Rechtsprechung
| BVerwG, 04.06.1980 - VI C 48.76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Gewährung von Aufwandsvergütung anstelle von Übernachtungsgeld - Anforderungen an die nähere Bestimmung der obersten Dienstbehörde bei der Bundeswehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 29.07.1974 - 10 K 1129/73
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1975 - I A 1708/74
- BVerwG, 21.07.1976 - 6 B 8.76
- BVerwG, 04.06.1980 - VI C 48.76
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 26.07.1976 - VI C 152.73
Reisekostenerstattung einer Studienrätin für eine Klassenfahrt ins Ausland - …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 48.76
Die von der obersten Dienstbehörde zu erlassende "nähere Bestimmung" betrifft lediglich die Ausgestaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufwandsvergütung (Anschluß BVerwG 26.07.1976, 6 C 152.73, Buchholz 238.90 Reisekosten und Umzugskosten Nr. 67).Wie der erkennende Senat in demUrteil vom 26. Juli 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 67 = ZBR 1977, 31), dem sich der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichtsim Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 31.73 - angeschlossen hat, zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 17 des Hessischen Reisekostengesetzes ausgeführt hat, umschreibt bereits.
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 48.76
Sollte ihnen jedoch - wie die Revision vorträgt - entgegen der Regelung des § 17 BRKG Reisekostenvergütung nach den Regelsätzen des Bundesreisekostengesetzes und der Auslandsreisekostenverordnung gewährt worden sein, so hat der Kläger aufgrund des allgemeinen Gleichheitssatzes keinen Anspruch auf Wiederholung dieses rechtswidrigen Verwaltungshandelns (BVerwGE 5, 1 [BVerwG 04.05.1956 - II C 71/55] [8]; 34, 278 [284]). - BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 48.76
Bei der Rüge der mangelnden Sachaufklärung sind daher nicht nur die Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht nicht bedient haben soll, anzuführen, sondern es ist auch darzulegen, inwiefern die unterbliebene Beweiserhebung sich dem Tatsachengericht hätte aufdrängen müssen und die angefochtene Entscheidung auf der unterlassenen Aufklärung beruht oder doch beruhen kann (ständige Rechtsprechung, BVerwGE 31, 212 [217, 218] m.w.N.).
- BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66
Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt - …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 48.76
Da die Klage somit auf die Gewährung regelmäßiger Leistungen gerichtet ist, ist für die Berechtigung des geltend gemachten Anspruchs der gesamte Zeitraum von Antragstellung bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts maßgebend (BVerwGE 25, 307 [308]; 38, 299 [300]). - BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72
Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 48.76
Das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Umstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung bedenklich sein sollte (vgl.Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - sowievom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 95 und 96], vom 6. Mai 1977 - BVerwG 6 B 5.77 - undvom 9. November 1977 - BVerwG 6 B 26.77 -). - BVerwG, 09.11.1977 - 6 B 26.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung der …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 48.76
Das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Umstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung bedenklich sein sollte (vgl.Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - sowievom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 95 und 96], vom 6. Mai 1977 - BVerwG 6 B 5.77 - undvom 9. November 1977 - BVerwG 6 B 26.77 -). - BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70
Zulässigkeit einer Klage auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Verpflichtung des …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 48.76
Da die Klage somit auf die Gewährung regelmäßiger Leistungen gerichtet ist, ist für die Berechtigung des geltend gemachten Anspruchs der gesamte Zeitraum von Antragstellung bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts maßgebend (BVerwGE 25, 307 [308]; 38, 299 [300]). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 48.76
Im übrigen verletzt ein Gericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] m.w.N.) seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei - wie hier der Kläger - nicht ausdrücklich beantragt hat. - BVerwG, 31.10.1972 - II B 6.72
Auszug aus BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 48.76
Das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Umstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung bedenklich sein sollte (vgl.Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - sowievom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 95 und 96], vom 6. Mai 1977 - BVerwG 6 B 5.77 - undvom 9. November 1977 - BVerwG 6 B 26.77 -). - BVerwG, 04.05.1956 - II C 71.55
Ernennung von Beamtenanwärtern zu außerplanmäßigen Beamten der Deutschen …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1980 - 6 C 48.76
Sollte ihnen jedoch - wie die Revision vorträgt - entgegen der Regelung des § 17 BRKG Reisekostenvergütung nach den Regelsätzen des Bundesreisekostengesetzes und der Auslandsreisekostenverordnung gewährt worden sein, so hat der Kläger aufgrund des allgemeinen Gleichheitssatzes keinen Anspruch auf Wiederholung dieses rechtswidrigen Verwaltungshandelns (BVerwGE 5, 1 [BVerwG 04.05.1956 - II C 71/55] [8]; 34, 278 [284]). - BVerwG, 06.05.1977 - 6 B 5.77
Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im …
- BVerwG, 24.03.1977 - II C 54.73
Aufwandsvergütung - Reisekostenvergütung
- BVerwG, 04.11.1976 - II C 31.73
Dienstreise eines Beamten
- OVG Niedersachsen, 13.08.2009 - 5 LA 439/07
Verpflichtung aller obersten Dienstbehörden zum Treffen von Bestimmungen über die …
Einen Spielraum eröffnet die Vorschrift den obersten Dienstbehörden nur hinsichtlich der Art und des Umfangs des ermäßigten Trennungsgeldes (…ebenso Meyer/Fricke, a. a. O., § 4 TGV, Rn. 91; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 4.6.1980 - BVerwG 6 C 48.76 -, Buchhholz 238.90 NR. 83, S. 121 und BayVGH, Urt. v. 25.5.1977 - Nr. 240 III 75 -, DÖD 1977, 254 jeweils zu § 17 BRKG a. F., der Vorgängerregelung der dem § 4 Abs. 5 TGV entsprechenden Vorschrift des § 9 Abs. 1 BRKG). - BVerwG, 24.04.1992 - 10 C 9.91
Reisekosten - Dienstreise - Anspruch auf Übernachtungsgeld
Soweit in dem Urteil des früher für das Reisekostenrecht zuständigen 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 1980 - BVerwG 6 C 48.76 - - die Entscheidung nicht tragend - zum Ausdruck kommt, daß unabhängig von der hier vorgenommenen Differenzierung Übernachtungsgeld auch dann zu gewähren ist, wenn der Beamte aus dienstlichem Grund keine Unterkunft in Anspruch nehmen kann, so folgt der erkennende Senat dem nicht. - VGH Hessen, 14.03.1990 - 1 UE 99/86
Kein Übernachtungsgeld für Polizeibeamte einer Spezialeinheit bei nächtlichen …
- BVerwG, 11.12.1990 - 6 B 19.90
Gewährung einer Auslandsbeschäftigungsvergütung in Höhe der Aufwandsvergütung …
Die Vorschrift des § 17 BRKG umschreibe den Kreis der betroffenen Dienstreisenden näher und bestimme unmittelbar, daß diese Dienstreisenden eine Aufwandsentschädigung erhalten (vgl. Urteile vom 26. Juli 1976 - BVerwG 6 C 152.73 -und vom 4. Juni 1980 - BVerwG 6 C 44.78 - - BVerwG 6 C 48.76 - ). - BVerwG, 10.11.1992 - 10 C 7.91
Gewährung von Übernachtungsgeld - Aufwendungen für eine Dienstreise - Erledigung …
Soweit in dem Urteil des früher für das Reisekostenrecht zuständigen 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 1980 - BVerwG 6 C 48.76 - - die Entscheidung nicht tragend - zum Ausdruck kommt, daß unabhängig von der hier vorgenommenen Differenzierung Übernachtungsgeld auch dann zu gewähren ist, wenn der Beamte aus dienstlichem Grund keine Unterkunft in Anspruch nehmen kann, so folgt der erkennende Senat dem nicht. - BVerwG, 22.05.1992 - 10 C 8.91
Zahlung eines Übernachtungsgeldes - Fahndungseinsätze und Observationseinsätze …
Soweit in dem Urteil des früher für das Reisekostenrecht zuständigen 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 1980 - BVerwG 6 C 48.76 - (Buchholz 238.90 Nr. 83) - die Entscheidung nicht tragend - zum Ausdruck kommt, daß unabhängig von der hier vorgenommenen Differenzierung Übernachtungsgeld auch dann zu gewähren ist, wenn der Beamte aus dienstlichem Grund keine Unterkunft in Anspruch nehmen kann, so folgt der erkennende Senat dem nicht. - VGH Hessen, 14.03.1990 - 1 UE 1620/85
Zum Übernachtungsgeld für Mitglied des Mobilen Einsatzkommandos; nächtliches …
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