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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.1980 - 6 C 22.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2357
BVerwG, 12.03.1980 - 6 C 22.78 (https://dejure.org/1980,2357)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1980 - 6 C 22.78 (https://dejure.org/1980,2357)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1980 - 6 C 22.78 (https://dejure.org/1980,2357)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamtenversorgungsrecht - NATO-Bezüge - Einheitliche Beamtenverhältnisse - Dienstbezüge - Entschließungsfrist - Ausschlußfrist

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 34.79

    Antrag auf Umzugskostenvergütung - Beschränkung auf Teilleistungen - …

    Der Ablauf der Frist bewirkt ohne weiteres den Eintritt des vom Gesetz vorgesehenen Rechtsnachteils, den der Dienstherr zu beachten hat und der seiner Disposition und der der Gerichte entzogen ist (vgl. das Urteil vom 30. April 1962 - BVerwG 2 C 109.60 - [Buchholz 232 § 150 BBG Nr. 2 ZBR 1963, 182] zu den Fristen des § 150 BBG und das Urteil vom 12. März 1980 - BVerwG 6 C 22.78 - [Buchholz 232.5 § 5 BeamtVG Nr. 2] zu der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 4 BeamtVG).
  • OVG Saarland, 30.09.2003 - 1 R 17/03

    Vermeidung der Dienstunfähigkeit als dienstliches Interesse an einer …

    Die grundsätzliche Anwendbarkeit der Vorschrift auf den Kläger unterliegt keinen durchgreifenden Bedenken vgl. in dem Zusammenhang allgemein etwa den Beschluss des Senats vom 10.1.1996 - 1 R 17/94 -, ZBR 1998, 250, 251, wonach die Vorschrift nur nach einer Statusminderung innerhalb eines einheitlichen Beamtenverhältnisses eingreift; ebenso BVerwG, Urteil vom 12.3.1980 - 6 C 22.78 -, ZBR 1982, 381, zu dem Fall eines ohne Dienstbezüge beurlaubten, an eine internationale Organisation entsandten deutschen Beamten.
  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 19.90

    Beurlaubung anlässlich einer Entsendungsverfügung zur NATO; Ruhen des deutschen …

    Hierbei handelt es sich um eine Ausschlußfrist, deren Verlängerung mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung nicht möglich ist (vgl. Urteil vom 12. März 1980 - BVerwG 6 C 22.78 - m.w.N. sowie Beschlüsse vom 19. Juni 1985 - BVerwG 2 B 53.85 - und vom 12. Mai 1992 - BVerwG 2 B 60.92 - ; vgl. ferner zu Ausschlußfristen allgemein Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 79.86 - sowie Beschluß vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 7 B 167.90 - ).

    Vielmehr tritt mit Ablauf dieser Frist am 30. Juni 1973 die gesetzlich angeordnete Rechtsfolge des Verlusts der Abwendungsbefugnis kraft Gesetzes ohne die Möglichkeit einer Verlängerung ein (vgl. Urteil vom 12. März 1980 - BVerwG 6 C 22.78 - m.w.N.).

  • VGH Hessen, 30.11.2005 - 1 UZ 182/05

    Beamter; Versorgung; Rückernennung; Interesse des Dienstherrn

    Damit soll der Ruhestandsbeamte vor den Nachteilen bewahrt werden, die ihm bei Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Versorgungsrechts daraus entstehen würden, dass er sich (auch) im dienstlichen Interesse vor der Zurruhesetzung im fortbestehenden Beamtenverhältnis mit einem geringer besoldeten Amt begnügt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1980 - 6 C 22.78 - Buchholz 232.5 § 5 BeamtVG Nr. 2).

    Andererseits darf die Rückernennung nicht allein im privaten, eigenen Interesse des Beamten erfolgt sein; ein erkennbares Interesse des Dienstherrn muss vielmehr hinzutreten (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 1980 - 6 C 22.78 - a.a.O. und vom 22. September 1993 - 2 C 8.92 - BVerwGE 94, 168 = DVBl. 1994, 116; OVG Niedersachsen, Urteil vom 9. September 1987 - 2 A 113/84 - ZBR 1989, 256; OVG Saarland, Urteil vom 30. September 2003 - 1 R 17/03 - Juris; vgl. auch Nr. 5.5.1 VwV zu § 5 BeamtVG).

  • VG Lüneburg, 15.11.2016 - 8 A 6/16

    Auch dienstliches Interesse; Rückstufung; Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen; …

    Damit soll der Ruhestandsbeamte vor den Nachteilen bewahrt werden, die ihm bei Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Versorgungsrechts daraus entstehen würden, dass er sich (auch) im dienstlichen Interesse vor der Zurruhesetzung im fortbestehenden Beamtenverhältnis mit einem geringer besoldeten Amt begnügt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.1980 - 6 C 22.78 -, juris).

    Die Rückernennung darf allerdings nicht allein im privaten, eigenen Interesse des Beamten erfolgt sein; ein erkennbares Interesse des Dienstherrn muss vielmehr hinzutreten (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.1980 - 6 C 22/78 -, juris;… Nds. OVG, Urt. v. 09.09.1987 - 2 A 113/84 -, ZBR 1989, 256), wobei ein "begleitendes Interesse" des Dienstherrn genügt (…OVG Saarland, Urt. v. 30.09.2003 - 1 R 17/03 -, juris, Rn. 34).

  • VG Würzburg, 02.03.2015 - W 1 S 15.47

    Geschäftsleiter eines Zweckverbandes; rechtswidrige Bewilligung einer …

    Diese Auslegung entspricht der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung und darüber hinaus der Kommentarliteratur (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1980 - 6 C 22/78 - juris Rn.24;… Leykauff in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Art. 12 BayBeamtVG Rn. 198 ff.).

    Die zu diesem Zweck vereinbarte und tatsächlich ab dem 1. Januar 2002 auch vollzogene Beurlaubung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. Bl. 18 der Akte "Personalsache - Original") hat zwar am Fortbestehen des Beamtenverhältnisses und an der Innehabung des ihm innerhalb dieses Rechtsverhältnisses bis dahin verliehenen Amtes der Besoldungsgruppe B 2 nichts geändert (siehe hierzu BVerwG, U.v. 12.3.1980 - 6 C 22/78 - juris Rn. 25).

  • VG Gelsenkirchen, 07.12.2012 - 3 K 5023/10

    Forschungseinrichtung, gemeinsame Berufung, "Jülicher Modell", Dienstbezüge, …

    Rn. 26 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 -, juris (…Rdnr. 37 f.); BVerwG, Urteil vom 12. März 1980 - 6 C 22.78 -, ZBR 1982, 381, juris (…Rdnr. 26 f.).

    Rn. 28 Vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1980 - 6 C 22.78 -, a.a.O., ZBR 1982, 381, juris (…Rdnr. 27).

  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 3 ZB 22.1163

    Versorgungsbezüge - Anrechnung eines von einer zwischen- oder überstaatlichen …

    Rn. 29 Darüber hinaus würde das Ziel der amtgemäßen Versorgung verfehlt, wenn ihr Einkommens- und damit Lebensverhältnisse zugrunde gelegt würden, die auf Einkünften beruhen, welche der Beamte außerhalb seines Beamtenverhältnisses - so während einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge - hatte (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1980 - 6 C 22.78 - juris Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 01.11.2022 - 5 LA 52/20

    Dienstliches Interesse; Rückernennung

    Die Bestimmung des § 5 Abs. 5 NBeamtVG soll den Beamten vor dem Nachteil bewahren, der ihm bei Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Versorgungsrechts daraus entstehen würde, dass er sich (auch) im dienstlichen Interesse vor der Zurruhesetzung im fortbestehenden Beamtenverhältnis mit einem geringer besoldeten Amt begnügt hat (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12.03.1980 - BVerwG 6 C 22.78 -, juris Rn. 24 zu § 5 Abs. 5 BeamtVG).
  • VGH Bayern, 16.03.2017 - 3 ZB 16.195

    Dienstvertrag und ernennungsähnlicher Verwaltungsakt

    Der Kläger hat keinen tragenden Rechtssatz oder Tatsachensatz angeführt, auf den sich das angefochtene Urteil stützt und der einem vom Bundesverwaltungsgericht in der vom Kläger angeführten Entscheidung (U.v. 12.3.1980 - 6 C 22/78 - juris) aufgestellten Rechtssatz oder Tatsachensatz widerspräche.
  • VG Bayreuth, 07.08.2023 - B 5 K 21.1239

    Nichterfüllung der zweijährigen Wartezeit ab Beförderung bis zum …

  • VG Gießen, 20.01.2005 - 5 E 1288/04

    Doppelte Berücksichtigung einer als Soldat auf Zeit im Beitrittsgebiet …

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