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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61   

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https://dejure.org/1961,44
BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61 (https://dejure.org/1961,44)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1961 - VI C 124.61 (https://dejure.org/1961,44)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1961 - VI C 124.61 (https://dejure.org/1961,44)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Aufhebung allein des Widerspruchsbescheids - Bindung an Festsetzung des Grades der Erwerbsminderung in unanfechtbarem Rentenbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 195
  • DVBl 1962, 305
  • JR 1962, 476
 
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Wird zitiert von ... (63)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61
    Auf die Revision der Beklagten hob der Senat durch Urteil vom 17. Dezember 1959 - BVerwG VI C 70.58 - (BVerwGE 10, 75) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück.

    Die Zulassung ist jedoch im Ergebnis mit Recht ausgesprochen, weil die Voraussetzungen der Nrn. 1 und 2 des § 132 Abs. 2 VwGO vorliegen; denn das Berufungsurteil weicht von dem Urteil des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1959 - BVerwG VI C 70.58 - ab, und der Sache kommt überdies grundsätzliche Bedeutung zu.

    Aus den Ausführungen des Revisionsurteils vom 17. Dezember 1959, daß der Einspruchsbescheid rechtswidrig sei, falls der Kläger Schwerbeschädigter gewesen sei und die in § 35 Abs. 2 SBG bestimmten Stellen vor dem Erlaß des Einspruchsbescheides nicht gehört worden seien (BVerwGE 10, 75 [82]), ergibt sich, daß das Revisionsgericht insoweit nicht nur Empfehlungen für die weitere Behandlung der Sache durch das Berufungsgericht geben wollte, an die dieses nicht gebunden wäre (Koehler, VwGO, Anm. IX 3 a zu § 144; Baumbach-Lauterbach, ZPO, Anm. 2 A zu § 565 unter Bezug auf BGHZ 3, 321), sondern über den Einspruchsbescheid unter diesem Aspekt nur mangels hinreichender tatsächlicher Feststellungen des Berufungsgerichts nicht abschließend befunden hat.

  • BVerwG, 08.07.1959 - VI C 288.57

    Keine Nachholung der Anhörung der Hauptfürsorgestelle im …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61
    Das Verfahrenserfordernis der Anhörung müsse nach BVerwGE 9, 69 vor dem Widerruf des Beamtenverhältnisses erfüllt sein, es sei nicht für das Einspruchsverfahren vorgeschrieben, wenn der Widerruf noch ohne Anhörung rechtmäßig ausgesprochen sei.

    Diesen Zweck des § 35 Abs. 2 SBG hat der Senat in dem Urteil vom 17. Dezember 1959 allerdings nicht näher dargelegt, er ist aber so eindeutig, daß eine solche Erläuterung entbehrlich erschien, zumal hierüber schon das Urteil vom 8. Juli 1959 (BVerwGE 9, 69 [71]) eingehende Darlegungen enthielt: Im Verwaltungsverfahren sollten die Spezialerfahrungen der zur Mitwirkung berufenen Stellen auf dem Gebiete der Schwerbeschädigtenbetreuung nutzbar gemacht werden, weil sie möglicherweise den konkreten Fall in einem dem Schwerbeschädigten günstigeren Lichte erscheinen lassen könnten.

    In den Regelfällen, wie sie den künftigen Anwendungsbereich des Gesetzes kennzeichnen (so in BVerwGE 9, 69), ist die nachträgliche Anhörung schlechter als das vom Gesetz Gewollte.

  • BAG, 13.02.1958 - 2 AZR 467/55

    Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft durch Arbeitsunfall

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61
    Zwar setzt die sogenannte "Schwerbeschädigteneigenschaft", d.h. die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den das Schwerbeschädigtengesetz anzuwenden ist, gemäß § 1 SBG (1953) im Gegensatz zu der Regelung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter vom 12. Januar 1923 (RGBl. I S. 57) - SBG 1923 nicht einen rechtskräftig festgesetzten Anspruch auf Pension oder Rente, ja nicht einmal die Anerkennung durch die Hauptfürsorgestelle voraus (so auch BAGE 5, 208 und 8, 123;… Sellmann-Evermann, SBG, Anm. Rdn. 1 zu § 1; Sellmann in BB 1956 S. 145;… Wilrodt-Gotzen, SBG, Rdn. 3 bis 6 zu § 1 der 1. DVO zum SBG;… nicht ganz eindeutig: Monjau, SBG, Anm. Rdn. 2 zu § 1; a.A. Becker, SBG, Anm. 22 zu § 1; Rohwer-Kahlmann in ArbuR 1954 S. 146; derselbe, Komm. SBG, Anm. 3 zu § 1; Zigan, SBG, Anm. 8 zu § 1).

    Eine den §§ 1, 24 und 39 SBG gleichen Rang zumessende Betrachtung führt zu folgendem Ergebnis: Macht der Gesetzgeber auf der einen Seite den Schutz des Schwerbeschädigtengesetzes in § 1 nicht von einer förmlichen Feststellung der MdE abhängig, so schließt das auf der anderen Seite nicht aus, daß nach seinem Willen eine solche förmliche Feststellung, ist sie einmal von einer dafür zuständigen Stelle unanfechtbar ausgesprochen, eine unwiderlegliche Vermutung dafür begründet, daß der Betreffende Schwerbeschädigter im Sinne des § 1 SBG ist, solange der Feststellungsbescheid besteht (…so Wilrodt-Gotzen a.a.O.; offengelassen in BAGE 5, 208).

  • BVerwG, 13.05.1959 - VI C 290.57

    Anhörung der Hauptfürsorgestelle und des Vertrauensmannes des Schwerbeschädigten …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61
    In dem früheren Urteil vom 13. Mai 1959 - BVerwG VI C 290.57 - hat der Senat allerdings, weil es zur Entscheidung dort nicht notwendig war, nur am Rande bemerkt, es entspreche dem Zweck des Gesetzes, daß die Entlassungsbehörde die im Gesetz bestimmten Stellen vor der Entscheidung über den Einspruch höre.

    Der Senat hat dies in den Urteilen vom 13. Mai 1959 - BVerwG VI C 290.57 - und vom 17. Dezember 1959 - insoweit in Übereinstimmung mit Sellmann - aus dem Zweck des Schwerbeschädigtengesetzes gefolgert.

  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61
    Die Rüge ist aber, sofern sie überhaupt den an eine ordnungsmäßige Aufklärungsrüge zu stellenden Anforderungen genügt (vgl. BVerwGE 5, 12 und Urteil des Senats vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 94.58 -), jedenfalls unbegründet.
  • BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51

    Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61
    Aus den Ausführungen des Revisionsurteils vom 17. Dezember 1959, daß der Einspruchsbescheid rechtswidrig sei, falls der Kläger Schwerbeschädigter gewesen sei und die in § 35 Abs. 2 SBG bestimmten Stellen vor dem Erlaß des Einspruchsbescheides nicht gehört worden seien (BVerwGE 10, 75 [82]), ergibt sich, daß das Revisionsgericht insoweit nicht nur Empfehlungen für die weitere Behandlung der Sache durch das Berufungsgericht geben wollte, an die dieses nicht gebunden wäre (Koehler, VwGO, Anm. IX 3 a zu § 144; Baumbach-Lauterbach, ZPO, Anm. 2 A zu § 565 unter Bezug auf BGHZ 3, 321), sondern über den Einspruchsbescheid unter diesem Aspekt nur mangels hinreichender tatsächlicher Feststellungen des Berufungsgerichts nicht abschließend befunden hat.
  • BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54

    Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes über den Bezug einer Wohnung …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61
    Damit folge das neue Gesetz ausdrücklich einer bereits vorher weithin vertretenen Rechtsauffassung, der das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 6. April 1955 (BVerwGE 2, 55 [64]) allerdings entgegengetreten sei.
  • BVerwG, 13.03.1961 - VI C 179.60

    Verhältnis der Sondervorschriften für das Verfahren in beamtenrechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61
    Sie ist zwar zu Unrecht auf Grund des § 127 BRRG zugelassen worden (vgl. u.a. Beschluß vom 13. März 1961 - BVerwG VI C 179.60 -).
  • BVerwG, 26.08.1959 - VI C 313.57
    Auszug aus BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61
    Das wäre allerdings nicht der Fall, wenn sich die Rechtslage seit Verkündung des Urteils vom 17. Dezember 1959 geändert hätte (vgl. BVerwGE 9, 117 [BVerwG 26.08.1959 - VI C 313/57] [119]; Bötticher in MDR 1961 S. 805 mit Nachweisen).
  • BAG, 06.10.1959 - 3 AZR 313/56

    Zeitpunkt des Beginns des Kündigungsschutzes Schwerbeschädigter

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61
    Zwar setzt die sogenannte "Schwerbeschädigteneigenschaft", d.h. die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den das Schwerbeschädigtengesetz anzuwenden ist, gemäß § 1 SBG (1953) im Gegensatz zu der Regelung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter vom 12. Januar 1923 (RGBl. I S. 57) - SBG 1923 nicht einen rechtskräftig festgesetzten Anspruch auf Pension oder Rente, ja nicht einmal die Anerkennung durch die Hauptfürsorgestelle voraus (so auch BAGE 5, 208 und 8, 123;… Sellmann-Evermann, SBG, Anm. Rdn. 1 zu § 1; Sellmann in BB 1956 S. 145;… Wilrodt-Gotzen, SBG, Rdn. 3 bis 6 zu § 1 der 1. DVO zum SBG;… nicht ganz eindeutig: Monjau, SBG, Anm. Rdn. 2 zu § 1; a.A. Becker, SBG, Anm. 22 zu § 1; Rohwer-Kahlmann in ArbuR 1954 S. 146; derselbe, Komm. SBG, Anm. 3 zu § 1; Zigan, SBG, Anm. 8 zu § 1).
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur …

    Folglich hat der versorgungsamtliche Feststellungsbescheid nach § 3 Abs. 1 SchwbG - anders als der Gleichstellungsbescheid des Arbeitsamtes nach § 2 Abs. 1 SchwbG (vgl. BVerwGE 37, 79 ) - bezüglich der Schwerbehinderteneigenschaft keine rechtsbegründende (konstitutive), sondern lediglich erklärende (deklaratorische) Wirkung (vgl. BVerwGE 13, 195 ; 72, 8 sowie Urteil vom 17. September 1981 ;… im übrigen Wilrodt/Neumann, Schwerbehindertengesetz, 7. Aufl. 1988, Rdnrn. 11 f. zu § 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 21.11.2024 - 4 B 20.24

    Teilzulassung einer Berufung

    Sie stellt sicher, dass der Verwaltungsakt nur dann erfolgreich angefochten werden kann, wenn und soweit der Betroffene nach der Widerspruchsentscheidung noch beschwert ist (BVerwG, Urteil vom 29. November 1961 - 6 C 124.61 - BVerwGE 13, 195 ), und ein rechtswidriges Vorgehen der Behörden insgesamt aufgehoben wird.
  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung - …

    Die isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids unterliegt insoweit keinen Bedenken (BVerwGE 13, 195 [198]).
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1961 - VI C 124.61
    Dafür liegt beim derzeitigen Stand des Verfahrens kein Anhaltspunkt vor, nachdem das Tatsachengericht auf Grund des Urteils des Senatsvom 17. Dezember 1959 - BVerwG VI C 70.58 - bereits seine grundsätzliche Auffassung zu erkennen gegeben hat, daß hinreichende sachliche Gründe für den Widerruf des Beamtenverhältnisses gegeben waren.
  • BVerwG, 08.04.1963 - VI C 37.63

    Rechtsmittel

    Der Kläger irrt, wenn er meint, bei der Abwägung der Interessen habe die Aussicht der Rechtsverfolgung und das fiskalische Interesse außer Betracht zu bleiben (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 1961 - BVerwG VI C 124.61 - und vom 7. Februar 1963 - BVerwG VI C 179.62 -).

    Wenn bei einer solchen Lage dem Überwiegen des Interesses an der Aussetzung der Vollziehung schon hinreichend entgegensteht, daß nicht abzusehen ist, ob die Revision Erfolg haben wird (vgl. Beschluß vom 26. März 1962 - BVerwG II C 175.61 -), so besteht in dem hier zu entscheidenden Fall sogar darüber hinaus die Wahrscheinlichkeit, daß die Rechtsverfolgung des Klägers im Ergebnis erfolglos bleibt und deshalb ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung anzuerkennen ist (vgl. insbesondere Beschluß vom 12. Dezember 1961 - BVerwG VI C 124.61 - sowie Beschluß vom 7. Februar 1963 - BVerwG VI C 179.62 -).

  • BVerwG, 11.11.1965 - VI C 87.63

    Rechtsmittel

    Muß aber die Anfechtungsklage auch nach der Rechtlage in der Revisionsinstanz im Ergebnis ohne Erfolg bleiben - wie vorstehend dargelegt -, so ist schon deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein öffentliches Interesse an der Vollziehung anzuerkennen und eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abzulehnen(Beschlüsse vom 12. Dezember 1961 - BVerwG VI C 124.61 -, vom 8. April 1963 - BVerwG VI C 37.63 - undvom 14. Oktober 1965 - BVerwG VI C 35.65 -).
  • BVerwG, 07.02.1963 - VI C 179.62
    Bei der Beurteilung, ob ein solches öffentliches Interesse besteht, können die Aussichten des Verfahrens in der Hauptsache nicht außer Betracht bleiben; ein die Belange des Beamten überwiegendes öffentliches Interesse an der alsbaldigen Vollziehung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Anfechtung aller Voraussicht nach im Ergebnis erfolglos bleiben wird (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 25. November 1960 - BVerwG II B 42.59 - undvom 12. Dezember 1961 - BVerwG VI C 124.61 -).
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   BVerwG, 28.08.1961 - VI C 124.61   

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BVerwG, 28.08.1961 - VI C 124.61 (https://dejure.org/1961,1671)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1961 - VI C 124.61 (https://dejure.org/1961,1671)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1961 - VI C 124.61 (https://dejure.org/1961,1671)
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