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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 98.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1018
BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 98.78 (https://dejure.org/1979,1018)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1979 - 6 C 98.78 (https://dejure.org/1979,1018)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1979 - 6 C 98.78 (https://dejure.org/1979,1018)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 57, 321
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 98.78
    "Ein unter der Geltung des Wehrpflichtänderungsgesetzes 1977 von den Parteien übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärtes Klageverfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist nach der Nichtigerklärung dieses Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 48, 127 ) von den Verwaltungsgerichten fortzusetzen.
  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78

    Begriff der "nicht mehr anfechtbaren Entscheidung" im Sinne des …

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 98.78
    - § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (Ergänzung zu BVerwG 6 C 88.78 [BVerwGE 57, 311]).«.
  • BVerwG, 24.06.1982 - 6 C 201.81

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …

    Zur Auslegung einer unter Hinweis auf die geänderte Gesetzeslage nach dem Wehrpflichtänderungsgesetz 1977 abgegebenen "Erledigungserklärung" der Wehrersatzbehörde im Klageverfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (Bestätigung der Rechtsprechung des BVerwG, 09.03.1979, 6 C 88/78 und BVerwG, 09.03.1979, 6 C 98/78, BVerwGE 57, 311 und 321).

    Tatsächlich sind die Erledigung wie auch die Beendigung der damals anhängig gewesenen Verfahren - wie der erkennende Senat bereits In den Urteilenvom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 88.78 und BVerwG 6 C 98.78 - (BVerwGE 57, 311 und 321) ausgesprochen hat - unabhängig von etwaigen Erledigungserklärungen der Parteien unmittelbar durch die einschlägigen Vorschriften des Wehrpflichtänderungsgesetzes selbst herbeigeführt worden.

  • BVerwG, 18.10.1979 - 6 C 9.79

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge der Verletzung von …

    Auch § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist in diesen Fällen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (vgl. Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 98.78 -).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 44.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine …

    § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwGE 57, 311; 57, 321) [BVerwG 09.03.1979 - 6 C 88/78].
  • BVerwG, 06.09.1979 - 6 C 32.79

    Verfahrensrevision im Wehrpflichtrecht - Unwiderrufliche Beendigung des …

    Auch § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist auf Fallgestaltungen der vorliegenden Art weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 98.78 -).
  • BVerwG, 17.10.1979 - 6 B 67.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderung an die …

    Auch § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist in diesen Fällen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (vgl. auch Urteil vom 9. März. 1979 - BVerwG 6 C 98.78 -).
  • BVerwG, 13.09.1979 - 6 C 31.79

    Fortsetzung der nach Inkrafttreten des vom Bundesverfassungsgericht für nichtig …

    Auch § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist auf Fallgestaltungen der vorliegenden Art weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 98.78 -).
  • BVerwG, 06.09.1979 - 6 C 39.79

    Verfahrenrevision im Wehrpflichtrecht - Unwiderrufliche Beendigung des …

    Auch § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist auf Fallgestaltungen der vorliegenden Art weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 98.78 -).
  • BVerwG, 23.08.1979 - 6 C 33.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Inkrafttreten des …

    Auch § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist auf Fallgestaltungen der vorliegenden Art weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 98.78 -).
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