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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 BV 23.1677   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,2492
VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 BV 23.1677 (https://dejure.org/2024,2492)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2024 - 6 BV 23.1677 (https://dejure.org/2024,2492)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2024 - 6 BV 23.1677 (https://dejure.org/2024,2492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VO (EU) Nr. 1306/2013 Art. 59 Abs. 1, Abs. 2 Hs. 1, Abs. 7; AgrarZahlVerpflG § 5 Abs. 4
    Ablehnung landwirtschaftlicher Subventionen wegen Verhinderung einer Vor-Ort-Kontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung von Mehrfachanträgen auf Förderleistungen wegen der Verhinderung der Durchführung einer Vor-Ort-Kontrolle zur Düngeverordnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12

    Gemeinsame Agrarpolitik; Agrarbeihilfe; Direktzahlung; Betriebsprämie; …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 BV 23.1677
    Diese Kontrollen haben den Zweck, zuverlässig zu überprüfen, ob in den konkreten per Stichprobe ausgewählten Betrieben die Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfen und die anderweitigen Verpflichtungen (u.a. Cross-Compliance) tatsächlich eingehalten werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.9.2013 - 3 C 25.12 - juris Rn. 34).

    Danach ist der Ausdruck "die Durchführung einer Vor-Ort-Kontrolle unmöglich macht" ein autonomer Begriff des Unionsrechts, der in allen Mitgliedstaaten einheitlich dahin auszulegen ist, dass davon neben vorsätzlichem Handeln jedes Tun oder Unterlassen erfasst ist, das auf Fahrlässigkeit des Betriebsinhabers oder seines Vertreters zurückgeführt werden kann und zur Folge hatte, dass die Vor-Ort-Kontrolle nicht vollständig durchgeführt werden konnte, wenn dieser Betriebsinhaber oder sein Vertreter nicht alle Maßnahmen getroffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden konnten, um sicherzustellen, dass diese Kontrolle vollständig durchgeführt wird (…EuGH, U.v. 16.6.2011 - C-536/09 - juris Rn. 30; vgl. hierzu auch BVerwG, U.v. 19.9.2013 - 3 C 25.12 - juris Rn. 34;… NdsOVG, B.v. 19.1.2016 - 10 LB 52/14 - juris Rn. 25; OVG NW, B.v. 15.7.2020 - 12 A 4107/18 - juris).

    Begehrt jemand eine staatliche Leistung, ist er zur Mitwirkung verpflichtet, andernfalls bleibt ihm die Leistung versagt (vgl. BVerwG, U.v. 19.9.2013 - 3 C 25.12 - juris Rn. 29).

  • EuGH, 16.06.2011 - C-536/09

    Omejc - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinschaftliche Beihilferegelungen - …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 BV 23.1677
    Danach ist der Ausdruck "die Durchführung einer Vor-Ort-Kontrolle unmöglich macht" ein autonomer Begriff des Unionsrechts, der in allen Mitgliedstaaten einheitlich dahin auszulegen ist, dass davon neben vorsätzlichem Handeln jedes Tun oder Unterlassen erfasst ist, das auf Fahrlässigkeit des Betriebsinhabers oder seines Vertreters zurückgeführt werden kann und zur Folge hatte, dass die Vor-Ort-Kontrolle nicht vollständig durchgeführt werden konnte, wenn dieser Betriebsinhaber oder sein Vertreter nicht alle Maßnahmen getroffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden konnten, um sicherzustellen, dass diese Kontrolle vollständig durchgeführt wird (EuGH, U.v. 16.6.2011 - C-536/09 - juris Rn. 30;… vgl. hierzu auch BVerwG, U.v. 19.9.2013 - 3 C 25.12 - juris Rn. 34;… NdsOVG, B.v. 19.1.2016 - 10 LB 52/14 - juris Rn. 25; OVG NW, B.v. 15.7.2020 - 12 A 4107/18 - juris).

    Das ist aber insoweit unschädlich, als die verschiedenen Sprachfassungen der Verordnung (EG) Nr. 796/2004, etwa die englische, die französische und die slowenische, bereits - wie jetzt in Art. 59 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 - das Wort "verhindert" verwendet haben und der Gerichtshof der Europäischen Union bei derartigen sprachlichen Unterschieden nicht ausschließlich eine wörtliche Auslegung zugrunde gelegt hat, sondern den Begriff in seinem Kontext und nach dem allgemeinen Aufbau und Zweck der Regelung ausgelegt hat, zu dem er gehört (vgl. EuGH, Urt. v. 16.6.2011 - C-536/09 - juris Rn. 23 f.).

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2016 - 10 LB 52/14
    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 BV 23.1677
    Danach ist der Ausdruck "die Durchführung einer Vor-Ort-Kontrolle unmöglich macht" ein autonomer Begriff des Unionsrechts, der in allen Mitgliedstaaten einheitlich dahin auszulegen ist, dass davon neben vorsätzlichem Handeln jedes Tun oder Unterlassen erfasst ist, das auf Fahrlässigkeit des Betriebsinhabers oder seines Vertreters zurückgeführt werden kann und zur Folge hatte, dass die Vor-Ort-Kontrolle nicht vollständig durchgeführt werden konnte, wenn dieser Betriebsinhaber oder sein Vertreter nicht alle Maßnahmen getroffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden konnten, um sicherzustellen, dass diese Kontrolle vollständig durchgeführt wird (…EuGH, U.v. 16.6.2011 - C-536/09 - juris Rn. 30;… vgl. hierzu auch BVerwG, U.v. 19.9.2013 - 3 C 25.12 - juris Rn. 34; NdsOVG, B.v. 19.1.2016 - 10 LB 52/14 - juris Rn. 25; OVG NW, B.v. 15.7.2020 - 12 A 4107/18 - juris).

    Ein Landwirt macht eine Vor-Ort-Kontrolle seines Betriebs schon dadurch unmöglich, dass er sich trotz der schriftlichen Aufforderungen der mit der Prüfung betrauten Behörde dort weder telefonisch noch schriftlich in angemessener Zeitspanne meldet und die geforderten Unterlagen vorlegt, um die Durchführung der angekündigten Kontrolle seines Betriebes zeitnah zu ermöglichen (vgl. NdsOVG, B.v. 19.1.2016 - 10 LB 52/14 - juris Rn. 26 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2020 - 12 A 4107/18
    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 BV 23.1677
    Danach ist der Ausdruck "die Durchführung einer Vor-Ort-Kontrolle unmöglich macht" ein autonomer Begriff des Unionsrechts, der in allen Mitgliedstaaten einheitlich dahin auszulegen ist, dass davon neben vorsätzlichem Handeln jedes Tun oder Unterlassen erfasst ist, das auf Fahrlässigkeit des Betriebsinhabers oder seines Vertreters zurückgeführt werden kann und zur Folge hatte, dass die Vor-Ort-Kontrolle nicht vollständig durchgeführt werden konnte, wenn dieser Betriebsinhaber oder sein Vertreter nicht alle Maßnahmen getroffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden konnten, um sicherzustellen, dass diese Kontrolle vollständig durchgeführt wird (…EuGH, U.v. 16.6.2011 - C-536/09 - juris Rn. 30;… vgl. hierzu auch BVerwG, U.v. 19.9.2013 - 3 C 25.12 - juris Rn. 34;… NdsOVG, B.v. 19.1.2016 - 10 LB 52/14 - juris Rn. 25; OVG NW, B.v. 15.7.2020 - 12 A 4107/18 - juris).
  • VG Lüneburg, 20.09.2023 - 1 A 63/21

    Zur Verhinderung einer Vor-Ort-Kontrolle i.S.d. Art. 59 Abs. 7 der Verordnung …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 BV 23.1677
    Es ist dabei nicht ersichtlich, dass sich dieser einheitliche Begriff durch die neue Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 geändert hätte (ebenso u.a. VG Lüneburg, U.v. 20.9.2023 - 1 A 63/21 - juris Rn. 33 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2014 - 10 S 1719/13

    Antizipation der Bewilligungspraxis durch veröffentlichte Subventionsrichtlinie; …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 BV 23.1677
    Erfordert ein Teil der Kontrolle - wie hier - auch die Sichtung und Beurteilung betrieblicher Unterlagen, muss der Betriebsinhaber den Kontrolleuren auf Verlangen auch die in Betracht kommenden Bücher, Aufzeichnungen, Listen, Belege und sonstigen Unterlagen zur Einsicht vollständig zur Verfügung stellen (vgl. VGH BW, U.v. 22.05.2014 - 10 S 1719/13 - juris Rn. 48).
  • VG Saarlouis, 03.09.2019 - 1 K 703/18

    Kürzung landwirtschaftlicher Subventionen wegen einer Verletzung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 BV 23.1677
    Dabei steht es den Prüfern ohne Zweifel frei, die Vorlage der zur vollständigen Prüfung erforderlichen Unterlagen entweder im Rahmen eines Besuchs der betreffenden Hofstelle (physische Vor-Ort-Kontrolle) zu verlangen oder aber die Übersendung der antragsbezogenen betrieblichen Unterlagen zur Einsicht in den Behördenräumen anzufordern (so auch VG Saarland, U.v. 3.9.2019 - 1 K 703/18 - juris Rn. 38).
  • VG Düsseldorf, 09.07.2026 - 9 K 997/25

    Corona, Neustarthilfe, vorläufiger Bewilligungsbescheid, Vorbehalt, …

    Rn. 110 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2013 - 3 C 25.12 -, juris, Rn. 29; Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Februar 2024 - 6 BV 23.1677 -, juris, Rn. 36; für den Bereich des Prüfungsrechts auch BVerwG, Urteil vom 18. September 1996 - 6 C 10.95 -, juris, Rn. 8.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2025 - 3 B 81.23

    Agrarsubvention - Direktzahlung - Basisprämie - Ausgleichszulage - …

    Der Kontrollzweck - Einsichtnahme bzw. Mitnahme der Dokumente zur Überprüfung düngerechtlicher Vorgaben - konnte nicht realisiert werden (zu den Mitwirkungspflichten des Betriebsinhabers bei einer Vor-Ort-Kontrolle vgl. VGH München, Beschluss vom 1. Februar 2024 - 6 BV 23.1677 - juris Rn. 32; VG Saarlouis…, Urteil vom 3. September 2019 - 1 K 703/18 - juris Rn. 38).
  • VG Saarlouis, 05.09.2024 - 1 K 1513/22

    Keine Verhinderung einer Vor-Ort-Kontrolle

    Rn. 35 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 01.02.2024, 6 BV 23.1677, juris, Rn. 23; VG Lüneburg, Urteil vom 20.09.2023, 1 A 63/21, juris, Rn. 27.
  • VG Stade, 25.06.2024 - 6 A 1424/20

    Ermessen; Greening; ökologischer Vorrangflächen (öVF); Rücknahme; Rückstellprobe; …

    Die vorstehende, vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH…, Urteil vom 16.6.2011 - C-536/09 - Rn. 30, juris) zum in der Vorgängerverordnung verwendeten Begriff des "unmöglich machen" einer Kontrolle entwickelte, Definition ist auf den Begriff der Verhinderung einer solchen übertragbar (ausführlich Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Februar 2024 - 6 BV 23.1677 -, Rn. 31, juris; VG Lüneburg…, Urteil vom 20.9.2023 - 1 A 63/21 - Rn. 33, juris).
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