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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 20.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5356
BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 20.80 (https://dejure.org/1980,5356)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1980 - 6 C 20.80 (https://dejure.org/1980,5356)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1980 - 6 C 20.80 (https://dejure.org/1980,5356)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Weiterverfolgung eines abgelehnten Begehrens wegen Unanfechtbarkeit eines Bescheides im Wehrpflichtrecht - Begehren des Klägers auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Kriegsdienstes auf einer unter dem Zwang des Gewissens getroffenen ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.02.1973 - VI B 15.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 20.80
    Die Unanfechtbarkeit eines Bescheides schließt nämlich auch im Wehrpflichtrecht die Weiterverfolgung eines abgelehnten Begehrens in der Regel aus, es sei denn die Sach- oder Rechtslage hat sich nachträglich geändert (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 14. Februar 1973 - BVerwG 6 B 15.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 46] und vom 24. Januar 1978 - BVerwG 6 CB 19, 77 -).
  • BVerwG, 17.02.1981 - 6 B 149.80

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Abweichung von der bisherigen …

    Danach und auch nach dem im Schriftsatz vom 18. November 1980 erwähnten Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 96.74 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 94) sowie nach dem Beschluß vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 20.80 - schließt die Unanfechtbarkeit eines Bescheides nämlich auch im Wehrpflichtrecht die Weiterverfolgung eines abgelehnten Begehrens in der Regel aus, es sei denn, daß die Sach- oder Rechtslage sich nachträglich geändert hat.
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