Rechtsprechung
| BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 41.80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag des Klägers auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Eine vom Geschäftsverteilungsplan abweichende Besetzung der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster - Besondere Bedeutung der inneren Tatsache einer Gewissensentscheidung im Rahmen der ...
Verfahrensgang
- VG Münster, 04.01.1980 - 2 K 1105/78
- BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 41.80
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 41.80
Das bedeutet jedoch nicht, daß sich das Verwaltungsgericht mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens auseinandersetzen muß; es reicht aus, wenn aus den Entscheidungsgründen ersichtlich ist, welche Umstände für das Gericht maßgebend waren, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88]; Beschluß vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 105]).Dabei mißt es den Motiven der Entscheidungsbildung des Klägers zutreffend besonderen Aussagewert im Hinblick auf die innere Tatsache der Gewissensentscheidung Gewissensentscheidung bei (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [a.a.O.] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 29]).
- BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 17.76
Maßstäbe für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Kriegsdienstverweigerung …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 41.80
Dabei mißt es den Motiven der Entscheidungsbildung des Klägers zutreffend besonderen Aussagewert im Hinblick auf die innere Tatsache der Gewissensentscheidung Gewissensentscheidung bei (…vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [a.a.O.] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 29]). - BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76
Gewährleistung des Anspruchs des Bürgers auf den gesetzlichen Richter während des …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 41.80
Das bedeutet jedoch nicht, daß sich das Verwaltungsgericht mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens auseinandersetzen muß; es reicht aus, wenn aus den Entscheidungsgründen ersichtlich ist, welche Umstände für das Gericht maßgebend waren, die gesetzlichen Voraussetzungen für den Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88]; Beschluß vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 105]). - BVerwG, 19.06.1975 - 6 C 9.75
Unentschuldigtes Ausbleiben eines ehrenamtlichen Richters - Heranziehung eines …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 41.80
Der beschließende Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 19. Juni 1975 - BVerwG 6 C 9.75 - ausgesprochen, daß es einem Verfahrensbeteiligten, der die vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts zu rügen beabsichtigt, zuzumuten ist, bei einer vom Geschäftsverteilungsplan abweichenden Besetzung des Gerichts im Termin zur mündlichen Verhandlung um Auskunft darüber zu bitten, wie sich die Besetzung des Gerichts erklärt, und erforderlichenfalls die bei dem Gericht geführte Vertretungsliste einzusehen, um so die Tatsachen festzustellen, die erforderlich sind, um dem Revisionsgericht den gerügten Mangel eindeutig und schlüssig darzulegen. - BVerwG, 06.05.1976 - 6 CB 20.76
Qualifizierung einer Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung als …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 41.80
Es wäre aber Sache des Revisionsführers gewesen, im Termin zur mündlichen Verhandlung um Aufklärung der Umstände zu bitten, die zu der Besetzung des Gerichts in dieser Verhandlung führten, oder sich nachträglich danach zu erkundigen, um dem Revisionsgericht eine Grundlage zur sachlichen Überprüfung der Rüge zu verschaffen, das Verwaltungsgericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen (Beschluß vom 6. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 20.76 -).
- BVerwG, 12.07.1982 - 5 CB 117.81
Verfahrensrüge der unrichtigen Besetzung des Gerichts durch Nichtmitwirkung des …
Es wäre Sache des Klägers gewesen, sich etwa durch eine zumutbare Anfrage bei dem Oberverwaltungsgericht Klarheit darüber zu verschaffen, wie es zu der Besetzung des Senats am Tage der Entscheidung gekommen ist, um so dem Revisionsgericht eine Grundlage zur sachlichen Überprüfung der Rüge zu verschaffen (Beschluß vom 6. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 20.76 - Urteil vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 41.80 -). - BVerwG, 11.08.1981 - 6 C 136.80
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Damit kann eine Besetzungsrüge nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 41.80 - mit Nachweisen).
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