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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.06.2024 - 6 BV 23.1394   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,18543
VGH Bayern, 27.06.2024 - 6 BV 23.1394 (https://dejure.org/2024,18543)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.06.2024 - 6 BV 23.1394 (https://dejure.org/2024,18543)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juni 2024 - 6 BV 23.1394 (https://dejure.org/2024,18543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayKAG Art. 5a Abs. 2, Abs. 7 S. 2; BauGB § 125 Abs. 2; BayGO Art. 37 Abs. 3
    Zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht (Erschließungsbeiräge)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 23.04.2015 - 6 BV 14.1621

    Planersetzende Abwägungsentscheidungen zur Herstellung von Erschließungsanlagen …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2024 - 6 BV 23.1394
    Es bedarf hierfür einer sogenannten bebauungsplanersetzenden Abwägungsentscheidung, die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fällt (im Einzelnen und zu den Übertragungsmöglichkeiten BayVGH, U.v. 23.4.2015 - 6 BV 14.1621 - juris Rn. 42) und für die keine besonderen formellen Anforderungen gelten (…vgl. Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 7 Rn. 10 m.w.N.).

    Dieses Gebot bezieht sich sowohl auf das Abwägen als Vorgang, insbesondere also darauf, dass überhaupt eine Abwägung stattfindet und dass bei dieser Abwägung bestimmte Interessen in Rechnung gestellt werden, als auch auf das Abwägungsergebnis, also auf das, was bei dem Abwägungsvorgang "heraus kommt" (…vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2013 - 6 ZB 11.245 - juris Rn. 7; U.v. 23.4.2015 - 6 BV 14.1621 - juris Rn. 41).

    Zwar dürfte dieser Weg nicht von vornherein versperrt sein, zumal der Gemeinderat dem ersten Bürgermeister die Zuständigkeit für solche Entscheidungen nach Art. 37 Abs. 2 GO zur selbstständigen Erledigung übertragen darf (BayVGH, U.v. 23.4.2015 - 6 BV 14.1621 - juris Rn. 42).

  • VGH Bayern, 27.11.2023 - 6 BV 22.306

    Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2024 - 6 BV 23.1394
    Das gilt auch für noch "offene" Abrechnungsfälle, bei denen - wie hier - im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens (am 1.4.2021) die Erschließungsanlage zwar schon technisch fertiggestellt war, die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten aber noch nicht entstanden waren (BayVGH, U.v. 27.11.2023 - 6 BV 22.306 - NVwZ-RR 2024, 247 Rn. 28).

    Mit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Anbaustraße ist die erste sichtbare Baumaßnahme gemeint, mit der das gemeindliche Bauprogramm für eine bestimmte Anbaustraße (Teilstrecke) verwirklicht werden soll (im Einzelnen BayVGH, U.v. 27.11.2023 - 6 BV 22.306 - NVwZ-RR 2024, 248 Rn. 29 f.).

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau einer am Grundstück des …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2024 - 6 BV 23.1394
    Eine solche Ausnahme, die ursprünglich gesetzlich ausdrücklich geregelt war (§ 125 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der bis 31.12.1997 geltenden Fassung) und ihrem Rechtsgedanken nach wohl weiterhin Anwendung finden dürfte, liegt für eine Straße vor, wenn eine vorhandene, im wesentlichen beidseitige Bebauung der Gemeinde ohnehin keinen nennenswerten Spielraum mehr für die Herstellung der Anlage lässt, wenn also nach der vorhandenen Bebauung und den sonst bestehenden Umständen das Ausmaß und der Verlauf der Straße derart festgelegt sind, dass ein Bebauungsplan nichts mehr ändern könnte (vgl. BVerwG, U.v. 10.11.1989 - 8 C 27.88 - BVerwGE 84, 80/84; NdsOVG, U.v. 24.1.2024 - 9 LC 85/18 - juris Rn. 285 für eine historische Straße).
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88

    Rechtliche Beurteilung der - im Umfang oder Ausbau-Standard - vom …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2024 - 6 BV 23.1394
    Eine solche Ausnahme, die ursprünglich gesetzlich ausdrücklich geregelt war (§ 125 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der bis 31.12.1997 geltenden Fassung) und ihrem Rechtsgedanken nach wohl weiterhin Anwendung finden dürfte, liegt für eine Straße vor, wenn eine vorhandene, im wesentlichen beidseitige Bebauung der Gemeinde ohnehin keinen nennenswerten Spielraum mehr für die Herstellung der Anlage lässt, wenn also nach der vorhandenen Bebauung und den sonst bestehenden Umständen das Ausmaß und der Verlauf der Straße derart festgelegt sind, dass ein Bebauungsplan nichts mehr ändern könnte (vgl. BVerwG, U.v. 10.11.1989 - 8 C 27.88 - BVerwGE 84, 80/84;… NdsOVG, U.v. 24.1.2024 - 9 LC 85/18 - juris Rn. 285 für eine historische Straße).
  • VGH Bayern, 14.03.2024 - 6 ZB 24.150

    Erschließungsbeitragsrecht - Funktionsfähigkeit einer Anbaustraße

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2024 - 6 BV 23.1394
    Wegen der bebauungsplanersetzenden Wirkung der Abwägungsentscheidung ist allerdings ein - aktiver - Planungsakt erforderlich, der in geeigneter Form dokumentiert sein muss (ständige Rechtsprechung, zuletzt BayVGH, B.v. 14.3.2024 - 6 ZB 24.150 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 30.10.2013 - 6 ZB 11.245

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; rechtmäßige Herstellung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2024 - 6 BV 23.1394
    Dieses Gebot bezieht sich sowohl auf das Abwägen als Vorgang, insbesondere also darauf, dass überhaupt eine Abwägung stattfindet und dass bei dieser Abwägung bestimmte Interessen in Rechnung gestellt werden, als auch auf das Abwägungsergebnis, also auf das, was bei dem Abwägungsvorgang "heraus kommt" (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2013 - 6 ZB 11.245 - juris Rn. 7;… U.v. 23.4.2015 - 6 BV 14.1621 - juris Rn. 41).
  • VG Augsburg, 29.06.2023 - Au 2 K 22.180

    Zur zeitlichen Begrenzung der Erhebung von Erschließungsbeiträgen (BayKAG Art. 5a …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2024 - 6 BV 23.1394
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 29. Juni 2023 - Au 2 K 22.180, Au 2 K 22.183, Au 2 K 22.184 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 20.10.2022 - 6 CS 22.1534

    Erschließungsbeitrag - Beschwerde mit der Behauptung von Verfahrensfehlern

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2024 - 6 BV 23.1394
    Insofern wird der ursprünglich rechtswidrige Beitragsbescheid im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc, nicht ex tunc) "geheilt" (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, B.v. 20.10.2022 - 6 CS 22.1534 - juris Rn. 9, U.v. 27.11.2023 - 6 BV 306 - NVwZ-RR 2024, 248 Rn. 18).
  • VG Augsburg, 18.07.2024 - Au 2 K 23.1411

    Erschließungsbeitragsrecht, Klage der beitragserhebenden Gemeinde gegen …

    Zum anderen konnte der Beitragsbescheid schon seit 1. April 2021 - also vor den weiteren baulichen Maßnahmen im Herbst 2023 - wegen des zu diesem Datum in Kraft getretenen Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG nicht mehr im vorstehend beschriebenen Sinn in rechtmäßiger Weise erlassen werden (…vgl. BayVGH, U.v. 23.3.2023 - 6 B 22.200 - juris Rn. 32; U.v. 27.6.2024 - 6 BV 23.1394 - Rn. 26 ff.), weil seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlage mindestens 25 Jahre vergangen waren (vgl. den Ansatz von Unternehmerrechnungen aus dem Jahr 1990 durch die Klägerin, Bl. 65 Behördenakt Au 2 K 23.1419).

    Inhaltlich muss diese Abwägungsentscheidung an denselben Maßstäben ausgerichtet sein, wie die entsprechende Festsetzung in einem Bebauungsplan (BayVGH, U.v. 27.6.2024 - 6 BV 23.1394 - Rn. 17;… B.v. 14.3.2024 - 6 ZB 24.150 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Rn. 48 2.1 Eine bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung war nicht deshalb entbehrlich, da ohnehin kein nennenswerter Spielraum mehr für die Herstellung der Anlage bestanden hätte, weil nach der vorhandenen Bebauung und den sonst bestehenden Umständen das Ausmaß und der Verlauf der Straße derartige Festlegungen bestanden hätten, dass ein Bebauungsplan nichts mehr hätte ändern können (vgl. BayVGH, U.v. 27.6.2024 - 6 BV 23.1394 - Rn. 21 m.w.N.).

    Dieses Gebot bezieht sich sowohl auf das Abwägen als Vorgang, insbesondere also darauf, dass überhaupt eine Abwägung stattfindet und dass bei dieser Abwägung bestimmte Interessen in Rechnung gestellt werden, als auch auf das Abwägungsergebnis, also auf das, was bei dem Abwägungsvorgang "heraus kommt" (BayVGH, U.v. 27.6.2024 - 6 BV 23.1394 - Rn. 17).

  • VG Regensburg, 20.11.2024 - RN 11 K 21.639

    Erschließungsbeitrag, gemeindlicher Eigenanteil, Abwägungsbeschluss, …

    Rn. 106 Jedoch ist Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG auch für noch "offene" Abrechnungsfälle anwendbar, bei denen im Zeitpunkt seines Inkrafttretens (am 01.04.2021) die Erschließungsanlage zwar schon technisch fertiggestellt war, die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten aber noch nicht entstanden waren (BayVGH, U. v. 27.06.2024 - 6 BV 23.1394 -, juris Rn. 23; U. v. 27.11.2023 - 6 BV 22.306).
  • VGH Bayern, 13.01.2026 - 4 ZB 25.110

    Erschließungsbeitragsrecht, Beginn der erstmaligen technischen Herstellung, …

    Es genügt nicht, dass vor Ablauf der Frist ein Beitragsbescheid erlassen wird, ohne dass die sachlichen Beitragspflichten rechtzeitig entstanden sind; der verfrüht erlassene Bescheid ist rechtswidrig und kann nicht mehr "geheilt" werden, weil nach Fristablauf die ihn rechtfertigende sachlich Beitragspflicht nicht mehr entstehen kann (BayVGH, U.v. 27.6.2024 - 6 BV 23.1394 - juris Rn. 26 f.).
  • VG Ansbach, 26.05.2025 - AN 3 K 22.02241

    Öffentliche zum Anbau bestimmte Straße, fehlende Widmung, Nachholung, …

    Durch diese zeitliche Begrenzung sollten die unter deren Anwendungsbereich fallenden Erschließungsanlagen ("Altanlagen") einschließlich ihrer Teileinrichtungen der Anwendung des Erschließungsbeitragsrechts vollständig entzogen werden (…vgl. LT-Drs. 17/8225, S. 16; BayVGH, U.v. 27.6.2024 - 6 BV 23.1394 - juris Rn. 23;… U.v. 23.3.2023 - 6 B 22.200 - juris Rn. 31).
  • VG Ansbach, 19.11.2025 - AN 3 K 23.1098

    Ordnungsgemäße Widmung einer Erschließungsanlage

    Durch diese zeitliche Begrenzung sollten die unter deren Anwendungsbereich fallenden Erschließungsanlagen ("Altanlagen") einschließlich ihrer Teileinrichtungen der Anwendung des Erschließungsbeitragsrechts vollständig entzogen werden (…vgl. LT-Drs. 17/8225, S. 16; BayVGH, U.v. 27.6.2024 - 6 BV 23.1394 - juris Rn. 23;… U.v. 23.3.2023 - 6 B 22.200 - juris Rn. 31).
  • VG Bayreuth, 20.03.2025 - B 4 K 23.741

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Maßgeblich sind daher neben dem Teileinrichtungs- und dem technischen Ausbauprogramm in der Erschließungsbeitragssatzung insbesondere das auf die konkrete Anlage bezogene Bauprogramm, das von der Gemeinde auch formlos aufgestellt werden kann und in der Regel wird (vgl. BayVGH, U.v. 27.6.2024 - 6 BV 23.1394 - juris Rn. 24;… U.v. 5.2.2024 - 6 ZB 23.1545 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG München, 22.07.2024 - M 28 K 22.5975

    Erschließungsbeitragsrecht, Klage gegen Widerspruchsbescheid (erfolglos), …

    Rn. 21 Weiter ist obergerichtlich bereits entschieden, dass Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG auch dann Anwendung findet, wenn der Beitragsbescheid vor dem 1. April 2021 bekannt gegeben wurde, die sachlichen Beitragspflichten jedoch erst nach dem Stichtag entstehen (BayVGH, U.v. 27.6.2024 - 6 BV 23.1394 - juris Rn. 27;… BayVGH, U.v. 27.11.2023 - 6 BV 22.306 - juris Rn. 28).
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