Rechtsprechung
| BVerwG, 21.01.1991 - 6 C 49.88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Soldat auf Zeit - Dienstgradherabsetzung - Minderung der Übergangsbeihilfe
Verfahrensgang
- VG Bremen, 14.03.1988 - 5 A 91/86
- BVerwG, 12.05.1989 - 6 C 49.88
- BVerwG, 21.01.1991 - 6 C 49.88
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 25.01.1993 - 2 WDB 7.92
Wehrdisziplinarrecht - Rechtsweg - Dienstgradherabsetzung - Übergangsbeihilfe - …
Unter Hinweis auf das Urteil des 6. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - beantragte er, die Übergangsbeihilfe des früheren Soldaten nach dem beim Ausscheiden aus dem Wehrdienst erreichten Dienstgrad Hauptmann zu berechnen.Die Entscheidung des 6. Revisionssenats vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - vermöge nicht zu überzeugen.
Er sah sich jedoch durch das Urteil des 6. Revisionssenats vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - (NZWehrr 1991, 129) an einer Entscheidung zur Sache gehindert.
Dieser Rechtsauffassung hat sich der 2. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluß vom 2. Dezember 1992 - BVerwG 2 ER 503.92 - angeschlossen und an der vom 6. Revisionssenat im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - (Buchholz 239.2 § 12 Nr. 9 = NZWehrr 1991, 129) vertretenen gegenteiligen Rechtsauffassung nicht festgehalten.
- BVerwG, 10.10.1995 - 2 WDB 7.95
Anspruch eines Soldaten auf Gewährung von Übergangsbeihilfe - Anspruch auf …
Außerdem sei davon auszugehen, daß das Wehrbereichsgebührnisamt in dem erwähnten Zeitraum von viereinhalb Jahren in gleichgelagerten Fällen entsprechend dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1991 - 6 C 49.88 - (NZWehrr 1991, 129) entschieden habe, so daß insoweit eine Selbstbindung eingetreten sei.Dies folgt aus § 47 Abs. 2 Satz 3." Der erkennende Senat vermag daher, anders als der 6. Revisionssenat in seinem Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 -
), nicht zu erkennen, daß diese Auffassung "im Gesetz keine Stütze findet und auch im übrigen nicht zu überzeugen vermag". Der 6. Revisionssenat (Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 -
) sah den Zweck der Vorschrift des § 75 Abs. 2 Satz 1 WDO ebenfalls in "der Sicherung der Vollstreckung von Disziplinarmaßnahmen" und bejahte selbst "den Verfall der einbehaltenen Übergangsbeihilfe", mithin den Verlust des Anspruchs auf Dienstzeitversorgung dem Grunde nach "im Fall der rechtskräftigen Aberkennung des Ruhegehalts". - BVerwG, 17.07.1991 - 2 WDB 14.91
Soldat auf Zeit - Übergangsbeihilfe - Auswirkung einer Dienstgradherabsetzung
Die Dienstgradherabsetzung eines Soldaten auf Zeit, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe.Mit Schriftsatz vom 11. Juni 1991 beantragten die Verteidiger des früheren Soldaten unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - die Auszahlung des bisher einbehaltenen Restes der Übergangsbeihilfe in Höhe von 7.149,58 DM.
Demgegenüber hat der 6. R-Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - erkannt, daß die Dienstgradherabsetzung bei einem Soldaten auf Zeit, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit bei der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, ohne eine entsprechende ausdrückliche Entscheidung des Disziplinargerichts nicht die Übergangsbeihilfe mindere; diese sei nach dem Dienstgrad zu berechnen, den der Soldat bei Beendigung seines Dienstverhältnisses bei der Bundeswehr innegehabt habe.
- BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90
Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind …
Die Dienstgradherabsetzung des früheren Soldaten M. die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 -). - BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91
Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen - …
Die Dienstgradherabsetzung eines Soldaten auf Zeit, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 -). - BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92
Wehrrecht - Dienstvergehen - Unterhaltpflichtverletzung
Die Dienstgradherabsetzung des früheren Soldaten, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, hindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 - <ZBR 1991, 376>). - BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Missachtung eines dienstlichen Befehls …
Die Dienstgradherabsetzung des früheren Soldaten, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 - <ZBR 1991, 376>). - BVerwG, 28.01.1992 - 2 WD 56.91
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Beihilfe zum Diebstahl sowie wegen …
Die Dienstgradherabsetzung eines Soldaten auf Zeit, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Obergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91 -). - BVerwG, 05.09.1991 - 2 WD 27.91
Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen Diebstahls mit Sachbeschädigung …
Die Dienstgradherabsetzung eines Soldaten auf Zeit, die erst nach dem letzten Monat seiner Dienstzeit in der Bundeswehr rechtskräftig geworden ist, mindert - entgegen der Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 1991 - BVerwG 6 C 49.88 - nach Meinung des erkennenden Senats kraft Gesetzes die Übergangsbeihilfe; Zweifel darüber sind im Rahmen der Urteilsvollstreckung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 458 Abs. 1 und § 462 a Abs. 2 StPO vom Truppendienstgericht zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 27. August 1991 - BVerwG 2 WDB 14.91).
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