Rechtsprechung
| BVerwG, 22.09.1982 - 6 C 94.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Mitgliedschaft bei der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas - Vorehelicher Geschlechtsverkehr als Verstoß gegen Gottes Gebote - Bindungswirkung der rechtlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 18.02.1981 - III/V E 1290/80
- BVerwG, 22.09.1982 - 6 C 94.81
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 6 C 94.81
Die mit der religiösen Überzeugung des Klägers zusammenhängende gewissensmäßige Belastung durch den vorehelichen Geschlechtsverkehr mit seiner Frau ist hierfür ebenfalls nicht geeignet, denn wenn dem dahin gehenden Vorbringen des Klägers auch zu entnehmen sein mag, daß er die Gebote seiner Glaubensgemeinschaft ernst nimmt und sich deshalb wohl auch zum absoluten Verbot des Tötens im Kriege bekennt, so steht doch die von ihm dargelegte und vom Verwaltungsgericht allein der Entscheidung zugrunde gelegte Belastung durch den vorehelichen Geschlechtsverkehr mit seiner jetzigen Ehefrau als solche in keinem nachvollziehbaren Zusammenhang mit der für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erforderlichen und nachzuweisenden Gewissensentscheidung eines Wehrpflichtigen gegen den Kriegsdienst mit der Waffe und das Töten im Kriege, der dieser nicht zuwiderhandeln könnte, ohne schweren seelischen Schaden zu erleiden (vgl. dazu auch BVerwGE 55, 217 sowie Beschluß vom 4. September 1978 - BVerwG 6 C 25.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 108]).Die Sache muß gemäß § 144 Abs. 3 Nr. 2 VwGO erneut zur anderweitigen Verhandlung, insbesondere zu der bisher nicht vorgenommenen konkreten Würdigung der den vorliegenden Sachverhalt im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 55, 217) prägenden Umstände, an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen werden.
- BVerwG, 10.07.1980 - 6 C 38.80
Kriegsdienstverweigerung eines Arztes - Differenzierte Stellungnahme - Ärztliche …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 6 C 94.81
Bei der Prüfung, ob ein Wehrpflichtiger eine solche Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat, braucht sich das Verwaltungsgericht zwar nicht auf die Erörterung von Fragen zu beschränken, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Waffenanwendung und dem Töten im Kriege stehen; es kann auch Fragenkomplexe erörtern, die andere Probleme der Erhaltung menschlichen Lebens betreffen (vgl. BVerwGE 60, 278 und 336). - BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 6 C 94.81
Die Revision, über die mit dem erklärten Einverständnis der Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann, ist nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG zulässig, denn mit ihr wird als wesentlicher Mangel des Verfahrens gerügt, das Verwaltungsgericht habe die nach § 144 Abs. 6 VwGO bindende rechtliche Beurteilung in dem ersten Revisionsurteil verkannt (vgl. dazu Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]). - BVerwG, 04.09.1978 - 6 C 25.77
Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 6 C 94.81
Die mit der religiösen Überzeugung des Klägers zusammenhängende gewissensmäßige Belastung durch den vorehelichen Geschlechtsverkehr mit seiner Frau ist hierfür ebenfalls nicht geeignet, denn wenn dem dahin gehenden Vorbringen des Klägers auch zu entnehmen sein mag, daß er die Gebote seiner Glaubensgemeinschaft ernst nimmt und sich deshalb wohl auch zum absoluten Verbot des Tötens im Kriege bekennt, so steht doch die von ihm dargelegte und vom Verwaltungsgericht allein der Entscheidung zugrunde gelegte Belastung durch den vorehelichen Geschlechtsverkehr mit seiner jetzigen Ehefrau als solche in keinem nachvollziehbaren Zusammenhang mit der für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erforderlichen und nachzuweisenden Gewissensentscheidung eines Wehrpflichtigen gegen den Kriegsdienst mit der Waffe und das Töten im Kriege, der dieser nicht zuwiderhandeln könnte, ohne schweren seelischen Schaden zu erleiden (vgl. dazu auch BVerwGE 55, 217 sowie Beschluß vom 4. September 1978 - BVerwG 6 C 25.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 108]).
- BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 115.83
Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Anerkennung - Wehrpflichtiger - …
Es hat freilich bereits in jenen Entscheidungen keinen Zweifel daran gelassen, daß schon die Zugehörigkeit zu der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas ein Indiz für die behauptete Gewissensentscheidung darstellen kann, auch wenn der religiöse Standpunkt als solcher noch nicht die Gewissensentscheidung selbst ist, und daß die Gewissensbindung bei Mitgliedern einer kleinen Glaubensgemeinschaft näher liegt als etwa bei einem Zusammenschluß auf ideologischer Grundlage; dennoch könne auch der Beweiswert der Zugehörigkeit zu dieser Glaubensgemeinschaft im Einzelfall verschieden sein und bedürfe daher besonderer Erörterung (…vgl. außer dem bereits angeführten Urteil vom 5. November 1975, a.a.O., z.B. Urteile vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 104.80 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 6 C 94.81 - ).
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