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| BVerwG, 18.05.1993 - 6 C 33.92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Namensänderung - Wiederverleihung eines alten Namens mit Adelsbezeichnung - Namensführungsverbot auf Grund eines Gesetzes oder einer Verwaltungsmaßnahme des früheren Heimatstaates - Angehörige einer nichtdeutschen Minderheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 08.03.1991 - 14 K 10117/91
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.1992 - 13 S 1703/91
- BVerwG, 18.05.1993 - 6 C 33.92
- BVerfG, 18.05.1993 - 1 BvR 1093/93
Papierfundstellen
- NJW 1993, 3155
- NJW 1993, 344
- NVwZ 1994, 176 (Ls.)
- FamRZ 1994, 36
- DVBl 1993, 1310
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.1992 - 13 S 1703/91
Wiederherstellung früherer Adelsbezeichnungen als Namensbestandteil …
Auszug aus BVerwG, 18.05.1993 - 6 C 33.92
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung der Kläger durch das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. Mai 1992 ergangene Urteil (NJW 1993, 344) im wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen, § 3 a NÄG setze voraus, daß der von einem Namensführungsverbot seines Heimatstaates Betroffene selbst Angehöriger einer deutschen Minderheit gewesen sei. - BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 78.79
Namensänderung - Einbürgerung - Wichtiger Grund
Auszug aus BVerwG, 18.05.1993 - 6 C 33.92
Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ist in seinem Urteil vom 27. November 1981 - BVerwG 7 C 78.79 - (Buchholz 402.10 § 3 a NÄG Nr. 3) ebenfalls davon ausgegangen, daß die Regelung des § 3 a NÄG dem Schutz der Angehörigen deutscher Minderheiten dient.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 8 A 3458/96
Genehmigung zur Änderung eines Familiennamens mit dem zusätzlichen Adelsprädikat …
3/2908; Punkt 11 der Tagesordnung des Bundesrates, 236. Sitzung vom 14. Juli 1961, S. 196 f.; BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 1964 - 1 BvR 463/62 -, BVerfGE 17, 199 (207); BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1993 - 6 C 33.92 -, Buchholz 402.10, § 3 a NÄG, Nr. 4, S. 1 (2); Nds.OVG, Urteil vom 6. Oktober 1964 - II A 27/63 -, DÖV 1965, 243 (246).
Redaktioneller Hinweis
Die gegen das Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.
dejure.org
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