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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1971 - VI C 4.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1741
BVerwG, 30.04.1971 - VI C 4.68 (https://dejure.org/1971,1741)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1971 - VI C 4.68 (https://dejure.org/1971,1741)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1971 - VI C 4.68 (https://dejure.org/1971,1741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Tätigkeiten bei Besatzungstreitkräften und Stationierungsstreitkräften bei der Besoldung - Berücksichtigungsfähige Vortätigkeiten im Sinne des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) - Typisierung der Anrechnungsvoraussetzungen im Hinblick auf die Besoldung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.12.1970 - II C 44.68

    Besoldungsansprüche eines Beamten - Festsetzung eines Besoldungsdienstalters

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1971 - VI C 4.68
    Sie tritt dem Berufungsurteil mit materiellrechtlichen Ausführungen entgegen und stützt sich insbesondere auf ein Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1970 - BVerwG II C 44.68 -, wonach die Tätigkeit, im "Deutschen Minenräumdienst" bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters nicht berücksichtigungsfähig ist.

    In dem den Parteien in Ausspruch und Begründung bekannten Urteil vom 17. Dezember 1970 - BVerwG II C 44.68 - hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits entschieden, daß die Tätigkeit im Deutschen Minenräumdienst der britischen.

  • BVerwG, 30.04.1971 - VI C 16.68
    Auszug aus BVerwG, 30.04.1971 - VI C 4.68
    Schließlich gestattet § 7 Abs. 3 BBesG, weitere dort aufgezählte Tätigkeiten durch behördliche Ermessensentscheidung der Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Reichsgebiet gleichzustellen; hier sind angeführt die in der vorliegenden Sache streitige Tätigkeit im Dienst eines anderen Staates (Nr. 1 der früheren Gesetzesfassung), Tätigkeiten im Dienst von Parlamentsfraktionon (Nr. 2), von kommunalen Spitzenverbänden (Nr. 3) u.a.m. - Allen diesen Vorschriften liegt eine Gesamtintention zugrunde, die der erkennende Senat in einem ebenfalls am 30. April 1971 verkündeten Urteil - BVerwG VI C 16.68 - herausgearbeitet hat, das ergangen ist zur Vortätigkeit bei Forschungseinrichtungen, § 7 Abs. 3 Nr. 6 BBesG (F. 1963): Das gemeinsame Kriterium der Berücksichtigungsfähigkeit ist, daß die Tätigkeiten dem öffentlichen Dienst im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 3 BBesG grundsätzlich im Typ verwandt sind.
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung …

    Dies hat der beschließende Senat u.a. bereits zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 106 Abs. 1 Nr. 2 des Berliner Landesbeamtengesetzes in der Fassung vom 1. Januar 1967 (GVBl. S. 26) - LBG - unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu gleichartigen besoldungsrechtlichen Regelungen (u.a. Urteil des beschließenden Senats vom 30. April 1971 - BVerwG 6 C 4.68 - [Buchholz 235 § 7 BBesG Nr. 4 = ZBR 1972, 60]) in dem auch vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 23.70 - (BVerwGE 39, 181 [BVerwG 15.12.1971 - VI C 23/70] [184]) entschieden (vgl. auch Plog/Wiedow, BBG, § 116 RdNr. 13; Fürst, GKÖD I, K § 116 Rz 25).

    Das ist aber hinsichtlich der Beschäftigung bei den Besatzungsmächten eindeutig nicht der Fall (vgl. hierzu Urteil vom 30. April 1971 - BVerwG 6 C 4.68 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 10.73

    Anforderungen an die Abweichungsrüge - Bindung des Revisionsgerichts an die …

    Daß der Kläger nicht im Dienst eines "anderen Staates" gestanden hat, ist zwar nicht, wie das Berufungsgericht meint, unmittelbar aus den Darlegungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1971 - BVerwG VI C 4.68 - (Buchholz 235 § 7 BBesG Nr. 4) zu folgern; denn Jenes Urteil betrifft nicht die Ruhegehaltfähigkeit von Zeiten, sondern die Anrechnungsfähigkeit von Zeiten auf das Besoldungsdienstalter und betrifft überdies einen Bundesbeamten.
  • BVerwG, 15.12.1971 - VI C 23.70

    Zusammenhang zwischen einer Vortätigkeit und der Übernahme in ein …

    Daß die Vorschrift des § 106 Abs. 1 Nr. 2 LBG, an die in diesem Zusammenhang gedacht werden könnte ("Tätigkeit im öffentlichen Dienst eines anderen Staates"), den Dienst bei Besatzungsstreitkräften oder Besatzungsmächten nicht erfaßt, ist vorgezeichnet durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu gleichartigen besoldungsrechtlichen Regelungen, so zuletzt durch das Urteil des erkennenden Senats vom 30. April 1971 - BVerwG VI C 4.68 - mit weiteren Nachweisen; es besteht kein Anlaß, von dieser Rechtsprechung, die der allgemeinen Verwaltungsübung im Bundesgebiet entspricht, abzugehen (vgl. auch Plog-Wiedow, BBG, § 116 RdNr. 13).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81

    Besoldungsdienstalter - Anrechnung von Vortätigkeiten

    Das gemeinsame Kriterium der Berücksichtigungsfähigkeit ist, daß die dort genannten Tätigkeiten dem öffentlichen Dienst im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 3 BBesG grundsätzlich im Typ verwandt sind und daß es sich um typisch förderliche Vortätigkeiten handelt (vgl. Urteil vom 30. April 1971 - BVerwG 6 C 4.68 - [Buchholz 235 § 7 BBesG Nr. 4]).
  • BVerwG, 14.01.1980 - 6 B 137.79

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - …

    Im übrigen ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß Zeiten der Beschäftigung als Zivilbediensteter bei den US-Stationierungsstreitkräften keine Tätigkeit "im ausländischen öffentlichen Dienst" sind, die gemäß § 29 Abs. 3 Nr. 1 BBesG bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters der Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Reichsgebiet gleichgestellt werden können (vgl. zu der entsprechenden Regelung des § 7 Abs. 3 Nr. 1 BBesG - F. 1957 - die Urteile vom 17. Dezember 1970 - BVerwG 2 C 44.68 - [Buchholz, 235 § 6 BBesG Nr. 13] und vom 30. April 1971 - BVerwG 6 C 4.68 - [Buchholz 235 § 7 BBesG Nr. 4]).
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