Rechtsprechung
| BVerwG, 24.02.1970 - VI C 72.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einbeziehung eines Einführungslehrgangs für Jungmänner an einer Reichsfinanzschule in die Berechnung des Besoldungsdienstalters (BDA) - Abgrenzungskriterien zu der vorgeschriebenen Ausbildung nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 02.11.1965 - OS I 52/63
- BVerwG, 24.02.1970 - VI C 72.67
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67
Berücksichtigung der Studienzeit, des Vorbereitungsdienstes als …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1970 - VI C 72.67
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dafür auf die Vorschriften abzustellen, die zur Zeit der betreffenden Ausbildung galten (Urteil vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 27.67 - [BVerwGE 27, 159, 163 f.]).Wenn ein Abiturient, der sich als Finanzschüler bewarb, die Verspätung durch drei Jahre Schulzeit gegenüber einem jahrgangsgleichen Jungmann trotz dessen längerer Ausbildung in Kauf nahm, befand er sich in keiner anderen Läge als ein Bewerber, dessen Laufbahn früher hätte beginnen können, aber durch eine zwar vielleicht nützliche, jedoch nicht vorgeschriebene Ausbildung verzögert wurde (vgl. Urteil vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 27.67 - [BVerwGE 27, 159, 163]).
- BVerwG, 11.06.1969 - VI C 61.65
Besoldungsansprüche eines Beamten
Auszug aus BVerwG, 24.02.1970 - VI C 72.67
wie der erkennende Senat im Urteil vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 61.65 - entschieden hat. - BVerwG, 03.06.1965 - VIII C 142.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.02.1970 - VI C 72.67
Wie das Berufungsgericht für eine in dieser Art gestaltete Ausbildung mit Recht entschieden hat, ist sie als ein laufbahnrechtlich vorgeschriebener Teil einer speziellen auf die Erlangung der Fähigkeit für die Ernennung zum Steuerinspektor ausgerichteten Ausbildung zu beurteilen, bei der mit dem Einführungslehrgang an der Reichsfinanzschule bereits eine Festlegung in Richtung auf die Berufssparte erfolgt ist, der diese Fachschule dient; diese Ausbildung stellt sich nicht lediglich als eine der allgemeinen Schulbildung gleichstehende und daher nicht absetzbare "andere Art der Ausbildung" im Sinne von § 6 Abs. 3 Nr. 1, zweiter Halbsatz, HBesG dar (vgl. Urteile vom 3. Juni 1965 - BVerwG VIII C 142.63 - [DÖD 1966, 34] und vom 27. Juni 1967 - BVerwG VI C 15.67-).
- BVerwG, 15.01.1969 - VI C 46.67
Auszug aus BVerwG, 24.02.1970 - VI C 72.67
Entscheidend für die Frage, ob eine Zeit im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 HBesG vorliegt, sind der Zweck und die Art der Tätigkeit, wie sie durch die während dieser Zeit geltenden Vorschriften materiell gestaltet worden sind (so für die Abgrenzung zwischen vorgeschriebener Ausbildung und hauptberuflicher Tätigkeit Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 46.67 -). - BVerwG, 23.01.1969 - VIII C 42.65
Auszug aus BVerwG, 24.02.1970 - VI C 72.67
Im übrigen ist im Urteil vom 23. Januar 1969 - BVerwG VIII C 42.65 - dargelegt, weshalb die Auffassung nicht zutrifft, daß Lehrlings- und Praktikantenzeiten bisher durchweg unberücksichtigt bleiben. - BVerwG, 27.06.1967 - VI C 15.67
Auszug aus BVerwG, 24.02.1970 - VI C 72.67
Wie das Berufungsgericht für eine in dieser Art gestaltete Ausbildung mit Recht entschieden hat, ist sie als ein laufbahnrechtlich vorgeschriebener Teil einer speziellen auf die Erlangung der Fähigkeit für die Ernennung zum Steuerinspektor ausgerichteten Ausbildung zu beurteilen, bei der mit dem Einführungslehrgang an der Reichsfinanzschule bereits eine Festlegung in Richtung auf die Berufssparte erfolgt ist, der diese Fachschule dient; diese Ausbildung stellt sich nicht lediglich als eine der allgemeinen Schulbildung gleichstehende und daher nicht absetzbare "andere Art der Ausbildung" im Sinne von § 6 Abs. 3 Nr. 1, zweiter Halbsatz, HBesG dar (vgl. Urteile vom 3. Juni 1965 - BVerwG VIII C 142.63 - [DÖD 1966, 34] und vom 27. Juni 1967 - BVerwG VI C 15.67-).
- BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 7.85
Umfang der Berücksichtigung des Fachhochschulstudiums eines Beamten des gehobenen …
Auf diese Weise sollen Nachteile der Laufbahnverzögerung durch Erfüllung der vorgeschriebenen Laufbahnerfordernisse vermieden werden (BVerwGE 27, 159 [BVerwG 30.05.1967 - II C 27/67]; 32, 148 [BVerwG 10.06.1969 - II C 124/67]; 45, 201 [BVerwG 19.06.1974 - VIII C 89/73]sowie Urteil vom 24. Februar 1970 - BVerwG 6 C 72.67 - zu § 6 BBesG a.F. bzw. entsprechenden Regelungen der Länder).Dabei ist auf die Vorschriften abzustellen, die zur Zeit der Ausbildung für die betreffende Laufbahn galten, nicht jedoch auf die Vorschriften zur Zeit der Einstellung (vgl. BVerwGE 27, 159 [BVerwG 30.05.1967 - II C 27/67]; Urteile vom 23. Januar 1969 - BVerwG 8 C 42.65 - , vom 24. Februar 1970 - BVerwG 6 C 72.67 - , vom 6. Mai 1981 - BVerwG 6 C 106.78 - undvom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 97.81 - ).
- VGH Hessen, 10.11.2015 - 1 A 645/14
Ruhegehaltsfähige Ausbildungszeiten
Dabei ist diejenige Rechtslage maßgebend, die zur Zeit der betreffenden Ausbildung galt (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1970 - VI C 72.67 -, RiA 1970, 115, 116). - BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 40.82
Ausbildungszeit - Ruhegehaltfähige Dienstzeit - Kriegsteilnehmer - Reifevermerk - …
Dagegen wird aus dem sachlichen Zusammenhang der §§ 10 bis 12 BeamtVG deutlich, daß sie grundsätzlich Zeiten behandeln, die inhaltlich für die fachlichen Anforderungen des späteren Beamtenverhältnisses Bedeutung besitzen (vgl. Urteil vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 55.81 - ; vgl. auch Urteil vom 24. Februar 1970 - BVerwG 6 C 72.67 -).
- BVerwG, 13.12.2021 - 2 B 25.21
Ruhegehaltfähigkeit einer praktischen Ausbildung als "Bürolehrling"; …
Rn. 9 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Frage, ob eine Vorausbildungszeit bei der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nach § 12 Abs. 1 Satz 1 LBeamtVG Bln (= § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG) berücksichtigt werden kann, entscheidend, dass sich diese Ausbildung als ein laufbahnrechtlich vorgeschriebener Teil einer besonderen Ausbildung darstellt, die in bestimmter Weise auf die Erlangung der Fähigkeit für die Ernennung als Beamter der angestrebten Laufbahn ausgerichtet ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Februar 1970 - 6 C 72.67 - Buchholz 235 § 6 BBesG Nr. 10 S. 15 ff.; vom 25. Oktober 1972 - 6 C 4.70 - BVerwGE 41, 89 und vom 26. September 1996 - 2 C 28.95 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 11 S. 4;… ebenso Nabizad in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG des Bundes und der Länder, 9. Update, Stand August 2021, § 12 BeamtVG Rn. 124). - VGH Hessen, 30.08.1995 - 8 UE 582/93
Beamtenrecht: Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit - Ausgleich der …
Dabei ist diejenige Rechtslage maßgebend, die zur Zeit der betreffenden Ausbildung galt (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1970 - VI C 72.67 -, RiA 1970, 115, 116). - BAG, 10.05.1994 - 3 AZR 908/93
Lehrzeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Anspruch auf Vergütung aus ständiger …
Zu Unrecht beruft sich die Revision in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1970 - VI C 72.67 - (RiA 1970, 115), wonach die Lehrzeit als "Jungmann" in der Reichsfinanzverwaltung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit zu berücksichtigen ist. - BVerwG, 06.05.1981 - 6 C 106.78
Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten - Prüfungszeiten - Ruhegehaltsfähige …
Welche Mindestzeit der Ausbildung vorgeschrieben ist, richtet sich nach den Vorschriften, die zur Zeit der Ausbildung des Beamten für die betreffende Laufbahn galten (BVerwGE 27, 159 [163]; Urteil vom 24. Februar 1970 - BVerwG 6 C 72.67 - [RiA 1970, 115]). - BVerwG, 16.12.1971 - II C 19.70
Besoldung eines Beamten - Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf
Das Bundesverwaltungsgericht - und zwar beide für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen Senate - hat schon in den Gründen mehrerer Entscheidungen klargestellt, daß § 6 Abs. 3 Nr. 1 HBesG 1967 und ebenso die gleichlautenden Vorschriften anderer Landesbesoldungsgesetze und des Bundesbesoldungsrechts Unterschiede des Beginns des Besoldungsdienstalters ausgleichen sollen, die dadurch entstehen können, daß für einzelne Laufbahnen einer Laufbahngruppe eine längere Ausbildung vorgeschrieben ist als für andere Laufbahnen (u.a. Urteil vom 24. Februar 1970 - BVerwG VI C 72.67 - [RiA 1970, 115]; BVerwGE 32, 148 [151]; BVerwGE 27, 159 [163]). - BVerwG, 10.06.1975 - II B 76.74
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf den Grund der …
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich bereits geklärt, daß hierbei auf die Bestimmungen abzustellen ist, die zur Zeit der Ausbildung galten, und daß Zweck und Art der Tätigkeit entscheidend sind für die Frage, ob eine abzusetzende Zeit im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 LBesG vorliegt (BVerwGE 27, 159 [163]; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Februar 1970 - BVerwG VI C 72.67 - [Buchholz 235 § 6 BBesG Nr. 10]).
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