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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.1999 - 6 C 12887/98   

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https://dejure.org/1999,20430
OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.1999 - 6 C 12887/98 (https://dejure.org/1999,20430)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.06.1999 - 6 C 12887/98 (https://dejure.org/1999,20430)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 6 C 12887/98 (https://dejure.org/1999,20430)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.02.1967 - VII P 6.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.1999 - 6 C 12887/98
    Demgegenüber wird mit dem späteren wiederkehrenden Beitrag der sich hiervon unterscheidende besondere Vorteil abgegolten, der den Grundstücken entsteht, die von einer Verkehrsanlage als Bestandteil der nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 Satz 2 KAG 1996 ein abgegrenztes Straßensystem bildenden Abrechnungseinheit (vgl. dazu Senatsurteile vom 25. April 1995 - 6 A 12289/94 -, AS 26, 185, sowie vom 18. April 1996 - 6 A 12152/95 -, AS 26, 203) erschlossen werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.1996 - 6 A 12152/95

    Verkehrsanlagen mehrerer Gemeindeortsteile; Abrechnungseinheit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.1999 - 6 C 12887/98
    Demgegenüber wird mit dem späteren wiederkehrenden Beitrag der sich hiervon unterscheidende besondere Vorteil abgegolten, der den Grundstücken entsteht, die von einer Verkehrsanlage als Bestandteil der nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 Satz 2 KAG 1996 ein abgegrenztes Straßensystem bildenden Abrechnungseinheit (vgl. dazu Senatsurteile vom 25. April 1995 - 6 A 12289/94 -, AS 26, 185, sowie vom 18. April 1996 - 6 A 12152/95 -, AS 26, 203) erschlossen werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.1995 - 6 A 12289/94
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.1999 - 6 C 12887/98
    Demgegenüber wird mit dem späteren wiederkehrenden Beitrag der sich hiervon unterscheidende besondere Vorteil abgegolten, der den Grundstücken entsteht, die von einer Verkehrsanlage als Bestandteil der nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 Satz 2 KAG 1996 ein abgegrenztes Straßensystem bildenden Abrechnungseinheit (vgl. dazu Senatsurteile vom 25. April 1995 - 6 A 12289/94 -, AS 26, 185, sowie vom 18. April 1996 - 6 A 12152/95 -, AS 26, 203) erschlossen werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (OVG RP, 6 C 12887/98.OVG, AS 27, 363, ESOVGRP) stellt eine Veranlagung zu wiederkehrenden Beiträgen nur kurze Zeit nach der Heranziehung zu einem einmaligen Beitrag keine Verletzung des Vorteilsprinzips dar.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17

    Verschonung einzelner Grundstücke von der Entrichtung wiederkehrender …

    Rn. 24 Der vom Verwaltungsgericht des Weiteren erwähnte Senatsbeschluss vom 8. Juni 1999 (- 6 C 12887/98.OVG -, AS 27, 363) betrifft eine - mittlerweile geänderte - Rechtslage, die durch das Fehlen einer gesetzlichen Ermächtigung für eine satzungsrechtliche Verschonungsregelung gekennzeichnet war.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2001 - 6 A 10518/00
    Auch § 13 ABS i.d.F. der Änderungssatzung vom 06. Dezember 1999, der § 13 ABS in seiner nichtigen Ursprungsfassung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Juni 1999 - 6 C 12887/98 -) ersetzt hat, ist wirksam.

    Aufgrund der aufgezeigten Gesetzesgeschichte bestand kein schützenswertes Vertrauen dahingehend, dass § 10 Abs. 8 KAG nicht rückwirkend zum 01. Januar 1996 in Kraft gesetzt wird, nachdem sich herausgestellt hatte, dass das KAG 1996 in seiner ursprünglichen Fassung entgegen der Absicht des Gesetzgebers eine von dem KAG 1986 abweichende Regelung hinsichtlich der beitragspflichtigen Grundstücke enthalten hat (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 08. Juni 1999 - 6 C 12887/98.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2000 - 6 A 10411/00
    Gleiches gelte auch für die Übergangsregelung des § 13 ABS, die, wie ebenfalls bereits das Oberverwaltungsgericht in seinem Normenkontrollbeschluss vom 08. Juni 1999 - 6 C 12887/98.OVG - festgestellt habe, keine gesetzliche Ermächtigung im Kommunalabgabengesetz 1996 habe.
  • VG Koblenz, 02.02.2017 - 4 K 701/16

    Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen

    Daraus folgt, dass in der gemeindlichen Satzung nicht nur die Tatsache der Verschonungsregelung aufgeführt sein muss, sondern auch aus dieser für den Bürger erkennbar sein muss, welche Grundstücke und für welchen Zeitraum diese von der Verschonung erfasst werden (zu einer entsprechenden Satzungsregelung vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 6 C 12887/98.OVG - AS 27, 363; eine konkrete Benennung stillschweigend ebenfalls voraussetzend: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. August 2002 - 6 C 10464/02.OVG - KStZ 2003, 35; ebenso zur Einbeziehung einer neuen Straße in die Verschonungsregelung: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Juni 2007 - 6 A 10323/07.OVG - KStZ 2008, 33).
  • VG Koblenz, 05.08.2002 - 8 K 125/02

    Klage gegen die Heranziehung zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen; Rückwirkung …

    Im Übrigen hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bereits in dem Beschluss vom 08. Juni 1999 - 6 C 12887/98.OVG - die rechtsdogmatische Besonderheit eines wiederkehrenden Beitrags und den Unterschied zu einem einmaligen Beitrag herausgearbeitet.
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