Rechtsprechung
| BVerwG, 22.01.1976 - VI C 110.75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1283
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84
Protokoll - Genehmigung - Sachverständiger Zeuge - Aussage - …
Sie stellen auch keine absoluten Verfahrensmängel dar, so daß dargelegt werden muß, daß und inwiefern sich ein Vernehmungs- oder Protokollierungsfehler konkret auf die getroffene Entscheidung ausgewirkt hat (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1976 - BVerwG 6 C 110.75 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 16; vom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 15 sowie Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 14.83 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 36). - BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 21.76
Protokollierungspflicht des Verwaltungsgerichts für Parteiaussagen und …
Er hat es jedoch versäumt, das Verwaltungsgericht an die Protokollierung seiner Bekundungen und eine daran anschließende Verlesung zu erinnern (vgl. dazu allgemein BVerwGE 19, 231 [237] und Beschlüsse vom 22. Januar 1976 - BVerwG VI C 110.75 - sowie vom 11. Februar 1976 - BVerwG VI C 3.76 -). - BVerwG, 26.08.1976 - 6 C 41.76
Mitverantwortung des Vorsitzenden für die schriftliche Wiedergabe des durch …
Gemäß § 162 Abs. 2 Satz 1 ZPO brauchen Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 ZPO, also die Aussagen der Zeugen, Sachverständigen und vernommenen Parteien, grundsätzlich nicht abgespielt zu werden, wenn sie - wie hier - in Gegenwart der Beteiligten unmittelbar aufgezeichnet worden sind (vgl. auch Beschlüsse vom 19. Dezember 1975 - BVerwG VI CB 55.75 - [NJW 1976, 1282] und vom 22. Januar 1976 - BVerwG VI C 110.75 - [NJW 1976, 1283]).
- VGH Bayern, 04.02.2019 - 21 ZB 18.30314
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gestützt auf Gehörsverstoß
Ein Verfahrensbeteiligter kann im Grundsatz nur dann mit Erfolg geltend machen, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt, wenn er die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.1976 - VI C 110.75 - NJW 1976, 1283). - BVerwG, 13.08.1985 - 9 CB 8.85
Besetzung eines Gerichts - Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf Asyl …
Er stellt auch keinen absoluten Verfahrensmangel dar, so daß dargelegt werden muß, daß und inwiefern sich ein Vernehmungs- oder Protokollierungsfehler konkret auf die getroffene Entscheidung ausgewirkt hat (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1976 - BVerwG 6 C 110.75 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 16; vom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 15 sowie Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 14.83 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 36). - BVerwG, 12.06.1980 - 6 C 86.80
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides
Der damit erstrebte vorläufige Rechtsschutz kann einem um seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bemühten Wehrpflichtigen nur gegenüber dem Einberufungsbescheid gewährt werden (vgl. Beschluß vom 22. Januar 1976 - BVerwG 6 C 110.75 - [Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 16] sowie Beschluß vom 27. April 1971 - BVerwG 8 B 3.71 - [BVerwGE 38, 83 [BVerwG 27.04.1971 - VIII B 3/71]]).
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