Rechtsprechung
| BVerwG, 30.06.1978 - VI C 27.75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beanspruchung von Trennungsgeld - Genehmigung zur Weiterführung eines Hausstandes im Ausland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 08.01.1974 - 10 K 1539/72
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1975 - I A 608/74
- BVerwG, 30.06.1978 - VI C 27.75
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 24.10.1972 - VI C 8.72
Gewährung von Trennungsgeld nach Ablehnung von verfügbarer familiengerechter …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 27.75
Davon ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen (Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG 6 B 26.71 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 34]; BVerwGE 41, 84 [85];… Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [a.a.O.], vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63] und vom 4. August 1977 - BVerwG 6 A 2.73 - [BVerwGE 54, 248]).Der Ausgleichungspflicht des Dienstherrn und damit auch seiner Verpflichtung, die äußeren Umstände, aus denen diese Pflicht erwächst - etwa durch die Genehmigung zum Weiterführen des Hausstandes im Ausland -, zu dulden, werden aber - wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach ausgesprochen hat (…Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG 6 B 26.71 - [a.a.O.]; BVerwGE 41, 84 [85] …und Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [a.a.O.]) - durch die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit sachliche und zeitliche Grenzen gezogen (vgl. dazu auch Urteil vom 22. März 1976 - BVerwG 6 C 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 65]).
Die Begrenzungsfunktion dieser Kriterien tritt dann in den Vordergrund, wenn die Fortdauer der getrennten Haushaltsführung im Gegensatz zu der unmittelbar nach der Versetzung oder Abordnung des Soldaten gegebenen Situation nicht mehr entscheidend durch die dienstliche Maßnahme, sondern durch Umstände geprägt ist, die dem persönlichen Bereich des Soldaten zuzuordnen sind (BVerwGE 41, 84 [85]).
- BVerwG, 25.01.1974 - VI C 6.72
Gewährung von Trennungszuschlag bei Versetzung an einen Dienstort im Ausland - …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 27.75
In diesen Verwaltungsvorschriften hat der Dienstherr die ihm durch das Bundesumzugskostengesetz eingeräumte, durch die Vorschriften dieses Gesetzes und deren Sinn und Zweck aber zugleich auch begrenzte Gestaltungsfreiheit genutzt und sich feste Entscheidungsregeln gesetzt, von denen er nur abweichen darf, wenn eine wesentliche Besonderheit des Einzelfalles das verlangt (BVerwGE 19, 48 [55]; 44, 72 [74 f.]; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51]).Davon ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen (Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG 6 B 26.71 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 34]; BVerwGE 41, 84 [85]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [a.a.O.], vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63] und vom 4. August 1977 - BVerwG 6 A 2.73 - [BVerwGE 54, 248]).
Der Ausgleichungspflicht des Dienstherrn und damit auch seiner Verpflichtung, die äußeren Umstände, aus denen diese Pflicht erwächst - etwa durch die Genehmigung zum Weiterführen des Hausstandes im Ausland -, zu dulden, werden aber - wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach ausgesprochen hat (…Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG 6 B 26.71 - [a.a.O.]; BVerwGE 41, 84 [85] und Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [a.a.O.]) - durch die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit sachliche und zeitliche Grenzen gezogen (vgl. dazu auch Urteil vom 22. März 1976 - BVerwG 6 C 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 65]).
- BVerwG, 01.09.1971 - VI B 26.71
Auszug aus BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 27.75
Davon ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen (Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG 6 B 26.71 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 34]; BVerwGE 41, 84 [85];… Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [a.a.O.], vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63] und vom 4. August 1977 - BVerwG 6 A 2.73 - [BVerwGE 54, 248]).Der Ausgleichungspflicht des Dienstherrn und damit auch seiner Verpflichtung, die äußeren Umstände, aus denen diese Pflicht erwächst - etwa durch die Genehmigung zum Weiterführen des Hausstandes im Ausland -, zu dulden, werden aber - wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach ausgesprochen hat (Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG 6 B 26.71 - [a.a.O.]; BVerwGE 41, 84 [85] …und Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [a.a.O.]) - durch die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit sachliche und zeitliche Grenzen gezogen (vgl. dazu auch Urteil vom 22. März 1976 - BVerwG 6 C 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 65]).
- BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 27.75
In diesen Verwaltungsvorschriften hat der Dienstherr die ihm durch das Bundesumzugskostengesetz eingeräumte, durch die Vorschriften dieses Gesetzes und deren Sinn und Zweck aber zugleich auch begrenzte Gestaltungsfreiheit genutzt und sich feste Entscheidungsregeln gesetzt, von denen er nur abweichen darf, wenn eine wesentliche Besonderheit des Einzelfalles das verlangt (BVerwGE 19, 48 [55]; 44, 72 [74 f.]; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51]). - BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73
Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 27.75
In diesen Verwaltungsvorschriften hat der Dienstherr die ihm durch das Bundesumzugskostengesetz eingeräumte, durch die Vorschriften dieses Gesetzes und deren Sinn und Zweck aber zugleich auch begrenzte Gestaltungsfreiheit genutzt und sich feste Entscheidungsregeln gesetzt, von denen er nur abweichen darf, wenn eine wesentliche Besonderheit des Einzelfalles das verlangt (BVerwGE 19, 48 [55]; 44, 72 [74 f.]; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51]). - BVerwG, 04.08.1977 - VI A 2.73
Anspruch auf Gewährung von Trennungsgeld seitens eines Berufssoldaten mit dem …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 27.75
Davon ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen (Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG 6 B 26.71 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 34]; BVerwGE 41, 84 [85];… Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [a.a.O.], vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63] und vom 4. August 1977 - BVerwG 6 A 2.73 - [BVerwGE 54, 248]). - BVerwG, 16.12.1970 - VI C 48.69
Auszug aus BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 27.75
Sie lassen außer acht, daß die an sich am Einzelfall zu orientierende Ermessensausübung dann, wenn Verwaltungsvorschriften das Ermessen zentral binden, in gewisser Annäherung an normative Regelungen im Interesse des Rechtsguts einer gleichmäßigen Verwaltungsübung durch eine mehr typisierende oder generalisierende Betrachtung abgelöst wird und daß das nicht ohne weiteres rechtlich zu beanstanden ist (BVerwGE 37, 57 [BVerwG 16.12.1970 - VI C 48/69] [59]). - BVerwG, 04.02.1976 - VI C 132.73
Anspruch eines Berufssoldaten auf Trennungsgeld - Begriff der "zwingenden …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 27.75
Davon ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen (Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG 6 B 26.71 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 34]; BVerwGE 41, 84 [85]; Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [a.a.O.], vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63] und vom 4. August 1977 - BVerwG 6 A 2.73 - [BVerwGE 54, 248]). - BVerwG, 04.02.1976 - VI C 183.73
Auslandsaufenthalt - Schulbeihilfe - Bundesbedienstete im Ausland - …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 27.75
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind gewisse aus generalisierenden Regelungen folgende Härten hinzunehmen und ist ein Zurückgreifen auf die zugrundeliegende allgemeine gesetzliche Regelung nur dann geboten, wenn die Fürsorgepflicht sonst in ihrem Wesenskern als verletzt gelten müßte (Urteil vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 183.73 - [Buchholz 235 § 27 BBesG Nr. 1] m.w.Nachw.). - BVerwG, 22.03.1976 - VI C 5.72
Gewährung von Auslandstrennungsentschädigung zugunsten eines Soldaten - …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 27.75
Der Ausgleichungspflicht des Dienstherrn und damit auch seiner Verpflichtung, die äußeren Umstände, aus denen diese Pflicht erwächst - etwa durch die Genehmigung zum Weiterführen des Hausstandes im Ausland -, zu dulden, werden aber - wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach ausgesprochen hat (…Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG 6 B 26.71 - [a.a.O.]; BVerwGE 41, 84 [85] …und Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [a.a.O.]) - durch die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit sachliche und zeitliche Grenzen gezogen (vgl. dazu auch Urteil vom 22. März 1976 - BVerwG 6 C 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 65]).
- BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 12.80
Versetzung eines Schwerbehinderten in den einstweiligen Ruhestand
Schließlich geht auch das auf den Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln vom 24. April 1978 - 3 L 357/78 - (ZBR 1978, 402) Bezug nehmende Vorbringen des Klägers fehl, zumindest hätte der Widerspruchsbescheid aufgehoben werden müssen, weil der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit die Entscheidung des Bundespräsidenten nicht habe überprüfen können. - BVerwG, 11.05.1982 - 6 B 20.82
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten …
Das hat der beschließende Senat im übrigen bereits im Urteil vom 30. Juni 1978 - BVerwG 6 C 27.75 - (ZBR 1978, 402 = BWV 1979, 295) ausgesprochen.In diesem Sinne weicht das angefochtene Urteil ersichtlich nicht von dem Urteil des beschließenden Senats vom 30. Juni 1978 - BVerwG 6 C 27.75 - (…a.a.O.) ab.
- BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 5.83
Widerspruchsbehörde - Prüfungskompetenz - Mitwirkungsrechte - …
- Im übrigen hat der Senat bereits unter Ablehnung der vom Verwaltungsgericht Köln im Beschluß vom 24. April 1978 - 3 L 357.78 - (ZBR 1978, 402) vertretenen Auffassung zu der Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand im Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 12.80 - (RiA 1982, 170 ) dargelegt, daß in jenem Fall der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit Widerspruchsbehörde war, obwohl der Bundespräsident die zugrundeliegende Entlassungsentscheidung getroffen hatte.
- BAG, 21.06.1990 - 6 AZR 342/88
Auslandsbeschäftigungsvergütung im Bereich des Bundesministeriums der …
Auf dieser Grundlage haben der BMI und für seinen Geschäftsbereich der BMVg in der Vergangenheit mehrfach geänderte Vorschriften über die Erstattung von Aufwendungen ihrer Beamten und Soldaten bei Abordnungen vom Inland ins Ausland geschaffen, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Januar 1974 - VI C 6.72 - Buchholz, 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 51;… Urteil vom 22. März 1976 - VI C 5.72 - Buchholz, a.a.O., Nr. 65; Urteil vom 30. Juni 1978 - 6 C 27.75 - Buchholz, a.a.O., Nr. 73) trotz fehlender Ermächtigungsgrundlage als eine gefestigte, rechtlich bedenkenfreie Selbstbindung und damit als ausreichende Anspruchsgrundlage anerkannt worden sind. - OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 L 51/10
Vorübergehende Verwendung eines Soldaten außerhalb des Beitrittsgebietes
Die Versetzung einerseits und die Kommandierung andererseits, die sich rechtlich als Abordnung darstellt ( siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1978 - Az.: 6 C 27.75 -, Buchholz 238.90 [Reise- und Umzugskosten] Nr. 73 [Seite 76, 77] ) unterscheiden sich nämlich voneinander in ihrem Regelungsgehalt wie ihren rechtlichen Auswirkungen erheblich (siehe : BVerwG, Urteil vom 20. April 1977 - Az.: VI C 154.73 -, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 18; siehe zudem: OVG LSA Beschluss vom 14. Februar 2006 - Az.: 1 L 6/06 -, veröffentlicht bei juris ). - BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zuständigkeit für den Erlass eines …
Dementsprechend hat der beschließende Senat auch unter Ablehnung der vom Verwaltungsgericht Köln im Beschluß vom 24. April 1978 - 3 L 357/78 - (ZBR 1978, 402) vertretenen Auffassung zu der vergleichbaren Fallgestaltung der Entlassung eines politischen Beamten im Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 12.80 - dargelegt, daß in jenem Falle der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit Widerspruchsbehörde war, obwohl für die zugrundeliegende Entlassungsentscheidung der Bundespräsident zuständig war. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.1993 - 1 B 828/93
Bundespräsident; Vorschlag eines Bundesministers; Versetzung in einstweiligen …
Es 1st dabei von Zweifeln abgerückt, die es selbst mit Urteil vom 27.1.1977 - 2 C 70.73 - (BVerwGE 52, 33, 40) vorher zum Ausdruck gebracht hatte und die das VG Köln veranlaßt hatten, im Beschluß vom 24.4.1978 - 3 L 357/78 - (ZBR 1978, 402) sowie im Urteil vom 24.3.1980 - 15 K 1842/79 - bei Versetzung von Beamten in den einstweiligen Ruhestand den Bundespräsidenten selbst als Widerspruchsbehörde anzusehen. - VGH Baden-Württemberg, 18.09.1978 - I 1680/76 Soldat - Rückversetzung - Auslandsverwendung - Hausstandsweiterführung - Umzugshindernis - Ausbildung - Kind | 1. Zu den Voraussetzungen für eine Genehmigung zum Weiterführen des Hausstands im Ausland nach Rückversetzung des Soldaten ins Inland (hier: Abschluß der Ausbildung des Kindes an einer weiterführenden Schule als Umzugshindernis) (Anschluß BVerwG, 1978-06-30, 6 C 27.75).
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