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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1986 - 6 C 89.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6517
BVerwG, 30.04.1986 - 6 C 89.83 (https://dejure.org/1986,6517)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1986 - 6 C 89.83 (https://dejure.org/1986,6517)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1986 - 6 C 89.83 (https://dejure.org/1986,6517)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1986 - 6 C 89.83
    Dieses wird nunmehr nach Inkrafttreten des KDVG am 1. Januar 1984 unter Beachtung der vom Senat im Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = NVwZ 1984, 447 = DÖV 1984, 676) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4 = DÖV 1985, 199) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze über das Anerkennungsbegehren des Klägers neu zu befinden haben.
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1986 - 6 C 89.83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fordert diese Vorschrift speziell in Verfahren aus dem Bereich des Rechts der Kriegsdienstverweigerung eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) abgestellte Angabe der Gründe, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind (vgl. Urteile vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119> und vom 10. September 1984 - BVerwG 6 C 7.82 - mit Nachweisen); nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1986 - 6 C 89.83
    Dieses wird nunmehr nach Inkrafttreten des KDVG am 1. Januar 1984 unter Beachtung der vom Senat im Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = NVwZ 1984, 447 = DÖV 1984, 676) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4 = DÖV 1985, 199) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze über das Anerkennungsbegehren des Klägers neu zu befinden haben.
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall - …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1986 - 6 C 89.83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fordert diese Vorschrift speziell in Verfahren aus dem Bereich des Rechts der Kriegsdienstverweigerung eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) abgestellte Angabe der Gründe, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind (vgl. Urteile vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119> und vom 10. September 1984 - BVerwG 6 C 7.82 - mit Nachweisen); nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 10.09.1984 - 6 C 7.82

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils in Kriegsdienstverweigerungssachen …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1986 - 6 C 89.83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fordert diese Vorschrift speziell in Verfahren aus dem Bereich des Rechts der Kriegsdienstverweigerung eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) abgestellte Angabe der Gründe, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind (vgl. Urteile vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119> und vom 10. September 1984 - BVerwG 6 C 7.82 - mit Nachweisen); nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 51.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Mindestanforderungen an die Begründung …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1986 - 6 C 89.83
    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO dann nicht verletzt, wenn die Urteilsgründe jedenfalls in Verbindung mit der in Bezug genommenen Niederschrift über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesenen Gründe nachvollziehbar wiedergeben (vgl. z.B. Urteile vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 51.81 - und vom 16. Januar 1985 - BVerwG 6 C 54.82 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 16.01.1985 - 6 C 54.82

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils in Kriegsdienstverweigerungssachen …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1986 - 6 C 89.83
    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO dann nicht verletzt, wenn die Urteilsgründe jedenfalls in Verbindung mit der in Bezug genommenen Niederschrift über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesenen Gründe nachvollziehbar wiedergeben (vgl. z.B. Urteile vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 51.81 - und vom 16. Januar 1985 - BVerwG 6 C 54.82 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 26.04.2022 - 4 BN 28.21

    Erfolglose auf Verfahrensfehler gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Rn. 8 Ein in der mündlichen Verhandlung gestellter, nicht lediglich zuvor schriftsätzlich angekündigter Beweisantrag im Sinne eines förmlichen ausdrücklichen und unbedingten Begehrens, konkrete Tatsachen durch ein bestimmtes Beweismittel festzustellen (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1986 - 6 C 89.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177 S. 42, Beschluss vom 6. September 2011 - 9 B 48.11 u.a. - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 69 Rn. 10), ist als Prozessantrag und wesentlicher Vorgang der Verhandlung gemäß § 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 2 ZPO ins Protokoll aufzunehmen (BVerwG, Urteile vom 28. Mai 1965 - 7 C 125.63 - BVerwGE 21, 184 und vom 6. Oktober 1982 - 7 C 17.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 26 S. 2 f.;… Beschluss vom 10. März 2011 - 9 A 8.10 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 57 Rn. 2).
  • BVerwG, 26.01.1988 - 6 B 1.87

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung der Kriegsdienstverweigerung aus …

    Anders als in dem von der Beschwerde erwähnten Fall, der Gegenstand des Urteils vom 30. April 1986 - BVerwG 6 C 89.83 - gewesen ist, sind die nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu stellenden Anforderungen (vgl. dazu auch BVerwGE 61, 365) hier erfüllt.
  • BVerwG, 19.08.1987 - 6 B 86.86

    Begehren eines Wehrdienstpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer …

    Anders als in dem von der Beschwerde erwähnten Fall, der Gegenstand des Urteils vom 30. April 1986 - BVerwG 6 C 89.83 - (VG Stade 3 VG A 111.80) gewesen ist, sind die nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu stellenden Anforderungen (vgl. dazu auch BVerwGE 61, 365) hier erfüllt.
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