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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.09.1984 - 6 C 7.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2347
BVerwG, 10.09.1984 - 6 C 7.82 (https://dejure.org/1984,2347)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.1984 - 6 C 7.82 (https://dejure.org/1984,2347)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 1984 - 6 C 7.82 (https://dejure.org/1984,2347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils in Kriegsdienstverweigerungssachen - Fehlende Nachvollziehbarkeit der die Klageabweisung tragende Schlussfolgerung - Notwendigkeit der Berücksichtigung des Bildungsstands des Wehrpflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1984 - 6 C 7.82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 61, 365 sowie das von der Revision angeführte Urteil vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 27.80 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in diesen Fällen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als such für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1984 - 6 C 7.82
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (NJW 1984, 1911 = NVwZ 1984, 447 = DÖV 1984, 676 = DVBl. 1984, 727) näher ausgeführt hat, folgt aus § 20 KDVG, daß die Vorschriften des Dritten Abschnitts (u.a. § 14) des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes auf anhängige Anerkennungsverfahren in dem Stand anzuwenden sind, in dem sie sich am 1. Januar 1984 befanden.
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall - …

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1984 - 6 C 7.82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 61, 365 sowie das von der Revision angeführte Urteil vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 27.80 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in diesen Fällen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als such für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 27.80

    Antrag eines Studenten auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1984 - 6 C 7.82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 61, 365 sowie das von der Revision angeführte Urteil vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 27.80 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in diesen Fällen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als such für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere …

    Das Berufungsgericht hat demnach in einer jedenfalls nachvollziehbaren Weise (vgl. zu diesem Erfordernis etwa Urteil vom 10. September 1984 - BVerwG 6 C 7.82 - Buchholz 448.6, § 14 KDVG Nr. 2) im Rahmen der ihm obliegenden tatsächlichen Feststellungen begründet, warum es bei Abwägung aller Umstände von der Wahrheit des wesentlichen Teils des klägerischen Sachvortrags überzeugt ist.
  • BVerwG, 18.03.1986 - 6 C 45.83

    Aufklärungspflicht im Sinne einer Letztverantwortung für die Beweiserhebung - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fordert diese Vorschrift speziell in Verfahren aus dem Bereich des Rechts der Kriegsdienstverweigerung eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) abgestellte Angabe der Gründe, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind (vgl. Urteile vom 18. Februar 1981 - BVerwG. 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119> und vom 10. September 1984 - BVerwG 6 C 7.82 - mit Nachweisen); nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.

    Eine Urteilsbegründung genügt danach z.B. dann nicht den Anforderungen des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO, wenn sie sich mit wesentlichen Punkten des festgestellten Sachverhalts, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. in BVerwGE 55, 217) entscheidungserheblich sein können, nicht auseinandersetzt und damit die Beteiligten sowie auch das Rechtsmittelgericht über die rechtliche Wertung dieser Punkte durch das Gericht insoweit im Unklaren läßt, oder wenn sie von einem Sachverhalt ausgeht, wie er so gar nicht festgestellt worden ist oder nicht Gegenstand der Vernehmung war mit der Folge, daß die Entscheidungsbildung auf der Grundlage des tatsächlich festgestellten Sachverhalts nicht nachvollziehbar ist (vgl. hierzu Urteil vom 10. September 1984 - BVerwG 6 C 7.82 - ).

  • BVerwG, 16.01.1986 - 3 C 66.84

    Sortenzulassung bei deutlicher Verbesserung der angemeldeten Sorte gegenüber den …

    Auf der Grundlage dieser lückenhaften Feststellung zur Zuverlässigkeit der Datenerhebung läßt sich die das verwaltungsgerichtliche Urteil tragende Schlußfolgerung, die angemeldete Sorte der Klägerin habe keinen landeskulturellen Wert, nicht nachvollziehen, so daß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO verletzt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1984 - 6 C 7.82 - ).
  • BVerwG, 11.03.2003 - 6 B 24.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …

    Insofern unterscheidet sich die Darstellung im angefochtenen Urteil wesentlich von den Fällen, welche den beiden in der Beschwerdebegründung zitierten Senatsurteilen zugrunde lagen: Im ersten Fall war das Verwaltungsgericht auf die von ihm vorgenommene Zeugenvernehmung in den Entscheidungsgründen überhaupt nicht eingegangen (Urteil vom 20. Juni 1984 - BVerwG 6 C 110.83 - DVBl 1985, 164), im zweiten war die Schlussfolgerung mit Blick auf den Inhalt der Aussagen des klagenden Kriegsdienstverweigerers und einer Zeugin nicht nachvollziehbar (Urteil vom 10. September 1984 - BVerwG 6 C 7.82 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 2).
  • BVerwG, 01.06.1992 - 4 B 85.92

    Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes - Frage der Standsicherheit von …

    Die Urteilsbegründung reicht hin, wenn sie die ihr zugedachte Funktion erfüllt, nämlich, die gerichtliche Entscheidungsfindung sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmitteigericht nachvollziehbar zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1984 - BVerwG 6 C 7.82 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 2; Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - BVerwGE 70, 222; Urteil vom 11. April 1990 - BVerwG 6 C 36.80 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 227).
  • BVerwG, 16.07.1985 - 6 C 73.82

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils in Kriegsdienstverweigerungssachen …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - [BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119] sowie Urteil vom 10. September 1984 - BVerwG 6 C 7.82 - mit Nachweisen) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in diesen Fällen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 30.04.1986 - 6 C 89.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der gerichtlichen …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fordert diese Vorschrift speziell in Verfahren aus dem Bereich des Rechts der Kriegsdienstverweigerung eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) abgestellte Angabe der Gründe, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind (vgl. Urteile vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119> und vom 10. September 1984 - BVerwG 6 C 7.82 - mit Nachweisen); nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 108.82

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. außer den von der Revision angeführten Entscheidungen auch BVerwGE 61, 365 sowie Urteil vom 10. September 1984 - BVerwG 6 C 7.82 - ) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in diesen Fällen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 19.07.1985 - 6 C 119.82

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - [BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119] sowie Urteil vom 10. September 1984 - BVerwG 6 C 7.82 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in diesen Fällen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 25.07.1985 - 6 B 96.83

    Anerkennung eines Wehrpflichtigen als berechtigter Kriegsdienstverweigerer - …

    Falls der Kläger hinsichtlich dieser nur sehr kurzen Würdigung der Aussage seines Arbeitgebers durch das Verwaltungsgericht das Ausgehen von einem unvollständigen Sachverhalt (vgl. dazu Urteil vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 34.82 - m.Nachw.) oder eine unzureichende Begründung der Entscheidung (vgl. dazu Urteil vom 10. September 1984 - BVerwG 6 C 7.82 - [Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 2] m.Nachw.) rügen wollte, hätte er dies gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG a.F. mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision tun müssen.
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