Rechtsprechung
| BVerwG, 14.06.1983 - 6 C 154.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsanwaltsgebühren im Widerspruchsverfahren in Kriegsdienstverweigerungssachen - Gebührenfestsetzung durch die Prozessbevollmächtigten - Richterliche Überprüfung der anwaltlichen Gebührenfestsetzung
Verfahrensgang
- VG Bremen, 12.08.1981 - 1 A 485/80
- BVerwG, 14.06.1983 - 6 C 154.81
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.05.1981 - 6 C 153.80
Streit über die Höhe der Erstattung von Kosten der Hinzuziehung eines …
Auszug aus BVerwG, 14.06.1983 - 6 C 154.81
Zur Begründung hat sie sich im wesentlichen auf das Urteil des erkennenden Senats vom 8. Mai 1981 - BVerwG 6 C 153.80 - (BVerwGE 62, 196 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 72) berufen."Wie der Senat in seinem erwähnten Urteil vom 8. Mai 1981 [BVerwGE 62, 196] näher ausgeführt hat, muß aufgrund des eindeutigen Wortlauts des § 12 Abs. 1 Satz 1 BRAGO die Gebührenbestimmung für das Widerspruchsverfahren nach den Besonderheiten jedes einzelnen Falles vorgenommen werden.
- BVerwG, 18.10.1982 - 6 C 109.81
Rechtsanwaltsgebühren im Widerspruchsverfahren in Kriegsdienstverweigerungssachen …
Auszug aus BVerwG, 14.06.1983 - 6 C 154.81
Zur Begründung wird auf die Gründe des den Prozeßbevollmächtigten der Beteiligten bekannten Urteils vom 18. Oktober 1982 - BVerwG 6 C 109.81 - verwiesen, die wie folgt lauten:.
- BVerwG, 07.06.1985 - 6 C 63.83
Rechtsanwalt - Gebühren - Rahmengebühr - Unbilligkeit - Rechtsanwalt-Gebühren - …
Hierin kann ihr jedoch aus den im Urteil vom 8. Mai 1981 (…a.a.O.) genannten Gründen nicht gefolgt werden (vgl. hierzu auch Urteile des erkennenden Senats vom 18. Oktober 1982 - BVerwG 6 C 109.81 - und vom 14. Juni 1983 - BVerwG 6 C 154.81 -).
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