Rechtsprechung
| BVerwG, 05.10.1979 - 6 C 63.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Soldatenversorgung - Beschaffungskosten von Fachliteratur - Kostentragung einer Fachausbildung - Rechtsauslegende Verwaltungsvorschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 30.07.1975 - R/N 314 I 74
- VGH Bayern, 12.07.1976 - 281 III 75
- BVerwG, 11.01.1978 - 6 B 42.76
- BVerwG, 05.10.1979 - 6 C 63.78
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 1.78
Zumutbarkeitsgrenze beim Schulweg - Revisibles Recht - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 05.10.1979 - 6 C 63.78
Derartige rechtsauslegende Verwaltungsvorschriften sind rechtlich immer dann vertretbar, wenn sie erforderlich sind, um eine nicht eindeutige Norm praktisch handhaben zu können, ein einheitliches Vorgehen der Verwaltung zu sichern und die Einhaltung des Gleichheitssatzes zu gewährleisten (Urteil vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 1.78 - [Buchholz 436.36 § 12 BAFöG Nr. 6 = FamRZ 1979, 634]). - BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 49.77
Auszubildender - Wohnung bei Eltern - Auswärtige Unterbringung - Erreichbare …
Auszug aus BVerwG, 05.10.1979 - 6 C 63.78
Eine an derartigen Verwaltungsvorschriften orientierte Verwaltungsentscheidung ist nur dann rechtswidrig, wenn sie sich im Einblick auf Besonderheiten in der Gestaltung des Einzelfalles nicht mehr in den Rahmen der gesetzlichen Zielvorstellungen einfügen läßt (Urteil vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 49.77 - [Buchholz 436.36 § 12 BAFöG Nr. 7 = FamRZ 1979, 540]).
- BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
Gerade in solchen Fällen begegnet es keinen Bedenken, wenn die Exekutive bei der Abfassung von Verwaltungsvorschriften ähnlich verfährt (vgl. dazu etwa Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 1979 [BVerwG 6 C 63.78], Buchholz 238.41, Nr. 3 zu § 5 SVG m.w.H.). - VG Gelsenkirchen, 28.11.2025 - 9 K 539/22
Verpackung, Transportverpackung, Systembeteiligungspflicht, allgemeine …
Rn. 304 Vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 11. Februar 2025 - 7 A 162/23 -, juris Rn. 60, unter Hinweis auf: BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1979 - 6 C 63.78 -, wolters-kluwer-online Rn. 15, und Kischel, in BeckOK Grundgesetz, 59. Ed., Stand: 15.09.2024, Art. 3 Rn. 123.1, beck-online. - BVerwG, 17.03.2000 - 2 B 1.00
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
In welchem Umfang die Beklagte die Kosten einer Fachausbildung von Soldaten zu tragen hat, ist - soweit sich dies allgemein beantworten läßt - durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 1979 - BVerwG 6 C 63.78 - (Buchholz 238.41 § 5 Nr. 3) bereits geklärt.Nicht erstattungsfähig sind hingegen auch diejenigen Aufwendungen, die lediglich zweckmäßig erscheinen, um die Ausbildungs- und Prüfungsleistungen zu vervollkommnen (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1979, a.a.O.).
- BVerwG, 17.03.2000 - 2 B 2.00
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
In welchem Umfang die Beklagte die Kosten einer Fachausbildung von Soldaten zu tragen hat, ist - soweit sich dies allgemein beantworten läßt - durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 1979 - BVerwG 6 C 63.78 - (Buchholz 238.41 § 5 Nr. 3) bereits geklärt.Nicht erstattungsfähig sind hingegen auch diejenigen Aufwendungen, die lediglich zweckmäßig erscheinen, um die Ausbildungs- und Prüfungsleistungen zu vervollkommnen (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1979, a.a.O.).
- VG Würzburg, 29.12.2015 - W 1 K 14.985
Anspruch auf Berufsförderung für die Anschaffung einer IT-Ausstattung und …
Es handelt sich dabei um eine besondere Versorgungsmaßnahme, auf die der von den genannten Vorschriften erfasste Personenkreis einen konkret-individuellen Rechtsanspruch hat (…st. Rspr., z. B. BVerwG, U. v. 5.5.1995 - 2 C 10/94 - juris Rn. 16; U. v. 5.10.1979 - 6 C 63.78 - Buchholz 238.41 § 5 SVG Nr. 3).Nach dem die gesamte öffentliche Verwaltung beherrschenden Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 7 BHO) kann nur die Erstattung derjenigen Aufwendungen verlangt werden, die zur Erreichung des Ausbildungszieles unabweisbar notwendig sind (BVerwG, U. v. 5.10.1979 - 6 C 63.78 - Buchholz 238.41 § 5 SVG Nr. 3).
- BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94
Fachausbildung - Weiterbildung eines Arztes zum Facharzt für Inneres
Bei dieser Auslegung ist zu beachten, daß die Teilnahme eines (ehemaligen) Soldaten auf Zeit von der Beklagten nicht im Rahmen der ihr den Soldaten gegenüber obliegenden Fürsorgepflicht gewährt wird, sondern daß es sich um eine spezielle Versorgungsmaßnahme handelt, auf die der von den genannten Vorschriften erfaßte Personenkreis einen konkret-individuellen Rechtsanspruch hat (u.a. Urteil vom 5. Oktober 1979 - BVerwG 6 C 63.78 - (Buchholz 238.41 § 5 Nr. 3)). - VG Osnabrück, 11.02.2025 - 7 A 157/23
Abfall; Abgrenzungskriterien; Akteneinsicht; sachbezogene Allgemeinverfügung; …
Rechtsauslegende Verwaltungsvorschriften sind rechtlich immer dann vertretbar, wenn sie erforderlich sind, um eine nicht eindeutige Norm praktisch handhaben zu können, ein einheitliches Vorgehen der Verwaltung zu sichern und die Einhaltung des Gleichheitssatzes zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.10.1979 - 6 C 63.78 -, wolters-kluwer-online Rn. 15 m.w.N.). - BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 13.95
Recht der Soldaten: Verlängerung der Förderung einer Fachausbildung, …
Während gemäß § 5 Abs. 1 SVG ein konkret-individueller Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fachausbildung (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 2 SVG) dem Grunde nach für die Regelförderungsdauer besteht (u. a. BVerwG, Urteile vom 5. Oktober 1979 - BVerwG 6 C 63.78 - [Buchholz 238.41 § 5 Nr. 3] und vom 5. Mai 1995 - BVerwG 2 C 10.94 - [DVBl 1995, 1241]), die gemäß § 5 Abs. 5 SVG unterschiedlich nach der Dauer der Wehrdienstzeit gestaffelt ist, entscheidet die zuständige Behörde gemäß § 5 Abs. 7 SVG nach pflichtgemäßem Ermessen darüber, ob auf Antrag des ehemaligen Soldaten die Teilnahme an der Fachausbildung verlängert wird. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2002 - 1 A 2598/01
Gewährung von Reise- und Trennungsauslagen an einen Soldaten; Als Fachausbildung …
zum Ganzen grundlegend: BVerwG, Urteil vom 5.10.1979 - 6 C 63.78 -, Buchholz 238.41 § 5 SVG Nr. 3; dem BVerwG folgend: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 23.3.1988 - 2 A 78/87 -, NJW 1988, 2498; OVG Saarl., Urteil vom 26.3.1993 - 1 R 184/89 - Schl.-H. OVG, Urteil vom 28.10.1994 - 3 L 116/93 -, RiA 1995, 308; Bay. VGH, Urteil vom 19.10.1999 - 3 B 96.1595 -, IÖD 2000, 151. - BVerwG, 09.06.1983 - 6 B 65.82
Begriff der "Restbestände der Haushaltsführung" - Berücksichtigungsfähige Menge …
Eine an derartigen Verwaltungsvorschriften orientierte Entscheidung ist daher rechtswidrig, wenn sie sich im Hinblick auf Besonderheiten in der Gestaltung des Einzelfalles nicht mehr in den Rahmen der gesetzlichen Zielvorstellungen einfügen läßt (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1979 - BVerwG 6 C 63.78 - [Buchholz 238.41 § 5 SVG Nr. 3]). - VG Stuttgart, 23.02.2011 - 8 K 3243/10
Praktikum als Fördervoraussetzung des § 5 SVG i.V.m. § 15 Abs.1 BföV
- VG Oldenburg, 26.09.2003 - 6 A 4202/02
Bekleidungskosten; Praktikum; Soldatenversorgung
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