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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.06.1988

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.08.1988 - 6 C 60.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2954
BVerwG, 11.08.1988 - 6 C 60.87 (https://dejure.org/1988,2954)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.1988 - 6 C 60.87 (https://dejure.org/1988,2954)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 1988 - 6 C 60.87 (https://dejure.org/1988,2954)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eigene Entscheidungspflicht des Verwaltungsgerichts über das Anerkennungsbegehren eines Kriegsdienstverweigerers - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1988 - 6 C 60.87
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - (BVerwGE 75, 201) näher ausgeführt, daß im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1985 - 2 BvF 2.83 u.a. - (BVerfGE 69, 1) in Neuverfahren, also den Fällen der bewußten Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes, die "eingehendere" Prüfung nur dazu dienen soll, aufgetauchte und verbliebene Zweifel auszuräumen oder zu bestätigen.
  • BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87

    Kriegsdienstverweigerung - Widerspruchsbescheid - Aufhebungsantrag - …

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1988 - 6 C 60.87
    Für die Frage, wie sich das Verwaltungsgericht in diesem Verfahren seine nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung vom Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nach § 14 Abs. 2 oder 3 KDVG bilden kann, kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. dazu auch Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - <NVwZ 1988, 346> und vom 23. Februar 1988 - BVerwG 6 C 26.87 -).
  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 50.85

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Wehrpflichtiger - Ersatzdienst - …

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1988 - 6 C 60.87
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - (BVerwGE 75, 201) näher ausgeführt, daß im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1985 - 2 BvF 2.83 u.a. - (BVerfGE 69, 1) in Neuverfahren, also den Fällen der bewußten Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes, die "eingehendere" Prüfung nur dazu dienen soll, aufgetauchte und verbliebene Zweifel auszuräumen oder zu bestätigen.
  • BVerwG, 23.02.1988 - 6 C 26.87

    Isolierte Anfechtung von Widerspruchsbescheiden in …

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1988 - 6 C 60.87
    Für die Frage, wie sich das Verwaltungsgericht in diesem Verfahren seine nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderliche hinreichend sichere Überzeugung vom Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nach § 14 Abs. 2 oder 3 KDVG bilden kann, kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. dazu auch Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - <NVwZ 1988, 346> und vom 23. Februar 1988 - BVerwG 6 C 26.87 -).
  • BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86

    Rechtsschutzbedürfnis - Anfechtungsklage - Ablehnungsbescheid - …

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1988 - 6 C 60.87
    Der erkennende Senat hat insbesondere in seinen Urteilen vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - (BVerwGE 78, 93 = Buchholz W. 6 § 4 KDVG Nr. 2 = NVwZ 1988, 61) sowie vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - näher ausgeführt, daß für eine (isolierte) Anfechtung der Entscheidungen der Verwaltungsbehörden über Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen kein Rechtsschutzbedürfnis besteht.
  • BVerwG, 27.06.1988 - 6 C 1.87

    Kriegsdienstverweigerung - Voraussetzungen - Mangelnde Persönliche Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1988 - 6 C 60.87
    Der erkennende Senat hat insbesondere in seinen Urteilen vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - (BVerwGE 78, 93 = Buchholz W. 6 § 4 KDVG Nr. 2 = NVwZ 1988, 61) sowie vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - näher ausgeführt, daß für eine (isolierte) Anfechtung der Entscheidungen der Verwaltungsbehörden über Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen kein Rechtsschutzbedürfnis besteht.
  • BVerwG, 18.09.1996 - 6 C 10.95

    Prüfungsrecht - Wirtschaftsprüfer, Ablehnung eines Antrags auf Zulassung zur …

    In derartigen Fällen kann einem Antrag auch dann, wenn er im Verwaltungsverfahren zu Recht ohne sachliche Prüfung abgelehnt worden ist, weil der Antragsteller die nach dem Gesetz erforderlichen Unterlagen trotz Fristsetzung nur unvollständig vorgelegt hat, bei nachträglicher Feststellung der Voraussetzungen im Gerichtsverfahren gleichwohl noch stattgegeben werden (vgl. die stRspr des Senats zu den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 2 KDVG: Urteile vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - und 6. Oktober 1988 - BVerwG 6 C 53.86 - Buchholz 448.6 § 6 KDVG Nr. 1; Beschlüsse vom 18. Februar 1994 - BVerwG 6 B 41.93 - und 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 6 u. 7, stRspr).
  • BVerwG, 08.01.1990 - 6 C 65.87

    Verspätete Vorlage von Unterlagen in KDV-Sachen

    Keine isolierte Prüfung und Aufhebung von ablehnenden Bescheiden des Bundesamts für den Zivildienst, auch wenn diese ohne inhaltliche Prüfung des Anerkennungsbegehrens ergangen sind (im Anschluß an Urteile vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - <BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2>, vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - und vom 6. Oktober 1988 - BVerwG 6 C 53.86 -).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - (BVerwGE 75, 201) näher ausgeführt, daß im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1985 - 2 BvF 2.83 u.a. - (BVerfGE 69, 1) in Neuverfahren, also in den Fällen der bewußten Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes, die "eingehendere" Prüfung regelmäßig nur dazu dienen soll, aufgetauchte und verbliebene Zweifel auszuräumen oder zu bestätigen (vgl. auch Urteil vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - ; zum Erfordernis einer nur ausnahmsweise gebotenen "Vollprüfung" im "eingehenderen" Verfahren vgl. Beschluß vom 10. August 1988 - BVerwG 6 B 16.88 - ).

  • BVerwG, 06.03.1989 - 6 C 20.87

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der ablehnenden Entscheidung des …

    Im Falle einer Klage gegen die Entscheidung des Bundesamts, durch die das Anerkennungsbegehren wegen unvollständiger Unterlagen und somit ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt worden ist, hat das Verwaltungsgericht nicht nur über das Bestehen des vom Bundesamt seinem Bescheid zugrunde gelegten Ablehnungsgrundes, sondern auch in der Sache zu entscheiden, ob der Wehrpflichtige im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung die Voraussetzungen einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen erfüllt (im Anschluß an Urteile vom 9. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - <BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2> sowie vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - ).

    Der erkennende Senat hat insbesondere in seinen Urteilen vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - (BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2), vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - (Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 1) sowie vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - (Buchholz 448.6 § 6 KDVG Nr. 1) näher ausgeführt, daß für eine (isolierte) Anfechtung der Entscheidungen der Verwaltungsbehörden über Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen kein Rechtsschutzbedürfnis besteht.

  • BVerwG, 06.03.1989 - 6 C 16.87

    Kriegsdienstverweigerungsrecht - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …

    Im Falle einer Klage gegen die Entscheidung des Bundesamts, durch die das Anerkennungsbegehren wegen unvollständiger Unterlagen und somit ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt worden ist, hat das Verwaltungsgericht nicht nur über das Bestehen des vom Bundesamt seinem Bescheid zugrundegelegten Ablehnungsgrundes, sondern auch in der Sache zu entscheiden, ob der Wehrpflichtige im Zeitpunkt der mundlichen Verhandlung die Voraussetzungen einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen erfüllt (im Anschluß an Urteile vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - <BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2> sowie vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - ).

    Der erkennende Senat hat insbesondere in seinen Urteilen vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - (BVerwGE 78.93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2), vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - (Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 1) sowie vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - (Buchholz 448.6 § 6 KDVG Nr. 1) näher ausgeführt, daß für eine (isolierte) Anfechtung der Entscheidungen der Verwaltungsbehörden über Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen kein Rechtsschutzbedürfnis besteht.

  • BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90

    Zivildienst - Dienstverweigerung - Anerkennungsbegehren

    Dazu war es auch in der Lage, nachdem der Kläger jedenfalls mit der Klageerhebung einen Lebenslauf sowie eine ausführliche Darlegung der Beweggründe für seine Verweigerung nachgereicht und somit seinen Antrag entsprechend den Anforderungen des § 2 Abs. 2 Satz 3 KDVG vervollständigt hatte (vgl. dazu einerseits Urteile vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - a.a.O., vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - Buchholz 448.6 § 6 KDVG Nr. 1 und vom 2. September 1988 - BVerwG 6 C 47.87 - Buchholz 448.6 § 2 KDVG Nr. 2 und andererseits Urteil vom 6. Juli 1988 - BVerwG 6 C 9.87 - BVerwGE 80, 31 = Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 2).
  • BVerwG, 25.10.1989 - 6 C 61.87

    Kriegsdienstverweigerer - Gewissensgründe - Waffe - Ablehnung

    Aber auch dann, wenn das Bundesamt für den Zivildienst einen Anerkennungsantrag, über den es nach § 4 Abs. 1 KDVG zu entscheiden hatte, ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt hat, weil er nicht vollständig im Sinne des § 2 Abs. 2 KDVG war und der Antragsteller ihn nicht fristgerecht vervollständigt hat (§ 6 Abs. 1 Satz 2 KDVG), hat das Verwaltungsgericht im Falle einer dagegen erhobenen zulässigen Klage nicht nur über das Bestehen des vom Bundesamt seinem Bescheid zugrundegelegten Ablehnungsgrundes zu entscheiden, sondern auch darüber, ob der Kläger zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung die Voraussetzungen einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen erfüllt; es hat zunächst wie das Bundesamt nach § 5 Abs. 1 KDVG zu prüfen und zu entscheiden, ob der Antragsteller die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt; ist das nicht der Fall, so prüft das Verwaltungsgericht das Anerkennungsbegehren unter sinngemäßer Anwendung der für das "eingehendere" Verfahren vor den Ausschüssen und Kammern geltenden Vorschriften der §§ 9 ff., insbesondere des § 14 KDVG (so Urteil vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - ).
  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 8.87

    Kriegsdienstverweigerung - Zweitantrag - Gewissensgründe - Eingehenderes …

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung sowohl zu § 25 WPflG a.F. als auch zu §§ 1 ff. KDVG entschieden hat, besteht in Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen kein Rechtsschutzbedürfnis für eine "isolierte" Anfechtung der Entscheidungen der Verwaltungsinstanzen (zu ablehnenden Entscheidungen des Bundesamts für den Zivildienst vgl. z.B. Urteile vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - <BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2>, vom 6. Juli 1988 - BVerwG 6 C 9.87 - <BVerwGE 80, 31 = Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 2> sowie vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - , jeweils mit Nachweisen, zu ablehnenden Entscheidungen der Kammer für Kriegsdienstverweigerung z.B. Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - NVwZ 1988, 346>, vom 25. April 1988 - BVerwG 6 C 58.87 - sowie vom 25. Mai 1988 - BVerwG 6 C 12.86 -, jeweils mit Nachweisen).
  • BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 53.86

    Rechtsschutzbedürfnis bei der isolierten Anfechtung der Entscheidungen der …

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - (BVerwGE 75, 201) näher ausgeführt, daß im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1985 - 2 BvF 2/83 u.a. - (BVerfGE 69, 1) in Neuverfahren, also den Fällen der bewußten Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes, die "eingehendere" Prüfung regelmäßig nur dazu dienen soll, aufgetauchte und verbliebene Zweifel auszuräumen oder zu bestätigen (vgl. auch Urteil vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - zu den Voraussetzungen, unter denen im "eingehenderen" Verfahren ausnahmsweise eine "Vollprüfung" geboten ist, vgl. Beschluß vom 10. August 1988 - BVerwG 6 B 16.88 -).
  • BVerwG, 31.01.1991 - 6 B 38.90

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Divergenzrüge - Darlegungsanforderungen bei …

    Zwar muß sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - nämlich im Hinblick auf das "tragende Indiz" der Bereitschaft zur Ableistung eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes - auch diese "eingehendere" Prüfung am Maßstab des § 5 Abs. 1 KDVG orientieren und darf deshalb keine prinzipiell anderen, strengeren Anforderungen stellen (vgl. dazu außer dem von der Beschwerde angeführten Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - <BVerwGE 75, 201 = Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 1> z.B. Urteil vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - ).
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   BVerwG, 13.06.1988 - 6 C 60.87   

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BVerwG, 13.06.1988 - 6 C 60.87 (https://dejure.org/1988,10020)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1988 - 6 C 60.87 (https://dejure.org/1988,10020)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1988 - 6 C 60.87 (https://dejure.org/1988,10020)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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