Rechtsprechung
| BVerwG, 15.04.1969 - VI C 54.66 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewährung von Zusatzurlaub an Verfolgte - Erfordernis einer Anerkennung auf Grund des Gesetzes über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG) - Erledigung der Hauptsache bzw. Klagerücknahme - ...
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.03.1968 - VI C 49.64
Antrag auf Übertragung des Resturlaubs - Fernbleiben vom Dienst wegen Erkrankung …
Auszug aus BVerwG, 15.04.1969 - VI C 54.66
Der Kläger kann sein Klagebegehren seit dem Eintritt in den Ruhestand auch durch Übergang zu einem Peststellungsantrag gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. Urteil vom 25. März 1968 - BVerwG VI C 49.64 - [DÖD 1968, 114 = RiA 1968, 133]) nicht mehr weiterverfolgen. - BVerwG, 18.05.1967 - VI C 19.67
Rückzahlung einbehaltener Sozialversicherungsbeiträge - Erledigung in der …
Auszug aus BVerwG, 15.04.1969 - VI C 54.66
Denn der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung dos Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, an Hand eingehender Erwägungen abschließend über den erledigten Streitstoff zu entscheiden (so u.a. Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG II C 57.67 - und vom 18. Mai 1967 - BVerwG VI C 19.67 -). - BVerwG, 07.03.1969 - VII C 7.67
Auszug aus BVerwG, 15.04.1969 - VI C 54.66
Über diesen Streit könnte nur durch Urteil entschieden werden (ebenso Beschluß vom 7. März 1969 - BVerwG VII C 7.67 -).
- BVerwG, 18.10.1977 - 6 C 54.75
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache bei Bestehen …
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG II C 57.67 -, vom 18. Mai 1967 - BVerwG VI C 19.67 - und vom 15. April 1969 - BVerwG VI C 54.66 -). - BVerwG, 03.02.1971 - VI C 27.66
Widerruf einer Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit - Ausübung einer …
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG II C 57.67 -, vom 18. Mai 1967 - BVerwG VI C 19.67 - und vom 15. April 1969 - BVerwG VI C 54.66 -). - BVerwG, 27.02.1985 - 2 C 96.81
Feststellung der Überleitung in das Amt der Realschullehrerin - Erledigung des …
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG 2 C 57.67 -, vom 18. Mai 1967 - BVerwG 6 C 19.67 - und vom 15. April 1969 - BVerwG 6 C 54.66 -).
- BVerwG, 05.08.1983 - 2 C 54.80
Ablehnung ihrer Zulassung zur Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes …
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG 2 C 57.67 -, vom 18. Mai 1967 - BVerwG 6 C 19.67- und vom 15. April 1969 - BVerwG 6 C 54.66 -). - BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 21.80
Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG 2 C 57.67 -, vom 18. Mai 1967 - BVerwG 6 C 19.67 - und vom 15. April 1969 - BVerwG 6 C 54.66 -). - BVerwG, 13.01.1981 - 2 CB 18.78
Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache - Nichtzulassung der …
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG 2 C 57.67 -, vom 18. Mai 1967 - BVerwG 6 C 19.67 - und vom 15. April 1969 - BVerwG 6 C 54.66 -). - BVerwG, 01.11.1978 - 2 B 62.77
Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG 2 C 57.67 -, vom 18. Mai 1967 - BVerwG 6 C 19.67 - und vom 15. April 1969 - BVerwG 6 C 54.66 -). - BVerwG, 08.09.1982 - 2 C 6.80
Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG 2 C 57.67 -, vom 18. Mai 1967 - BVerwG 6 C 19.67 - und vom 15. April 1969 - BVerwG 6 C 54.66 -). - BVerwG, 25.04.1984 - 2 C 8.82
Kostenverteilung nach Einstellung des Verfahrens wegen Versterben des Klägers
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (vgl. Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG 2 C 57.67 -, vom 18. Mai 1967 - BVerwG 6 C 19.67 -, vom 15. April 1969 - BVerwG 6 C 54.66 - und vom 3. Februar 1971 - BVerwG 6 C 27.66 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 19.10.1983 - 2 B 36.81
Herbeiführen einer abschließenden Prüfung aufgetretener Zweifelsfragen als …
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (Beschlüsse vom 4. April 1967 - BVerwG 2 C 57.67 -, vom 18. Mai 1967 - BVerwG 6 C 19.67 - und vom 15. April 1969 - BVerwG 6 C 54.66 -). - BVerwG, 23.07.1981 - 2 C 29.80
Pflicht zur Verrichtung des Dienstes in Omnibussen - Erledigung des Rechtsstreits …
- BVerwG, 23.07.1981 - 2 C 11.80
Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst an Volksschulen unter Berufung in …
- BVerwG, 20.01.1984 - 2 C 51.82
Einstellung des Verfahrens bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - …
- BVerwG, 08.02.1983 - 2 C 52.80
Ablehnung der Zulassung zur Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes …
- BVerwG, 23.07.1981 - 2 C 27.80
Pflicht zur Verrichtung des Dienstes in Omnibussen - Erledigung des Rechtsstreits …
- BVerwG, 24.11.1978 - 2 C 2.78
Aufhebung eines Leistungsbescheides des Bundesministers der Verteidigung - …
- BVerwG, 14.06.1984 - 2 C 46.83
Einstellung eines Verfahrens nach Erledigung in der Hauptsache - Abschließende …
- BVerwG, 13.06.1984 - 2 C 61.81
Erledigung des Rechtsstreits im Wege gegenseitigen Nachgebens - …
- BVerwG, 24.04.1970 - VI C 65.67
Besoldungsrecht - Zum Begriff der "Eingangsbesoldungsgruppe einer Laufbahngruppe" …
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