Rechtsprechung
| BVerwG, 23.05.1985 - 6 C 121.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Umfang einer zulageberechtigenden Tätigkeit - Anspruch auf Gewährung einer Zulage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 22.02.1982 - 5 A 33/81
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.08.1983 - 5 A 61/82
- BVerwG, 23.05.1985 - 6 C 121.83
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 9.84
Anspruch des Vorstehers eines Hauptzollamtes auf Gewährung einer Polizeizulage - …
Auszug aus BVerwG, 23.05.1985 - 6 C 121.83
Falls der Dienstposten verschiedenartige, für die Zulageberechtigung unterschiedlich zu beurteilende Funktionen umfaßt, muß die herausgehobene Funktion, um derentwillen die Stellenzulage gewährt wird, einen quantitativ besonders umfangreichen Teil der Gesamtaufgaben ausmachen (vgl. nunmehr auch Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 -). - BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 85.78
Stellenzulage - Herausgehobene Funktion - Zulageberechtigung - Zulageregelung - …
Auszug aus BVerwG, 23.05.1985 - 6 C 121.83
In dem Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - (Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 2) hat er hierzu ausgeführt, daß die Gewährung einer Stellenzulage "für herausgehobene Funktionen" voraussetzt, daß der zulageberechtigende Dienstposten funktionsgemäß gegenüber allen Ämtern derselben Besoldungsgruppe, sei es nach den erforderlichen Kenntnissen, der Schwierigkeit der Dienstverrichtung oder der besonderen Verantwortung, höherwertig ist.
- BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90
Feuerwehrzulage - Einsatzdienst - Brandbekämpfungsdienst - Hilfeleistungsdienst
Wenn und solange der Beamte der Berufsfeuerwehr laufbahnentsprechend für den Einsatzdienst herangezogen wird, erhält das von ihm wahrgenommene Amt im funktionellen Sinne hierdurch seine besondere Prägung (vgl. dazu Urteile vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - ; vom 23. Mai 1985 - BVerwG 6 C 121.83 - ). - VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635
Zulage für flugzeugtechnisches Personal
Falls der Dienstposten verschiedenartige, für die Zulageberechtigung unterschiedlich zu beurteilende Funktionen umfasst, muss die herausgehobene Funktion, um derentwillen die Stellenzulage gewährt wird, einen quantitativ besonders umfangreichen Teil der Gesamtaufgaben ausmachen (BVerwG, U.v. 23.5.1985 - 6 C 121.83 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31).Dieser Maßstab gilt grundsätzlich für alle zulageberechtigenden Verwendungen, es sei denn, die Zulagenorm begnügt sich ausdrücklich mit einer anteilmäßig festgelegten Ausübung dieser Tätigkeit (vgl. § 44 BBesG, Nr. 4, 24 und 26 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B), oder es kommt nach dem Inhalt des Dienstpostens, etwa bei einer Verwendung von Beamten und Soldaten als fliegendes Personal, lediglich eine teilweise Inanspruchnahme im zulageberechtigenden Tätigkeitsbereich in Betracht (BVerwG, U.v. 23.5.1985 a.a.O.).
Das Bundesverwaltungsgericht hat beispielsweise die Prägung durch die herausgehobene Funktion bei einem Anteil von 70 % als gegeben erachtet (BVerwG, U.v. 23.5.1985 - 6 C 121.83 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9).
- VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1634
Zulage für flugzeugtechnisches Personal
Falls der Dienstposten verschiedenartige, für die Zulageberechtigung unterschiedlich zu beurteilende Funktionen umfasst, muss die herausgehobene Funktion, um derentwillen die Stellenzulage gewährt wird, einen quantitativ besonders umfangreichen Teil der Gesamtaufgaben ausmachen (BVerwG, U.v. 23.5.1985 - 6 C 121.83 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31).Dieser Maßstab gilt grundsätzlich für alle zulageberechtigenden Verwendungen, es sei denn, die Zulagenorm begnügt sich ausdrücklich mit einer anteilmäßig festgelegten Ausübung dieser Tätigkeit (vgl. § 44 BBesG, Nr. 4, 24 und 26 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B), oder es kommt nach dem Inhalt des Dienstpostens, etwa bei einer Verwendung von Beamten und Soldaten als fliegendes Personal, lediglich eine teilweise Inanspruchnahme im zulageberechtigenden Tätigkeitsbereich in Betracht (BVerwG, U.v. 23.5.1985 a.a.O.).
Das Bundesverwaltungsgericht hat beispielsweise die Prägung durch die herausgehobene Funktion bei einem Anteil von 70 % als gegeben erachtet (BVerwG, U.v. 23.5.1985 - 6 C 121.83 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9).
- VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599
Zulage für flugzeugtechnisches Personal
Falls der Dienstposten verschiedenartige, für die Zulageberechtigung unterschiedlich zu beurteilende Funktionen umfasst, muss die herausgehobene Funktion, um derentwillen die Stellenzulage gewährt wird, einen quantitativ besonders umfangreichen Teil der Gesamtaufgaben ausmachen (BVerwG, U.v. 23.5.1985 - 6 C 121.83 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 10.417 - juris Rn. 31).Dieser Maßstab gilt grundsätzlich für alle zulageberechtigenden Verwendungen, es sei denn, die Zulagenorm begnügt sich ausdrücklich mit einer anteilmäßig festgelegten Ausübung dieser Tätigkeit (vgl. § 44 BBesG, Nr. 4, 24 und 26 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B), oder es kommt nach dem Inhalt des Dienstpostens, etwa bei einer Verwendung von Beamten und Soldaten als fliegendes Personal, lediglich eine teilweise Inanspruchnahme im zulageberechtigenden Tätigkeitsbereich in Betracht (BVerwG, U.v. 23.5.1985 a.a.O.).
Das Bundesverwaltungsgericht hat beispielsweise die Prägung durch die herausgehobene Funktion bei einem Anteil von 70 % als gegeben erachtet (BVerwG, U.v. 23.5.1985 - 6 C 121.83 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9).
- OVG Niedersachsen, 30.04.1996 - 5 L 4155/95
Stellenzulage; Fliegerische Tätigkeit; Gepräge des Aufgabenbereiches; Nachfliegen
daß der zulageberechtigende Dienstposten funktionsgemäß gegenüber allen Ämtern derselben Besoldungsgruppe, sei es nach den erforderlichen Kenntnissen, der Schwierigkeit der Dienstverrichtung oder der besonderen Verantwortung, höherwertig ist (st. Rspr., z.B. BVerwG, Urteil vom 23.5.1985 - 6 C 121.83 -, Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9).Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 2: Urteil vom 24.1.1985 - 2 C 9.84 -, ZBR 1985, 197: Urteil vom 23.5.1985 - 6 C 121.83 -, a.a.O.: Urteil vom 5.5.1995 - 2 C 13.94 -, Buchholz 240 § 42 BBesG Nr. 9).
Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen ist vom Bundesverwaltungsgericht bejaht worden in einem Fall, in dem der Anteil der zulageberechtigenden Verwendung mehr als 70 v.H. der Gesamttätigkeit ausmachte und darüber hinaus auch die restliche Tätigkeit zum Teil in engem Zusammenhang mit der Hauptverwendung stand (BVerwG, Urteil vom 23.5.1985, a.a.O.).
- BVerwG, 05.03.1986 - 6 B 5.86
Voraussetzung für die Gewährung einer Stellenzulage - Nichtzulassung der Revision …
In seinem von der Beschwerde als divergierende Entscheidung bezeichneten Urteil vom 23. Mai 1985 - BVerwG 6 C 121.83 -, auf das das angegriffene Urteil ausdrücklich Bezug nimmt, hat der Senat dargelegt, Voraussetzung für die Gewährung einer Stellenzulage sei - mit Ausnahme der Fälle, in denen sich das Gesetz ausdrücklich mit einer anteilmäßig festgelegten Ausübung der zulageberechtigenden Tätigkeit begnüge oder in denen nach dem Inhalt des Dienstpostens lediglich eine teilweise Inanspruchnahme im zulageberechtigenden Tätigkeitsbereich in Betracht komme -, daß der Dienstposten durch die zulageberechtigende Funktion geprägt sei.Das angegriffene Urteil steht mithin nicht deswegen in einem rechtsgrundsätzlichen Widerspruch zu dem Urteil des Senats vom 23. Mai 1985 - BVerwG 6 C 121.83 -, weil es einen zulageberechtigenden Anteil der Gesamttätigkeit von 60 v.H. als quantitativ besonders umfangreichen Teil der Gesamtaufgaben des Klägers im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ansieht.
Aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - , vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - und vom 23. Mai 1985 - BVerwG 6 C 121.83 -) ergibt sich, daß dieses Maß jeweils von der konkreten Ausgestaltung des Dienstpostens, d.h. von den Umständen des Einzelfalles beeinflußt wird.
- BVerwG, 14.03.1991 - 2 C 42.88
Erschwerniszulage - Erschwerniszulagenverordnung - Zulageberechtigte Aufgaben
Danach kommt es entscheidend darauf an, daß der Dienstposten des Beamten von seiner Zugehörigkeit zur Spezialeinheit der Polizei maßgebend geprägt ist (vgl. Urteil vom 23. Mai 1985 - BVerwG 6 C 121.83 - ).Dies gilt jedenfalls dann, wenn, wie hier, die Zulage ohne zeitliche oder quantitative Einschränkungen gewährt wird, der Verordnunggeber also grundsätzlich voraussetzt, daß sich die Erschwernislage, die mit der Zulage abgegolten werden soll, nur bei uneingeschränkt kontinuierlicher Diensterfüllung typischerweise verwirklicht (vgl. Urteil vom 23. Mai 1985 - BVerwG 6 C 121.83 - ).
- BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 13.94
Besoldungsrecht - Stellenzulage - Verwendung in zulagefähiger Funktion
Diese Anforderungen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung dahin ausgedrückt, daß die Zulageberechtigung einen Dienstposten voraussetzt, der generell durch die zulageberechtigende Funktion geprägt ist (vgl. etwa Urteile vom 24. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 4.72 - (Buchholz 235 § 21 Nr. 10 = RiA 1973, 135); vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - (Buchholz 235 § 42 Nr. 2);… vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - (Buchholz a.a.O. Nr. 8 = ZBR 1985, 197); vom 23. Mai 1985 - BVerwG 6 C 121.83 - (Buchholz a.a.O. Nr. 9); Beschluß vom 3. Dezember 1993 - BVerwG 2 B 95.93 - (Buchholz 240.1 Nr. 9)). - BVerwG, 14.03.1991 - 2 C 52.88
Polizei - Beamte einer Spezialeinheit - Erschwerniszulage - Gesamtaufgabenbereich
Danach kommt es entscheidend darauf an, daß der Dienstposten des Beamten von seiner Zugehörigkeit zur Spezialeinheit der Polizei maßgebend geprägt ist (vgl. Urteil vom 23. Mai 1985 - BVerwG 6 C 121.83 - ).Dies gilt jedenfalls dann, wenn, wie hier, die Zulage ohne zeitliche oder quantitative Einschränkungen gewährt wird, der Verordnungsgeber also grundsätzlich voraussetzt, daß sich die Erschwernislage, die mit der Zulage abgegolten werden soll, nur bei uneingeschränkt kontinuierlicher Diensterfüllung typischerweise verwirklicht (vgl. Urteil vom 23. Mai 1985 - BVerwG 6 C 121.83 - ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - 1 A 2526/09
Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung für die Auslegung der betroffenden …
Rn. 26 Vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1985 6 C 121.83 -, Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9 = juris Rn. 18; Urteil des Senats vom 23. Juli 2003 - 1 A 5816/00 -, juris Rn. 37; Tintelott, in: Schwegmann/Summer, a.a.O., Vbm.Rn. 30 Vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Juli 1998 2 C 25.97 -, ZBR 1998, 423 = juris Rn. 14 ff.; vom 5. Mai 1995 2 C 13.94 -, BVerwGE 98, 192 = juris Rn. 11 f; vom 23. Mai 1985 6 C 121.83 -, Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9 = juris Rn. 18 f; vom 26. Juni 1981 - 6 C 85.78 -, ZBR 1982, 88 = juris Rn. 16 ff.; Schmidt, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: Februar 2011, Band 3 (BBesG), § 42 Rn. 3.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 1 A 2825/09
Bei Verwendung als verantwortlicher Luftfahrzeugführer mit …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.1992 - 2 A 11734/91
- BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 14.94
Anforderungen für die Gewährung einer Stellenzulage - Umfang der Tätigkeit als …
- BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 20.90
Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst - Stellenzulage - Brandbekämpfungsdienst - …
- OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1996 - 3 L 206/95
Marinezulage; Versetzung; Kommandierung; Abordnung; Seegehende Einheit; …
- VG Saarlouis, 15.02.2011 - 2 K 1669/09
Zur Gewährung der Fallschirmspringerzulage in Anknüpfung an den jeweiligen …
- VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 10.417
Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; Kalibrierpersonal
- VGH Hessen, 19.04.1989 - 1 UE 903/84
Stellenzulage für Soldaten
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