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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.1973 - VI C 3.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2632
BVerwG, 24.10.1973 - VI C 3.72 (https://dejure.org/1973,2632)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1973 - VI C 3.72 (https://dejure.org/1973,2632)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1973 - VI C 3.72 (https://dejure.org/1973,2632)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 15.69

    Entlassung als Soldat auf Zeit - Beginn der militärischen Laufbahn als …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1973 - VI C 3.72
    Nach alledem konnte die Revision keinen Erfolg haben, und zwar unabhängig von der auch schon im Berufungsurteil offengelassenen Frage, ob sich der Kläger nicht sogar schon vor Inkrafttreten des Zweiten Änderungsgesetzes zu einer Dienstzeit von drei Jahren rechtswirksam verpflichtet hatte oder ob hierzu - wie die Beklagte ohne Anführung einer Rechtsvorschrift meint (vgl. BVerwGE 35, 150 [155/156]) - eine schriftliche Verpflichtung erforderlich gewesen wäre.
  • BVerwG, 05.04.1973 - II C 1.72

    Weiterverpflichtung nach Ablauf der Dienstzeit

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1973 - VI C 3.72
    In einer den Parteien bekannten, in wesentlichen Punkten vergleichbaren Sache hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 5. April 1973 - BVerwG II C 1.72 - die Revision der Beklagten gegen ein Berufungsurteil zurückgewiesen, das wie hier vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht mit weitgehend gleichlautender Begründung gefällt worden war.
  • BVerwG, 15.05.1974 - VI C 16.72
    Auszug aus BVerwG, 24.10.1973 - VI C 3.72
    Die Ausführungen der Revision rechtfertigen es nicht, die durch das zitierte Urteil vom 5. April 1973 hinsichtlich der Auslegung einer beklagenswert unklar gefaßten Übergangsregelung bewirkte Klarstellung wieder in Frage zu stellen - dies auch nicht in Würdigung der von der Beklagten in Bezug genommenen Argumente des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg in seinem dem erkennenden Senat zur Revision vorliegenden Urteil vom 9. November 1971 - V OVG A 86/70 - (BVerwG VI C 16.72).
  • BVerwG, 23.02.1983 - 6 C 102.80

    Geltung der im Zeitpunkt des Versorgungsfalles, also zu Beendigung des …

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil vom 5. April 1973 - BVerwG 2 C 1.72 - (Buchholz 238.41 § 12 SVG Nr. 1), dem der erkennende Senat in dem Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 3.72 - beigetreten ist, die rechtlich vergleichbare Übergangsregelung in Art. 11 Abs. 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 6. August 1964 (BGBl. I S. 603) in der Fassung des Art. 9 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes vom 26. März 1965 (BGBl. I S. 162) dahin ausgelegt, daß auch eine Weiterverpflichtungserklärung nach den Stichtag den Vertrauensschutz auslösen und geeignet sein sollte, den Besitzstand des Betroffenen zu wahren.
  • BVerwG, 05.04.1984 - 6 C 123.82

    Rechtsmittel

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil vom 5. April 1973 - BVerwG 2 C 1.72 - (Buchholz 238.41 § 12 SVG Nr. 1), dem der erkennende Senat in dem Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 3.72 - beigetreten ist, die rechtlich vergleichbare Übergangsregelung in Art. 11 Abs. 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 6. August 1964 (BGBl. I S. 603) in der Fassung des Art. 9 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes vom 26. März 1965 (BGBl. I S. 162) dahin ausgelegt, daß auch eine Weiterverpflichtungserklärung nach dem Stichtag den Vertrauensschutz auslösen und geeignet sein sollte, den Besitzstand des Betroffenen zu wahren.
  • BVerwG, 10.06.1983 - 6 C 7.83

    Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil vom 5. April 1973 - BVerwG 2 C 1.72 - (Buchholz 238.41 § 12 SVG Nr. 1), dem der erkennende Senat in dem Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 3.72 - beigetreten ist, die rechtlich vergleichbare Übergangsregelung in Art. 11 Abs. 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 6. August 1964 (BGBl. I S. 603) in der Fassung des Art. 9 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes vom 26. März 1965 (BGBl. I S. 162) dahin ausgelegt, daß auch eine Weiterverpflichtungserklärung nach dem Stichtag den Vertrauensschutz auslösen und geeignet sein sollte, den Besitzstand des Betroffenen zu wahren.
  • BVerwG, 15.05.1974 - VI C 16.72
    Hiernach waren die Kosten der Beklagten aufzuerlegen, die den Kläger im Anschluß an das Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 3.72 - klaglos gestellt hat.
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