Rechtsprechung
| AG Bünde, 03.06.1992 - 6 C 190/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 153
- NZV 1993, 482
Wird zitiert von ...
- LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall: Wiederbeschaffungsaufwand, …
Insoweit entspricht dies auch dem Grundgedanken des Schadensersatzrechtes, dass die Klägerin durch die Ersatzleistung nicht ärmer, aber auch nicht reicher gestellt werden darf, als vor dem Unfall (vgl. BGHZ 30, 29; OLG München, NJW 1975, 170; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; AG Bünde, Urteil vom 03.06.1992, AZ.: 6 C 190/92).
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