Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.1966 - VI C 47.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1287
BVerwG, 07.12.1966 - VI C 47.64 (https://dejure.org/1966,1287)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1966 - VI C 47.64 (https://dejure.org/1966,1287)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1966 - VI C 47.64 (https://dejure.org/1966,1287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,1287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …

    Dadurch wird jedoch die zur Ausübung des Ermessens berufene Behörde nicht gehindert, ihr Ermessen für bestimmte Fallgruppen gleichmäßig nach generellen Gesichtspunkten auszuüben und sich insoweit durch Richtlinien oder eine bestimmte Verwaltungspraxis zu binden, so daß in der Regel Ausnahmen zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, aber jedenfalls nur unter besonderen Umständen möglich sind (vgl. Urteile vom 26. Januar 1966 - BVerwG VI G 165.62.- [Buchholz BVerwG 234, § 4 a G 131 Nr. 1 = RiA 1966/178] und vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 47.64 - [Buchholz BVerwG 232, § 136 BBG Nr. 3 = RiA 1967, 95], jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VG Ansbach, 22.03.2011 - AN 1 K 11.00201

    Gerichtsvollzieher; Dienstunfall im Rahmen eines Vollstreckungsversuchs; kein …

    Rn. 64 Ebenso entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass sich die im Ermessensbereich entscheidende Behörde durch Verwaltungsvorschriften selbst binden kann, um eine einheitliche und gleichmäßige Handhabung des Ermessens zu gewährleisten (Urteil vom 7.12.1966 - VI C 47.64, Buchholz 232 § 136 BBG Nr. 3).

    Eine solche generelle Ermessenshandhabung durch Einhaltung einer bestimmten Verwaltungspraxis ist, sofern die ihr zugrundeliegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen, nicht nur sinnvoll, sondern zur Wahrung des Gleichheitssatzes sogar geboten; denn vielfach kann nur so erreicht werden, dass gleichliegende Fälle gleich behandelt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.1.1969 - VI C 52.65, BVerwGE 31, 212; Urteil vom 7.12.1966 - VI C 47.64, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 21.2.1963 - VI C 80.61, Buchholz 237.2, § 178 LBG Berlin Nr. 2 und vom 9.4.1963 - VI C 138.61).

    Rn. 65 Wenn sich die Behörde für ihre Ermessenshandhabung in dieser Art zulässigerweise bindet, kann ein Ermessensfehler nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn der Kläger dartut, dass die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind, von dem Ermessen nicht in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11.10.1962, a.a.O) oder die Behörde ohne sachlichen Grund von der Verwaltungspraxis abgewichen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1962 - V C 138.62, BVerwGE 15, 190; Urteil vom 7.12.1966 - VI C 47.64, a.a.O.;… Schnellenbach, a.a.O., RdNr. 398).

    In der durch Abschnitt 10 Ziffer 1.4 der Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR) festgelegten Begrenzung liegt deshalb auch keine unzulässige Einengung des Ermessens (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.12.1966, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.07.1982 - 2 B 1.81

    Anforderungen an das Vorliegen einer Rechtssache mit grundsätzlicher Bedeutung …

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiter geklärt, daß in Fällen der genehmigten Benutzung eines privateigenen Personenkraftwagens für dienstliche Zwecke die Begrenzung der Höhe der Erstattung eines anläßlich eines Dienstunfalles eingetretenen Schadens an dem Kraftfahrzeug rechtmäßig ist (vgl. u.a. Urteil vom 7. Dezember 1966 - BVerwG 6 C 47.64 - [Buchholz 232 § 136 BBG Nr. 3 mit weiteren Nachweisen]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich der Dienstherr für die Ersatzregelung für Schäden eines privateigenen dienstlich genutzten Kraftwagens durch Richtlinien binden (Urteil vom 7. Dezember 1966 - BVerwG 6 C 47.64 - [a.a.O.]).

    Die gerichtliche Kontrolle erstreckt sich dann auf die Prüfung, ob die Verwaltungsvorschrift sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung hält und ob die Ermessensentseheidung dem Gleichheitssatz dadurch Rechnung trägt, daß sie die Bindung durch die Verwaltungsvorschrift beachtet (Urteil vom 7. Dezember 1966 - BVerwG 6 C 47.64 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 45.82

    Beamtenrecht - Schadensersatz - Dienstfahrten - Kfz-Sachschäden

    Bei ihrer Bemessung sind nach dieser Vorschrift - insoweit enger als nach früheren Verwaltungsvorschriften, wie sie z.B. den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1965 BVerwG 8 C 255.63 - (…a.a.O.), vom 30. Juni 1966 - BVerwG 8 C 61.63 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 10 = DRiZ 1967, 87) und vom 7. Dezember 1966 - BVerwG 6 C 47.64 - (Buchholz 232 § 136 BBG Nr. 3 = ZBR 1967, 220) zugrunde lagen - die Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten und die Abnutzung des Kraftfahrzeugs zu berücksichtigen.
  • VG Regensburg, 02.05.2012 - RO 1 K 11.580

    Sachschadenersatz Fahrrad; Zugrundelegung des Werts vergleichbarer Gegenstände …

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass sich die im Ermessensbereich entscheidende Behörde durch Verwaltungsvorschriften selbst binden kann, um eine einheitliche und gleichmäßige Handhabung des Ermessens zu gewährleisten (vgl. BVerwG v. 7.12.1966, Az. VI C 47.64, ZBR 1967, 220).

    Vielfach kann nur so erreicht werden, dass gleichgelagerte Fälle gleich behandelt werden (vgl. BVerwG v. 22.1.1969, Az. VI C 52.65; v 7.12.1966, Az. VI C 47.64, a.a.O.; v. 21.2.1963, Az. VI C 80.61 und v. 9.4.1963, Az. VI C 138.61 ).

  • BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73

    Beförderung eines Beamten

    Ausnahmen von einer generellen Ermessensbindung sind zwar nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. u.a. Urteile vom 26. Januar 1966 - BVerwG VI C 165.62 - [Buchholz 234 § 4 a G 131 Nr. 1] und vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 47.64 - [Buchholz 232 § 136 BBG Nr. 3]); dem trägt der Schlußsatz der Rundverfügung ausdrücklich Rechnung.
  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 80.67

    Auslegung eines Runderlasses des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen …

    Verwaltungsanweisungen der hier in Rede stehenden Art stellen also gleichsam eine vorwegnehmend fixierte, vorgezeichnete Verwaltungspraxis dar, durch die der Dienstherr sich bindet und an die er sich daher grundsätzlich halten muß (ebenso schon Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 111.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 79 BBG Nr. 17], vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 47.64 - [Buchholz BVerwG 232, § 136 BBG Nr. 3] und vom 10. Juni 1969 - BVerwG II C 89.67 -).

    Daraus folgt, daß das Revisionsgericht - abgesehen von der in den aufgezeigten engen Grenzen vorzunehmenden Überprüfung der Auslegung einer Verwaltungsanweisung - nur noch zu prüfen hat, ob sich diese Verwaltungsanweisung, hier also der Runderlaß vom 29. März 1951, und zwar in der Auslegung, die ihm das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei gegeben hat, im Rahmen des dem Dienstherrn gesetzlich eingeräumten Ermessens hält und ob der angefochtene Verwaltungsakt dem Gleichheitssatz dadurch Rechnung trägt, daß er die durch den Runderlaß vorgenommene Ermessensbindung beachtet (ebenso die vorerwähnten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 111.63 -, vom 23. November 1966 - BVerwG VI C 94.63 - und vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 47.64 -).

  • BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 21.91

    Die Regelung über den Ersatz von Sachschäden in § 99 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz …

    In Fällen der genehmigten Benutzung eines privateigenen Personenkraftwagens für dienstliche Zwecke ist die durch Verwaltungsvorschriften festgelegte Begrenzung der Höhe der Erstattung eines anläßlich eines Dienstunfalls - ohne Körperschäden - eingetretenen Schadens an dem Kraftfahrzeug von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als rechtmäßig angesehen worden (vgl. u.a. Urteil vom 7. Dezember 1966 - BVerwG 6 C 47.64 - m.w.N.; Beschluß vom 22. Juli 1982 - BVerwG 2 B 1.81 -).
  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 81.67

    Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung von Verwaltungsanweisungen - Bedeutung …

    Verwaltungsanweisungen der hier in Rede stehenden Art stellen also gleichsam eine vorwegnehmend fixierte, vorgezeichnete Verwaltungspraxis dar, durch die der Dienstherr sich bindet und an die er sich daher grundsätzlich halten muß (ebenso schon BVerwG, Urteile vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 111.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 79 BBG Nr. 17], vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 47.64 - [Buchholz BVerwG 232, § 136 BBG Nr. 3] und vom 10. Juni 1969 - BVerwG II C 89.67 -).

    Daraus folgt, daß das Revisionsgericht - abgesehen von der in den aufgezeigten engen Grenzen vorzunehmenden Überprüfung der Auslegung einer Verwaltungsanweisung - nur noch zu prüfen hat, ob sich diese Verwaltungsanweisung, hier also der Runderlaß vom 29. März 1951, und zwar in der Auslegung, die ihm das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei gegeben hat, im Rahmen des dem Dienstherrn gesetzlich eingeräumten Ermessens hält und ob der angefochtene Verwaltungsakt dem Gleichheitssatz dadurch Rechnung trägt, daß er die durch den Runderlaß vorgenommene Ermessensbindung beachtet (ebenso die vorerwähnten Urteile BVerwG VIII C 111.63, BVerwG VI C 94.63 und BVerwG VI C 47.64).

  • BVerwG, 10.06.1969 - II C 89.67

    Anspruch eines Beamten auf Zahlung eines Umzugskostenzuschusses - Bewilligung …

    Die richterliche Kontrolle beschränkt sich dann auf die Prüfung, ob die Richtlinien sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und ob die Ermessensentscheidung dem Gleichheitssatz dadurch Rechnung trägt, daß sie die Bindung durch die Richtlinien beachtet (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 47.64 - [Buchholz BVerwG 232, § 136 BBG Nr. 3] und Urteil vom 23. November 1966 - BVerwG VI C 94.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 8 BBG Nr. 3]).

    Ausgehend von der vom Berufungsgericht vorgenommenen - für das Revisionsgericht verbindlichen, zudem von der Revision nicht angegriffenen - Auslegung des Abschnitts 4 des Rundschreibens vom 3. Juli 1957 stellt sich die Versagung des Zuschlages von 50 v.H. zu dem Zuschuß für das Wohnzimmerfenster in der neuen Wohnung des Klägers als eine mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbare Abweichung von der durch das Rundschreiben vorwegnehmend fixierten und vorgezeichneten Verwaltungsübung dar (vgl. Urteil BVerwG VI C 47.64 a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 24.01.2012 - 2 A 200/10

    Notwendigkeit einer groben Fahlässigkeit oder einer einfachen Fahrlässigkeit bei …

  • VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 1 K 14.00061

    Ermessensfehlerhafte (teilweise) Versagung der Anerkennung einer praktischen …

  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 38.76

    Triftige Gründe für die Benutzung des beamteneigenen Kraftwagens - Anspruch auf …

  • VG Würzburg, 28.07.2015 - W 1 K 13.1247

    Schadensersatz wegen der Beschädigung eines privaten Kraftfahrzeugs während eines …

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 48.82

    Anerkennung privateigener Kraftfahrzeuge - Ersatz eines Sachschadens auf Grund …

  • BVerwG, 01.07.1980 - 6 B 34.80
  • BVerwG, 08.03.1974 - II C 48.72

    Zusage einer Umzugskostenvergütung für einen durch unzureichende Wohnverhältnisse …

  • BVerwG, 17.07.1972 - VI B 4.72
  • BVerwG, 26.05.1972 - VI C 7.69

    Dienstunfall eines Beamten - Anspruch eines Beamten auf Ersatz von Schäden an …

  • VG Ansbach, 12.03.2013 - AN 1 K 09.02298

    Vorwegentscheidung über Vordienstzeiten; Anerkennung der Zeit der Vorbereitung …

  • BVerwG, 12.11.1973 - VI B 27.73

    Rechtsmittel

  • VG Stuttgart, 14.10.2013 - 11 K 1312/13

    Zuschuss zu außergewöhnlichen Belastungen - Leistungen im Rahmen der Begleitenden …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht