Rechtsprechung
| BVerwG, 23.02.1988 - 6 C 26.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Isolierte Anfechtung von Widerspruchsbescheiden in Kriegsdienstverweigerungssachen - Rechtschutzbedürfnis bei isolierter Anfechtung - Erforderlichkeit einer persönlichen Anhörung des Antragstellers in Kriegsdienstverweigerungssachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 27.02.1987 - 8 K 298/86
- BVerwG, 27.08.1987 - 6 C 26.87
- BVerwG, 23.02.1988 - 6 C 26.87
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84
Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 6 C 26.87
Dieses wird nunmehr das Anerkennungsbegehren selbst zu überprüfen und dabei unter Würdigung der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217) maßgebenden Umstände sowie der zur Anwendung des neuen Rechts der Kriegsdienstverweigerung auf "Altantragsteller" wie den Kläger entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwGE 70, 216 und 222) und auch des Verhaltens des Klägers im Verfahren darüber zu befinden haben, ob der Kläger nach dem Maßstab des § 14 Abs. 1 KDVG als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anzuerkennen ist. - BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 6 C 26.87
Dieses wird nunmehr das Anerkennungsbegehren selbst zu überprüfen und dabei unter Würdigung der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217) maßgebenden Umstände sowie der zur Anwendung des neuen Rechts der Kriegsdienstverweigerung auf "Altantragsteller" wie den Kläger entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwGE 70, 216 und 222) und auch des Verhaltens des Klägers im Verfahren darüber zu befinden haben, ob der Kläger nach dem Maßstab des § 14 Abs. 1 KDVG als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anzuerkennen ist. - BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 107.82
Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Wiederholter Antrag - Erneute …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 6 C 26.87
Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwGE 65, 287 und 69, 90) für das Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nach dem Wehrpflichtgesetz in der bis zum 31. Dezember 1983 geltenden Fassung entschieden hat, besteht für eine isolierte Anfechtung der Entscheidung des aufgrund dieses Gesetzes tätig gewordenen Prüfungsausschusses und des dazu ergangenen Widerspruchsbescheides ebensowenig ein Rechtsschutzbedürfnis, wie ein solches Bedürfnis für eine (isolierte) Anfechtungsklage gegen einen lediglich unter Verletzung von Vorschriften des Verfahrensrechts oder unter Verkennung der Örtlichen Zuständigkeit der Prüfungskammer ergangenen Widerspruchsbescheid besteht.
- BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 6.86
Nachprüfung - volle - der Entscheidung der Kammer für Kriegsdienstverweigerung …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 6 C 26.87
Deshalb hat der Senat in seinem Urteil vom 13. Mai 1987 - BVerwG 6 C 6.86 - (BVerwGE 77, 240) eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der Sache selbst auch dann für geboten gehalten, wenn die Kammer für Kriegsdienstverweigerung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KDVG entschieden hat, der Antragsteller sei nicht berechtigt, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern. - BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87
Kriegsdienstverweigerung - Widerspruchsbescheid - Aufhebungsantrag - …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 6 C 26.87
Ferner hat der Senat in seinem Urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - ausgeführt, einem Verwaltungsgericht könne nicht gefolgt werden, wenn es meine, die Regelung des § 79 Abs. 2 VwGO über die selbständige Anfechtbarkeit eines Widerspruchsbescheides im Falle einer zusätzlichen selbständigen Beschwer durch Verletzung einer wesentlichen Verfahrensvorschrift in Verbindung mit den Änderungen des Anerkennungsverfahrens durch die §§ 14.15 KDVG rechtfertige eine isolierte Anfechtung von verfahrensfehlerhaften Bescheiden der Kammern für Kriegsdienstverweigerung. - BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79
Rechtliche Qualifizierung eines Antrags auf Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1988 - 6 C 26.87
Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwGE 65, 287 und 69, 90) für das Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nach dem Wehrpflichtgesetz in der bis zum 31. Dezember 1983 geltenden Fassung entschieden hat, besteht für eine isolierte Anfechtung der Entscheidung des aufgrund dieses Gesetzes tätig gewordenen Prüfungsausschusses und des dazu ergangenen Widerspruchsbescheides ebensowenig ein Rechtsschutzbedürfnis, wie ein solches Bedürfnis für eine (isolierte) Anfechtungsklage gegen einen lediglich unter Verletzung von Vorschriften des Verfahrensrechts oder unter Verkennung der Örtlichen Zuständigkeit der Prüfungskammer ergangenen Widerspruchsbescheid besteht.
- BVerwG, 27.06.1988 - 6 C 1.87
Kriegsdienstverweigerung - Voraussetzungen - Mangelnde Persönliche Anhörung
Nach diesen Umständen hat das Verwaltungsgericht selbst darüber zu befinden, ob es zur Aufklärung des Sachverhalts vor einer Anerkennungsentscheidung eine persönliche Anhörung in Form der Parteivernehmung für erforderlich hält oder ob ihm der Inhalt der Akten, möglicherweise ergänzt um eine diesen lediglich erläuternde und bestätigende formlose Anhörung des Klägers, für die Bildung seiner nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderlichen Überzeugung ausreicht (vgl. Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - <NVwZ 1988, 346> und vom 23. Februar 1988 - BVerwG 6 C 26.87 -). - BVerwG, 11.08.1988 - 6 C 60.87
Eigene Entscheidungspflicht des Verwaltungsgerichts über das Anerkennungsbegehren …
Für die Frage, wie sich das Verwaltungsgericht in diesem Verfahren seine nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung vom Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nach § 14 Abs. 2 oder 3 KDVG bilden kann, kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. dazu auch Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - <NVwZ 1988, 346> und vom 23. Februar 1988 - BVerwG 6 C 26.87 -). - BVerwG, 08.01.1990 - 6 C 65.87
Verspätete Vorlage von Unterlagen in KDV-Sachen
Für die Frage, wie sich das Verwaltungsgericht in diesem Verfahren seine nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung vom Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe bildet - sei es ausschließlich oder im wesentlichen aufgrund des Inhalts der vorliegenden Akten, u.U. ergänzt durch eine den Akteninhalt erläuternde und bestätigende formlose Anhörung des Wehrpflichtigen (§ 14 Abs. 3 KDVG), oder aufgrund einer persönlichen Anhörung (§ 14 Abs. 2 KDVG) in Form seiner Vernehmung als Partei -, kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - <NVwZ 1988, 346> und vom 23. Februar 1988 - BVerwG 6 C 26.87 -).
- BVerwG, 06.03.1989 - 6 C 20.87
Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der ablehnenden Entscheidung des …
Für die Frage, wie sich das Verwaltungsgericht in diesem Verfahren seine nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung vom Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nach § 14 Abs. 2 oder 3 KDVG bilden kann, kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. dazu auch Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - <NVwZ 1988, 346> und vom 23. Februar 1988 - BVerwG 6 C 26.87 -). - BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 53.86
Rechtsschutzbedürfnis bei der isolierten Anfechtung der Entscheidungen der …
Für die Frage, wie sich das Verwaltungsgericht in diesem Verfahren seine nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung vom Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe beim Kläger bilden kann - sei es ausschließlich oder im wesentlichen aufgrund des Inhalts der vorliegenden Akten, u. U. ergänzt durch eine den Akteninhalt erläuternde und bestätigende formlose Anhörung des Klägers (§ 14 Abs. 3 KDVG), oder aufgrund einer persönlichen Anhörung des Klägers (§ 14 Abs. 2 KDVG) in Form seiner Vernehmung als Partei -, kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - <NVwZ 1988, 346> und vom 23. Februar 1988 - BVerwG 6 C 26.87 -). - BVerwG, 06.03.1989 - 6 C 16.87
Kriegsdienstverweigerungsrecht - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
Für die Frage, wie sich das Verwaltungsgericht in diesem Verfahren seine nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung vom Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nach § 14 Abs. 2 oder 3 KDVG bilden kann, kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. dazu auch Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - <NVwZ 1988, 346> und vom 23. Februar 1988 - BVerwG 6 C 26.87 -).
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