eine beitragsfähige Verbesserung liegt vor, wenn sich der Zustand der Ortsstraße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht (insbesondere räumlicher Ausdehnung, funktionaler Aufteilung der Gesamtfläche, Art der Befestigung) von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 15;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 13).Denn unterhalb dieser Schwelle ist regelmäßig nur ein unerheblicher Teil betroffen, dessen Erneuerung oder Verbesserung nicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16).
Denn unterhalb dieser Schwelle ist regelmäßig nur ein unerheblicher Teil betroffen, dessen Erneuerung oder Verbesserung nicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16).
- VG Bayreuth, 04.12.2019 - B 4 K 18.1249
Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung der Beleuchtungseinrichtung
1.1 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist eine beitragsfähige Verbesserung dadurch gekennzeichnet, dass sich der Zustand der Orts straße nach dem Ausbau in irgendeiner Hinsicht von ihrem ursprünglichen Zustand im Herstellungszeitpunkt in einer Weise unterscheidet, die positiven Einfluss auf die Benutzbarkeit hat (…BayVGH, U.v. 18.5.2017 - 6 BV 16.2345 - juris Rn. 15; U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 15;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 13; U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl. 2007, 597).Nach ständiger Rechtsprechung beträgt die übliche Nutzungsdauer von Straßen 20 bis 25 Jahre (…vgl. BayVGH, U.v. 18.5.2017 - 6 BV 16.2345 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 15;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 11;… U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 28), wobei für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung teilweise auch von einer üblichen Nutzungsdauer von 30 Jahren ausgegangen wird (…vgl. OVG Münster, U.v. 28.8.2001 - 15 A 465/99 - juris Rn. 28 f.).
- VGH Bayern, 29.11.2018 - 6 B 18.248
Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorauszahlung auf den …
Denn unterhalb dieser Schwelle ist regelmäßig nur ein unerheblicher Teil betroffen, dessen Erneuerung oder Verbesserung nicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt (…BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 13 f.; U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16;… U.v. 18.5.2017 - 6 BV 16.2345 - juris Rn. 17). - VG Kassel, 26.11.2020 - 6 K 2433/17
Zu geringe Veranlagung zu einem Straßenbeitrag
Mit einem Alter von über 40 Jahren war die übliche Lebensdauer der F-Straße (früher Schulweg) abgelaufen (vgl. zu einem Ablauf der normalen Nutzungsdauer bei Straßen im Rahmen von 20 und 30 Jahren: Bayer. VGH, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 6 BV 14.586 -, juris, Rn. 15; OVG NRW…, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 15 E 70/17 -, juris, Rn. 23). - VG Gera, 16.06.2023 - 3 K 415/22
Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen - Auslegung der Änderung einer Satzung als …
Bezüglich der üblichen Nutzungsdauer gibt es keine festen Werte, sondern die übliche Nutzungsdauer ist von der Qualität der Teileinrichtung und ihrer Belastung abhängig, wobei für "normale" Straßen sowie für Gehwege im Allgemeinen nach einer grundhaften Sanierung ein Wert von 20 - 30 Jahren angesetzt wird (VG München…, Urteil vom 4. August 2021 - M 28 K 20.1141 - juris Rn. 48; BayVGH, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 15; OVG NRW…, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 15 E 70/17 - juris Rn. 23; VG Kassel…, Urteil vom 26. November 2020 - 6 K 2433/17.KS - juris Rn. 44). - VGH Bayern, 24.06.2020 - 6 ZB 20.166
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem …
Nach ständiger Rechtsprechung beträgt die übliche Nutzungsdauer von Straßen 20 bis 25 Jahre (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 15;… U.v. 18.5.2017 - 6 BV 16.2345 - juris Rn. 15 m.w.N.). - VGH Bayern, 29.11.2018 - 6 B 18.251
Ausbaubeitrag für Straße oberhalb einer Böschung
Denn unterhalb dieser Schwelle ist regelmäßig nur ein unerheblicher Teil betroffen, dessen Erneuerung oder Verbesserung nicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt (…BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 13 f.; U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16;… U.v. 18.5.2017 - 6 BV 16.2345 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 29.11.2018 - 6 B 18.249
Vorauszahlung zum Straßenausbaubeitrag für Hanggrundstück
Denn unterhalb dieser Schwelle ist regelmäßig nur ein unerheblicher Teil betroffen, dessen Erneuerung oder Verbesserung nicht auf die gesamte Einrichtung durchschlägt (…BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 13 f.; U.v. 11.12.2015 - 6 BV 14.586 - juris Rn. 16;… U.v. 18.5.2017 - 6 BV 16.2345 - juris Rn. 17). - VG Bayreuth, 26.06.2019 - B 4 K 17.945
Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag
- VG Würzburg, 10.11.2021 - W 2 K 19.1721
Zur Entscheidungskompetenz des Gemeinderats bei einem einmaligen und …
- VG Würzburg, 09.11.2022 - W 2 K 21.850
Kommunalabgaben, Straßenausbaubeitrag, Vorauszahlung, Zweckvereinbarung, …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".