Rechtsprechung
| BVerwG, 06.06.1980 - 6 C 113.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die Entscheidungsgründe eines Urteils - Angabe der für die richterliche Überzeugung maßgebenden Gründe - Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe als innere Tatsache
Verfahrensgang
- VG Münster, 02.10.1979 - 7 K 1149/78
- BVerwG, 06.06.1980 - 6 C 113.79
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist …
Auszug aus BVerwG, 06.06.1980 - 6 C 113.79
Die letztgenannte Rüge, die dem Verfahrensrecht zuzuordnen ist (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88]), greift durch.Das bedeutet nicht, daß sich das Verwaltungsgericht mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens auseinandersetzen muß; es reicht aus, wenn aus den Entscheidungsgründen ersichtlich ist, welche Umstände für das Gericht maßgebend waren, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [a.a.O.] mit w.N.).
Zwar ist die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe eine innere Tatsache, die als solche einem direkten Beweis nicht zugänglich ist; Außenstehende sind bei der Überprüfung darauf angewiesen, aus einzelnen faßbaren Umständen Rückschlüsse zu ziehen, ob diese innere Tatsache vorliegt (Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [a.a.O.] m.w.N.).
- BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 27.80
Antrag eines Studenten auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
Sie ist dem Verfahrensrecht zuzuordnen (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88] und vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 -).Wie der Senat in dem erwähnten Urteil vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 - anläßlich der Aufhebung eines nicht den Anforderungen an eine gesetzesgemäße Begründung genügenden Urteils des Verwaltungsgerichts Münster ausgeführt hat, müssen diese tragenden Gründe nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO im Urteil unbedingt angeführt werden.
Von der Möglichkeit, die Sache an eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts zurückzuverweisen, hat der Senat keinen Gebrauch gemacht, da er jedenfalls bei einem Urteil der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster eine ähnliche nicht den Anforderungen des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO entsprechende Urteilsbegründung festgestellt hat (vgl. Urteil vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 -).
- BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 193.80 Die erwähnte Regelung des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO verpflichtet das Verwaltungsgericht, in den Entscheidungsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen Urteilsausspruch als erfüllt anzusehen (vgl. Urteile vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 - und vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 27.80 -).
- BVerwG, 09.10.1980 - 6 CB 54.79
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Besonderer Aussagewert der Motive der …
Das bedeutet nicht, daß sich das Verwaltungsgericht mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens auseinandersetzen muß; es reicht aus, wenn aus den Entscheidungsgründen ersichtlich ist, welche Umstände für das Gericht maßgebend waren, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88] und vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 03.05.1983 - 6 C 48.82
Notwendigkeit einer Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und einer auf …
Das bedeutet jedoch nicht, daß sich das Verwaltungsgericht mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens auseinandersetzen muß; vielmehr genügt die Anführung der tragenden Gründe (vgl. Urteil vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 -). - BVerwG, 02.08.1982 - 6 CB 190.81
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wesentlicher …
Das bedeutet aber nicht, daß sich das Verwaltungsgericht mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens auseinander setzen muß; vielmehr genügt die Anführung der tragenden Gründe (vgl. Urteil vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 -). - BVerwG, 21.01.1981 - 6 C 173.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Unzureichende …
Die Revision ist auch begründet, denn die Rüge einer Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO durch nicht ausreichende Angabe der für die richterliche Überzeugung leitend gewesenen Gründe greift durch; sie ist dem Verfahrensrecht zuzuordnen (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88] und vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 -). - BVerwG, 15.07.1982 - 6 B 43.82
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Die Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie ausschließlich einen Verfahrensmangel rügt (vgl. Urteile vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 - und vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 27.80 -) und weil gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG in Kriegsdienstverweigerungssachen - abweichend von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - Verfahrensmängel ausschließlich mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und nicht mit der Beschwerde gerügt werden können; auch eine Umdeutung der Nichtzulassungsbeschwerde in eine Verfahrensrevision kommt nicht in Betracht (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 200.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 39]; aus jüngerer Zeit Beschlüsse vom 2. April 1980 - BVerwG 6 B 8.80 - und vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 29.81 - mit Nachweisen). - BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 161.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Unzureichenden …
Wie der Senat anläßlich der Aufhebung von Urteilen des Verwaltungsgerichts Münster näher ausgeführt hat (vgl. Urteile vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 - und 15. August 1980 - BVerwG 6 C 27.80 -), müssen nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO in einem Urteil die Gründe angegeben werden, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind. - BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 123.80
Anforderungen an eine Urteilsbegründung in Kriegsdienstverweigerungssachen - …
Wie der Senat anläßlich der Aufhebung von Urteilen des Verwaltungsgerichts Münster näher ausgeführt hat (vgl.Urteile vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 - und15. August 1980 - BVerwG 6 C 27.80 -), müssen nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO in einem Urteil die Gründe angegeben werden, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind. - BVerwG, 27.02.1981 - 6 C 191.80 Das bedeutet nicht, daß sich das Verwaltungsgericht mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens auseinandersetzen muß; es reicht aus, wenn aus den Entscheidungsgründen ersichtlich ist, welche Umstände für das Gericht maßgebend waren, um die gesetzlichen Voraussetzungen für den Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - und 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 -).
- BVerwG, 04.11.1981 - 6 C 229.80
Voraussetzungen für die Anerkennung einer Kriegsdienstverweigerung - Verstoß …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".