Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.1975 - VI C 227.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2260
BVerwG, 10.12.1975 - VI C 227.73 (https://dejure.org/1975,2260)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1975 - VI C 227.73 (https://dejure.org/1975,2260)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1975 - VI C 227.73 (https://dejure.org/1975,2260)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,2260) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 17.08.1988 - 6 C 36.86

    Arzt - Medizinstudent - Wehrpflicht - Sanitätsdienst - Kriegsdienstverweigerung - …

    Er hat deshalb ein Rechtsschutzbedürfnis z.B. dann anerkannt, wenn der Wehrpflichtige nur zeitweise nicht wehrdienstfähig ist (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 227.73 - sowie Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 28.74 - ) oder wenn er nach Erreichen der Altersgrenze von 28 Jahren zwar keinen Grundwehrdienst und auch keinen Dienst in der Verfügungsbereitschaft mehr zu leisten hat, aber jedenfalls noch zum Wehrdienst im Verteidigungsfalle einberufen werden kann (Urteile vom 25. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 67, 84 - NVwZ 1986, 750> und vom 20. Februar 1986 - BVerwG 6 C 76.84 -); gleichermaßen hat der Senat ein Rechtsschutzbedürfnis bejaht bei freiwillig eingegangener Verpflichtung des Wehrpflichtigen zum Dienst als Entwicklungshelfer gemäß § 13 b WPflG a.F., weil er daraufhin - wie dies nunmehr nach § 13 a Abs. 2 WPflG i.d.F. der Bekanntmachung vom 13. Juni 1986, BGBl. I S. 879, auch bei der Verpflichtung zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz der Fall ist - lediglich vom Grundwehrdienst freigestellt war (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 6 C 20.74 - ), sowie "erst recht" für den Fall, daß ein Wehrpflichtiger ohne Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes seinen ständigen Aufenthalt nicht mehr im Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes hat, weil die einmal begründete Wehrpflicht nicht erlischt und bei Rückkehr in den Geltungsbereich des Gesetzes weiterhin durchgesetzt werden kann (vgl. Urteile vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 230.73 - sowie vom 12. Juni 1985 - BVerwG 6 C 79.83 - ).
  • BVerwG, 20.02.1986 - 6 C 76.84

    Anspruch auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (Grundrecht) - …

    Dabei ist davon auszugehen, daß eine möglichst frühzeitige Entscheidung auch den Belangen des Wehrpflichtigen entspricht (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 227.73 - ).

    Ausgehend von diesen Rechtsgrundsätzen hat der Senat ein Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung eines Anerkennungsverfahrens verneint, wenn der Kriegsdienstverweigerer nach Erhebung der Klage gegen die ihm ungünstigen Entscheidungen der Prüfungsgremien als "dauernd untauglich" ausgemustert worden ist (BVerwGE 44, 120), sowie dann, wenn der Wehrpflichtige zwar nur als "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" eingestuft worden war, jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit einer Änderung dieses Zustandes nicht zu rechnen war (Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 227.73 - ).

  • BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79

    Rechtliche Qualifizierung eines Antrags auf Anerkennung als …

    Ein Feststellungsantrag ist in dieser Entscheidung wie auch in dem Urteil des Senatsvom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 227.73 - (Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 21) als zulässig, nicht aber als notwendige Voraussetzung für eine die getroffene Feststellung abändernde Entscheidung angesehen worden.
  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 79.83

    Wehrdienst - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung - Katastrophenschutzdienst

    Dementsprechend hat der erkennende Senat in Fällen vorübergehender Wehrdienstausnahmen in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben, daß den verfassungsrechtlichen Anforderungen nur eine Verfahrensgestaltung gerecht wird, die eine Entscheidung bereits während der Dauer der Wehrdienstausnahme anstrebt (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 und vom 10. Dezember 1975 [a.a.O.], ferner Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 227.73 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 21]).
  • BVerwG, 03.08.1976 - 6 C 26.76

    Bindung einer offensichtlich rechtswidrigen Zulassung der Revision - Zulassung …

    Selbst die Zurückstellung vom Wehrdienst wegen besonderer Härte (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 56.75 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 20]), wegen zeitweilig fehlender Wehrdiensttauglichkeit (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 227.73 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 21]) oder die besondere Rechtsstellung des Entwicklungshelfers (vgl. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG VI C 20.74 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 15]) aber lassen das Rechtsschutzbedürfnis auf Feststellung der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht entfallen.
  • BVerwG, 17.08.1988 - 6 C 27.86

    Angehörige des Sanitätsdienstes - Allgemeine Wehrpflicht - Weiterer Wehrdienst - …

    Er hat dagegen ein Rechtsschutzbedürfnis insbesondere dann anerkannt, wenn der Wehrpflichtige nur zeitweise nicht wehrdienstfähig war oder wenn er nach Erreichen der Altersgrenze von 28 Jahren zwar keinen Grundwehrdienst und auch keinen Dienst in der Verfügungsbereitschaft mehr zu leisten hatte, aber jedenfalls noch zum Wehrdienst im Verteidigungsfalle einberufen werden konnte (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 227.73 - und vom 25. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 67.84 - NVwZ 1986, 750>).
  • BVerwG, 05.03.1986 - 6 C 94.84

    Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Dementsprechend hat der erkennende Senat in Fällen vorübergehender Wehrdienstausnahmen in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben, daß den verfassungsrechtlichen Anforderungen nur eine Verfahrensgestaltung gerecht wird, die eine Entscheidung bereits während der Dauer der Wehrdienstausnahme anstrebt (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 und vom 10. Dezember 1975 , ferner Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 227.73 - ).
  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 40.76

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Grundwehrdienst - Gerichtliche Beweisaufnahme - …

    Der erkennende Senat hat darum mehrfach betont, daß Kriegsdienstverweigerungssachen vom Beschleunigungsgrundsatz geprägt sind (vgl. u.a. die Urteile vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 56.75 - und - BVerwG VI C 227.73 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 20, 21]).
  • BVerwG, 17.08.1988 - 6 C 48.86

    Wehrpflichtige Ärzte - Allgemeine Wehrpflicht - Sanitätsdienst - …

    Er hat dagegen ein Rechtsschutzbedürfnis insbesondere dann anerkannt, wenn der Wehrpflichtige nur zeitweise nicht wehrdienstfähig war oder wenn er nach Erreichen der Altersgrenze von 28 Jahren zwar keinen Grundwehrdienst und auch keinen Dienst in der Verfügungsbereitschaft mehr zu leisten hatte, aber jedenfalls noch zum Wehrdienst im Verteidigungsfall einberufen werden konnte (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 227.73 - und vom 25. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 67.84 - NVwZ 1986, 750>).
  • BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 87.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zuständigkeit über ein …

    Denn das Anerkennungsbegehren ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im Wege der Anfechtungsklage zu verfolgen, bei der ein besonderer Feststellungsantrag im Sinne des § 113 Abs. 2 VwGO zwar weithin üblich, aus Rechtsgründen aber nicht erforderlich ist (vgl. BVerwGE 65, 287 [BVerwG 03.05.1982 - 6 C 60/79] unter Berufung auf BVerwGE 32, 50 [BVerwG 24.04.1969 - VIII C 77/68] und 34, 353 ; ferner Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 227.73 - ).
  • BVerwG, 26.04.1976 - 6 C 101.75

    Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache

  • BVerwG, 12.07.1985 - 6 C 72.83

    Kostenverteilung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - …

  • BVerwG, 10.12.1980 - 6 CB 103.80
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht