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| BVerwG, 18.12.1990 - 6 C 3.90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 12.01.2023 - 2 C 22.21
Kein Lebensarbeitszeitkonto für Richter
Da der Kläger an seinem bisherigen Antrag ausdrücklich festgehalten hat, ist die Klage insoweit unzulässig und die Revision unbegründet (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Dezember 1990 - 6 C 3.90 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 89 S. 20 und vom 3. November 1998 - 9 C 51.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 116 S. 23;… Clausing, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand August 2022, § 161 Rn. 12). - BVerwG, 14.07.2005 - 1 B 21.05
Entfallen des Rechtschutzbedürfnisses des Klägers nach Erledigung des …
Damit ist das Rechtsschutzbedürfnis für die - vom Kläger ausdrücklich aufrechterhaltene - Klage entfallen (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 6 C 3.90 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 89) mit der Folge, dass die Beschwerde keinen Erfolg haben kann. - BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 67.09
Zulässigkeit des gerichtlichen Antrags eines Soldaten auf Zeit auf einen Wechsel …
- BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 81.99
Begriff des Feststellungsbegehrens im Sinne des § 43 Abs. 1 und des § 113 Abs. 1 …
Allein auf die Tatsache, daß eine solche Möglichkeit nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, läßt sich eine Wiederholungsgefahr nicht stützen (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 6 C 3.90 - ). - VG München, 09.04.2019 - M 13 K 18.180
Feststellungsinteresse bei erledigtem Hausverbot in der Schule
Führt ein erledigendes Ereignis zugleich zum Wegfall des berechtigten Interesses oder entfällt dieses aus sonstigen Gründen später, so bleibt dem Kläger zur Vermeidung der Klageabweisung als unzulässig und der damit verbundenen Kostenlast nur die Erledigungserklärung (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.1990 - 6 C 3/90 - juris Rn. 18).
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