Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.11.2011 - 6 C 11.275 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitragsrecht; Streitwertbeschwerde; fehlender Klageantrag; keine Teilrücknahme der Klage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 21.06.2007 - 6 C 07.980
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2011 - 6 C 11.275
Eine Einschränkung kann dadurch erfolgen, dass ausschließlich einzelne herausrechenbare Faktoren der Beitragsberechnung angegriffen werden, die Anfechtung des Beitragsbescheids auf die eine bestimmte Höhe überschreitende Beitragsforderung begrenzt wird oder der Kläger erkennbar eine erbrachte und angerechnete Vorausleistung nicht rückfordern will (BayVGH vom 21.6.2007 Az. 6 C 07.980 RdNr. 2 m.w.N. der Rechtsprechung).
- VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.2555
Streitwert ohne Antragstellung
Auch spätere Schriftsätze könnten hierzu herangezogen werden, wobei die Ansetzung bloß eines Teils des im Verwaltungsverfahren gegenständlichen Betrags nur in Betracht komme, wenn sich dies aus dem ggf. im Weg der Auslegung zu ermittelnden Klagebegehren bestimmt, klar und eindeutig ergebe (BayVGH, B.v. 16.11.2011 - 6 C 11.275 - juris Rn. 3).Mangels weiterer Ausführungen, auch in späteren Schriftsätzen (…abgesehen von der Frage von deren Berücksichtigungsfähigkeit infolge zwischenzeitlich abgelaufener Klagefrist, vgl. dazu VGH BW, B.v. 22.8.2014 - 2 S 1472/14 - juris Rn. 14 f. m.w.N.), in Form einer bestimmten, klaren und eindeutigen Begrenzung auf einen konkreten Teilbetrag der Ablehnung (BayVGH, B.v. 16.11.2011 - 6 C 11.275 - juris Rn. 3) ist die Klageschrift auch zwingend so auszulegen, dass sich die Klägerin - eben zur umfassenden vorsorglichen Rechtewahrung bzw. Verhinderung von Bestandskraft - gegen die gesamte Ablehnung in Höhe von 192.114,92 EUR wenden und sich vorbehalten wollte, später einen Klageantrag zu stellen, welcher vom Beklagten eine Zuwendung (auch) bis zu dieser Höhe fordert.
- OVG Hamburg, 09.04.2020 - 1 So 42/20
Berücksichtigung später eingegangener Schriftsätze und Erklärungen bei der …
Hierbei sind auch spätere Schriftsätze oder Erklärungen heranzuziehen (…vgl. VGH München, Beschl. v. 20.12.2007, 23 C 07.3101, juris Rn. 3 f.;… Beschl. v. 18.6.2008, 6 C 07.3437, juris Rn. 3; Beschl. v. 16.11.2011, 6 C 11.275, juris Rn. 3;… BFH, Urt. v. 29.10.2019, IX R 4/19, BB 2020, 294, juris Rn. 21 ff.).Rn. 9 Auch der VGH München verlangt für eine Verminderung des sich nach § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG bemessenden Streitwerts zwar, dass "das Klagebegehren bestimmt, klar und eindeutig auf einen Teilbetrag der (geforderten) Geldleistung begrenzt ist" (…VGH München, Beschl. v. 18.6.2008, 6 C 07.3437, juris Rn. 3; Beschl. v. 16.11.2011, 6 C 11.275, juris Rn. 3).
- VGH Bayern, 16.09.2013 - 6 C 13.1398
Straßenausbaubeitragsrecht; Streitwertbeschwerde
Eine solche Einschränkung kann dadurch erfolgen, dass ausschließlich einzelne herausrechenbare Faktoren der Beitragsberechnung (z.B. Geschosszahl, Gewerbezuschlag) angegriffen werden oder die Anfechtung des Beitragsbescheids auf die eine bestimmte Höhe überschreitende Beitragsforderung begrenzt wird (…stRspr, BayVGH, B.v. 7.5.2012 - 6 C 12.36 - juris Rn. 3; B.v. 16.11.2011 - 6 C 11.275 - juris Rn. 3;… B.v. 18.6.2008 - 6 C 07.3437 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 07.05.2012 - 6 C 12.36
Erschließungsbeitragsrecht; Streitwertbeschwerde
Eine solche Einschränkung kann dadurch erfolgen, dass ausschließlich einzelne herausrechenbare Faktoren der Beitragsberechnung (z.B. Geschosszahl, Gewerbezuschlag) angegriffen werden oder die Anfechtung des Beitragsbescheids auf die eine bestimmte Höhe überschreitende Beitragsforderung begrenzt wird (ständige Rechtsprechung, BayVGH vom 16.11.2011 - 6 C 11.275 - juris ; vom 18.6.2008 - 6 C 07.3437 - juris ).
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