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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.1980 - 6 CB 116.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3340
BVerwG, 24.11.1980 - 6 CB 116.80 (https://dejure.org/1980,3340)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1980 - 6 CB 116.80 (https://dejure.org/1980,3340)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1980 - 6 CB 116.80 (https://dejure.org/1980,3340)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Überschreitung der Urteilsbegründungsfrist um zehn Wochen - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1980 - 6 CB 116.80
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 B 41.80 -, der den Prozeßbevollmächtigten des Klägers übermittelt worden ist, ausgeführt hat, ergibt sich ohne weiteres aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127), daß der Kläger nicht etwa deswegen als anerkannter Kriegsdienstverweigerer gilt, weil am 1. August 1977, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229), bereits zwei Jahre seit Abgabe seiner Erklärung verstrichen waren.
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74

    Abfassung des verkündeten Urteils - Beurkundungsfunktion der Urteilsgründe

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1980 - 6 CB 116.80
    Gleichwohl hat der Senat in derartigen Sachen zwar in einem Falle, in dem das Urteil erst über 13 Monate nach seiner Verkündung zugestellt worden war, einen wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO angenommen (BVerwGE 50, 278), nicht aber im Falle einer Urteilszustellung etwa 6 Monate nach der Verkündung (BVerwGE 49, 61).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78

    Abfassung der Urteilsgründe - Zeitliche Grenze für Verspätung - Versehen mit …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1980 - 6 CB 116.80
    Die verspätete Abfassung der schriftlichen Urteilsgründe ist daher nicht ohne weiteres ein Verfahrensmangel, wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bestimmten Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 101.78 - (DÖV 1980, 569) näher ausgeführt hat.
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewährleistung der …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1980 - 6 CB 116.80
    Gleichwohl hat der Senat in derartigen Sachen zwar in einem Falle, in dem das Urteil erst über 13 Monate nach seiner Verkündung zugestellt worden war, einen wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO angenommen (BVerwGE 50, 278), nicht aber im Falle einer Urteilszustellung etwa 6 Monate nach der Verkündung (BVerwGE 49, 61).
  • BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 14.80

    Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1980 - 6 CB 116.80
    Das gilt auch für seine Erwägung, der Kläger sei jedenfalls bei anderen Fragen z.B. zur Problematik des Schwangerschaftsabbruchs zur Abwägung zwischen verschiedenen Belangen bereit gewesen; damit hat das Verwaltungsgericht nicht etwa im Gegensatz zu der im Urteil des Senats vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - niedergelegten Auffassung die Ansicht vertreten, allein die differenzierte Stellungnahme des Klägers zu dieser Problematik stehe der Annahme entgegen, er habe eine unbedingte Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen.
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1980 - 6 CB 116.80
    Soweit die Revision meint, das Verwaltungsgericht hätte zunächst das Vorliegen der objektiven Anerkennungsvoraussetzungen feststellen und erst dann prüfen müssen, ob genügende Anhaltspunkte für die behauptete Gewissensentscheidung in der Person des Klägers vorliegen (S. 9 bis 20 des Schriftsatzes vom 10. Juli 1980), verkennt sie den Inhalt des von ihr hierfür zitierten (…S. 14 a.a.O.) Urteils vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88).
  • BVerwG, 03.12.1973 - VI B 82.73

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1980 - 6 CB 116.80
    Insbesondere beachtet es den u.a. im Beschluß vom 3. Dezember 1973 - BVerwG 6 B 82.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 65) mit weiteren Nachweisen niedergelegten Grundsatz, wonach es für die Beurteilung, ob ein Antragsteller eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat, entscheidend u.a. auf seine eigenen Bekundungen ankommt.
  • BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 55.77
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1980 - 6 CB 116.80
    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG Gesetzeskraft und ist daher auch vom Beschwerde- bzw. Revisionsgericht zu beachten (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 56, 109).
  • BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 116.67

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Ablehnung eines …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1980 - 6 CB 116.80
    Soweit die Beschwerde schließlich einen Verstoß gegen Entscheidungen zur Art und Weise der gedanklichen Verarbeitung und des Abwägens der in Betracht kommenden Gesichtspunkte (Urteile vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 2.75 - und vom 26. November 1969 - BVerwG 8 C 116.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28]) geltend macht, kann ihr gleichfalls nicht gefolgt werden.
  • BVerwG, 06.06.1980 - 6 B 41.80

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei fehlendem Nachweis des Unvermögens zur …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1980 - 6 CB 116.80
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 B 41.80 -, der den Prozeßbevollmächtigten des Klägers übermittelt worden ist, ausgeführt hat, ergibt sich ohne weiteres aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 (BVerfGE 48, 127), daß der Kläger nicht etwa deswegen als anerkannter Kriegsdienstverweigerer gilt, weil am 1. August 1977, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229), bereits zwei Jahre seit Abgabe seiner Erklärung verstrichen waren.
  • BVerwG, 01.08.1980 - 6 CB 32.80

    Antrag des Klägers auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …

  • BVerwG, 23.09.1980 - 6 CB 77.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis der Gewissensentscheidung …

  • BVerwG, 15.09.1980 - 6 C 87.80

    Gerichtliche Ablehnung der Vernehmung des Vaters des Klägers in Ermangelung eines …

  • BVerwG, 14.01.1986 - 6 CB 11.85

    Rügen der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts und des …

    Der ähnlich wie gegen frühere Urteile des Verwaltungsgerichts Hamburg erhobene Vorwurf, das Urteil sei im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO "nicht mit Gründen versehen" (vgl. dazu auch Beschluß vom 9. Juli 1981 - BVerwG 6 C 180.80 - <DÖV 1981, 970>), wäre nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 60, 14 [BVerwG 07.02.1980 - BVerwG 6 CB 101.78] m.w.Nachw.; Beschluß vom 24. November 1980 - BVerwG 6 CB 116.80 -) nur dann berechtigt, wenn die schriftlichen Urteilsgründe ihren gesetzlichen Zweck, die Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (§ 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO), zuverlässig wiederzugeben, nicht erfüllen würden.
  • BVerwG, 01.12.1982 - 6 CB 113.82

    Rechtsmittel

    Auch in Kriegsdienstverweigerungssachen braucht sich das Verwaltungsgericht in der Urteilsbegründung nicht mit jeder Einzelheit des Vorbringens des Klägers auseinanderzusetzen; es entspricht vielmehr der Vorschrift des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO, wenn das Verwaltungsgericht die tragenden Gründe seiner Entscheidung im Urteil wiedergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a.Beschluß vom 24. November 1980 - BVerwG 6 CB 116.80 -).
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