Rechtsprechung
| BVerwG, 02.07.1976 - VI C 19.76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begründungspflicht beim Urteilsspruch - Anforderungen an die Begründung im Kriegsdienstverweigerungsverfahren - Anhaltspunkte bei der Feststellung einer Gewissensentscheidung
Verfahrensgang
- VG Hannover, 13.01.1976 - III A 264/75
- BVerwG, 16.06.1976 - 6 CB 19.76
- BVerwG, 02.07.1976 - VI C 19.76
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 19.76
Um die Spannweite möglicher Anhaltspunkte anzudeuten, hat der erkennende Senat dafür in dem ersten Revisionsurteil beispielshalber die persönliche Entwicklung des Wehrpflichtigen genannt, ferner die Einflüsse, denen er ausgesetzt war, sein bisheriges Verhalten und die Gedanken, die er sich bei seiner Entscheidungsbildung gemacht hat (vgl. auch Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]).Dabei wird der Natur der Sache nach diesem Gesamteindruck vom Kläger größeres Gewicht zukommen, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (siehe Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 241.73 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 14.05.1975 - VI C 91.74
Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich einer während seines Urlaubs …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 19.76
Vielmehr genügt die Wiedergabe der das Urteil tragenden Gründe (vgl. Beschlüsse vom 14. Mai 1975 - BVerwG VI C 91.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 43] und vom 20. Juni 1975 - BVerwG VI C 34.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 45]). - BVerwG, 23.03.1973 - VI C 105.73
Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 19.76
Da den eigenen Angaben des Klägers wegen der Eigentümlichkeit der Kriegsdienstverweigerungssachen für die abschließende Meinungsbildung des Gerichts größeres Gewicht zukommt, als es meist sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (vgl. u.a. Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47]), und die hierauf bezüglichen Ausführungen des Verwaltungsgerichts in der Regel notwendig den Kern des Urteils darstellen, bedarf es aber einer gewissen Konkretisierung der für die richterliche Überzeugungsbildung maßgebenden Gesichtspunkte.
- BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75
Zeugenaussagen - Sachverständigenaussagen - Parteiaussagen - Notwendigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 19.76
Vielmehr genügt die Wiedergabe der das Urteil tragenden Gründe (vgl. Beschlüsse vom 14. Mai 1975 - BVerwG VI C 91.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 43] und vom 20. Juni 1975 - BVerwG VI C 34.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 45]). - BVerfG, 23.04.1974 - 2 BvR 118/74
Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 19.76
Die den unabhängigen Prüfungsgremien im Vorverfahren und den Verwaltungsgerichten im Rechtsstreit zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel sind nach der in der Praxis bestätigten Ansicht des Gesetzgebers für eine entsprechende Feststellung generell geeignet (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]; Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 78]). - BVerwG, 13.12.1974 - VI C 158.73
Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 19.76
Das ist vielmehr nur bei dem Mangel an einer der Gewissensentscheidung begrifflich vorausgehenden geistigen Auseinandersetzung regelmäßig der Fall (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 158.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 84]). - BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 19.76
Andererseits ist aber die Anführung derjenigen Umstände erforderlich, die das Gericht als die gesetzlichen Voraussetzungen für den Urteilsspruch erfüllend angesehen hat (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88]). - BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Fehlen einer ordnungsgemäßen …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 19.76
Zwar schließt naturgemäß der Eindruck, den das Tatsachengericht in der mündlichen Verhandlung von der Persönlichkeit des Wehrpflichtigen gewinnt, Unwägbarkeiten ein und kann nicht stets mit Worten erschöpfend wiedergegeben werden (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI C 40.73 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 5]). - BVerwG, 17.07.1974 - VI C 48.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ausreichen der allgemeinen …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 19.76
Die den unabhängigen Prüfungsgremien im Vorverfahren und den Verwaltungsgerichten im Rechtsstreit zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel sind nach der in der Praxis bestätigten Ansicht des Gesetzgebers für eine entsprechende Feststellung generell geeignet (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]; Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 78]). - BVerwG, 09.02.1976 - 6 C 79.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vorliegen einer Gewissensentscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 19.76
Weiterer äußerer Anhaltspunkte in der Lebensführung des Wehrpflichtigen bedarf es dann nicht, sofern diese nur im übrigen mit der Orientierung an der absoluten Achtung menschlichen Lebens im Einklang steht (vgl. Beschluß vom 23. Januar 1976 - BVerwG VI CB 106.75 - sowie Urteil vom 9. Februar 1976 - BVerwG VI C 79.75 -) Umgekehrt schließt das Fehlen eines dieser Umstände nicht notwendig eine Gewissensentscheidung aus. - BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 76.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
- BVerwG, 20.10.1975 - VI C 122.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
- VG Würzburg, 06.12.2021 - W 1 E 21.1482
Konkurrentenstreitverfahren bei der Deutschen Telekom AG
Rn. 32 Überdies ist hinsichtlich der gebotenen Tiefe der Begründung vorliegend auch zu berücksichtigen, dass der Antragsteller in einer "nur" 2 Besoldungsstufen höherwertigen Tätigkeit eingesetzt wurde, was nach Kenntnis der Kammer aus anderen Konkurrentensowie Beurteilungsstreitverfahren im Zuständigkeitsbereich der D. T. AG keineswegs am oberen Rand des Spektrums höherwertiger Einsätze liegt und gerade auch im Quervergleich zu berücksichtigen ist, wie sich der höherwertige Einsatz zum Grad der höherwertigen Tätigkeit anderer im selben Statusamt zu Beurteilender erhält (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 C 19.76 - juris).Schließlich kann auch nicht außer Betracht bleiben, dass die Beurteiler für das Gesamturteil des einzelnen Beamten auch immer einen Vergleich zu den anderen im selben Statusamt zu Beurteilenden zu ziehen haben (vgl. BayVGH, B.v. 23.04.2019 - 6 C 19.76 - juris).
- VG Ansbach, 25.01.2022 - AN 16 E 21.01990
Inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung in einem …
Rn. 42 Ebenfalls ist vorliegend zu berücksichtigen, dass die Antragstellerin "nur" eine Besoldungsstufe höherwertig eingesetzt war, was nach Kenntnis der Kammer aus anderen Konkurrentensowie im Beurteilungsstreitverfahren im Zuständigkeitsbereich der … keineswegs am oberen Rand des Spektrums höherwertiger Einsätze liegt und gerade auch im Quervergleich zu berücksichtigen ist, wie sich der höherwertige Einsatz zum Grad der höherwertigen Tätigkeit anderer im selben Statusamt zu Beurteilender verhält (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 C 19.76 - juris).Es kann zudem nicht außer Betracht bleiben, dass ein Beurteiler für das Gesamturteil des einzelnen Beamten auch immer einen Vergleich zu den anderen im selben Statusamt zu Beurteilenden zu ziehen hat (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 C 19.76 - juris).
- VG Ansbach, 25.01.2022 - AN 16 E 21.01997
Beurteilungsbeitrag und Gesamturteil
Es kann zudem nicht außer Betracht bleiben, dass ein Beurteiler für das Gesamturteil des einzelnen Beamten auch immer einen Vergleich zu den anderen im selben Statusamt zu Beurteilenden zu ziehen hat (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 C 19.76 - juris).
- BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 193.80 Dies enthebt das Verwaltungsgericht aber nicht der Pflicht zu einer gewissen Konkretisierung der für seine Überzeugungsbildung in der Frage des Vorliegens einer Gewissensentscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte (vgl. u.a. Urteile vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 19.76 - und 13. Juni 1979 - BVerwG 6 C 82.78 -).
- VG Ansbach, 25.01.2022 - AN 16 E 21.01991
Inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung in einem …
Es kann zudem nicht außer Betracht bleiben, dass ein Beurteiler für das Gesamturteil des einzelnen Beamten auch immer einen Vergleich zu den anderen im selben Statusamt zu Beurteilenden zu ziehen hat (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 C 19.76 - juris). - BVerwG, 22.08.1980 - 6 C 51.80
Überprüfung und Beurteilung der Gewissensentscheidung - Wahrscheinlichkeit des …
Dabei entspricht es der Natur der Sache, daß diesem Gesamteindruck größeres Gewicht zukommt, als es sonst in der Prozeßpraxis der Fall ist (Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 383]), und daß dieser Eindruck Unwägbarkeiten einschließt, die sich nicht stets erschöpfend in Worten wiedergeben lassen (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG 6 C 40.73 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 5] und Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 19.76 -). - BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 82.78
Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Konkrete …
Dies enthebt das Verwaltungsgericht aber nicht der Pflicht zu einer gewissen Konkretisierung der für seine Überzeugungsbildung in der Frage des Vorliegens einer Gewissensentscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte (vgl. u.a. Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 19.76 -). - BVerwG, 23.09.1980 - 6 CB 77.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis der Gewissensentscheidung …
Ein Urteil entspricht den in § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO niedergelegten Anforderungen, wenn es die tragenden Gründe der Entscheidung wiedergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 20. April 1976 - BVerwG 6 C 14.76 -, Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 19.76 - und Beschluß vom 1. August 1980 - BVerwG 6 CB 32.80 - mit Nachweisen). - BVerwG, 01.08.1980 - 6 CB 32.80
Antrag des Klägers auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
Ein Urteil genügt den Anforderungen der Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO, wenn es die tragenden Gründe der Entscheidung wiedergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 20. April 1976 - BVerwG 6 C 14.76 -, Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 19.76 - und Beschluß vom 22. April 1980 - BVerwG 6 CB 28.80 - mit Nachweisen). - BVerwG, 22.04.1980 - 6 CB 28.80
Rechtsgrundsätzliche Bedeutung einer Sache in Kriegsdienstverweigerungsverfahren …
Ein Urteil genügt den Anforderungen der Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO, wenn es die tragenden Gründe der Entscheidung wiedergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 20. April 1976 - BVerwG 6 C 14.76 -, Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 19.76 - und Beschlüsse vom 28. Februar 1977 - BVerwG 6 C 3.77 - und vom 18. März 1980 - BVerwG 6 C 102.79 - mit Nachweisen). - BVerwG, 27.02.1981 - 6 C 191.80
- BVerwG, 08.07.1980 - 6 C 30.80
Anforderungen an ein Urteil hinsichtlich der Begründungspflicht - Darlegung der …
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