Rechtsprechung
| BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 101.81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
In-sich-Prozeß - Verwaltungsgerichts - Örtliche Zuständigkeit - Kriegsdienstverweigerer
Verfahrensgang
- VG Hannover, 27.02.1981 - 2 A 70/79
- BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 101.81
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 21.06.1983 - 6 CB 33.81
Bereitschaft zur Benutzung einer Waffe in Notwehrsituationen als Kriterium gegen …
Zwar trifft die Hauptbegründung des Verwaltungsgerichts, seine örtliche Zuständigkeit folge aus § 52 Nr. 4 VwGO, weil diese Vorschrift auch für Klagen der Wehrbereichsverwaltung gemäß § 35 Abs. 2 WPflG gelte, nicht zu; denn wie das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG 8 C 89.68 - (BVerwGE 36, 317) sowie durch Urteile vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 100.81 und 6 C 101.81 - entschieden hat, richtet sich die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts beim In-sich-Prozeß des § 35 Abs. 2 WPflG nach § 52 Nr. 2 VwGO, weil die Vorschrift des § 52 Nr. 4 VwGO voraussetzt, daß der Wehrpflichtige als Kläger an dem Prozeß beteiligt ist.
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