Rechtsprechung
| BVerwG, 20.10.1983 - 6 CB 21.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Bereitschaft zur Abwehr angreifender Panzer notfalls unter Einsatz von Waffen - Anforderungen an die Darlegung der Grundsätzlichkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage - Bereitschaft zur bewaffneten Abwehr nicht nur in Fällen von Notwehr und Nothilfe ...
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 02.11.1981 - 2 K 81 A. 887
- BVerwG, 20.10.1983 - 6 CB 21.82
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 6 CB 21.82
Zwar hat der beschließende Senat insbesondere in der letztgenannten Entscheidung hervorgehoben, daß auch in Kriegssituationen zugespitzte notwehr- und nothilfeähnliche Situationen denkbar sind, in denen die Bereitschaft des Wehrpflichtigen, zur eigenen Verteidigung oder zum Schutz von Mitmenschen unter Waffengewalt mit potentieller Tötungsfolge für den Angreifer einen unmittelbar lebensbedrohenden Angriff abzuwehren, seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht ausschließt (vgl. auch BVerwGE 44, 313); insofern hätte das Verwaltungsgericht eine Anerkennung des Klägers nicht allein mit dem Argument ablehnen dürfen, er habe seine Bereitschaft bekundet, in einem Verteidigungskrieg Zivilisten oder auch Soldaten, die in einer konkreten Situation von angreifenden feindlichen Panzern unmittelbar lebensgefährdend bedroht worden seien, notfalls mit Waffengewalt zu schützen. - BVerwG, 14.05.1975 - VI C 91.74
Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich einer während seines Urlaubs …
Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 6 CB 21.82
Mit der Rüge schließlich, das Verwaltungsgericht habe bei der Interpretation und Würdigung seiner Bekundungen gegen Denkgesetze verstoßen, kann der Kläger im Rahmen seiner Verfahrensrevision deshalb nicht durchdringen, weil ein solcher Fehler nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich einen Subsumtionsmangel darstellt und daher dem sachlichen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzuordnen ist (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG 6 C 91.74 - [Buchholz 448.O § 34 WPflG Nr. 43]). - BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 6 CB 21.82
Abgesehen davon, daß es insoweit bereits an der erforderlichen Darlegung fehlt, weil die Beschwerde es unterläßt, in dem angefochtenen Urteil sowie in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abstrakte, die jeweilige Entscheidung tragende Rechtssätze aufzuzeigen und gegenüberzustellen, die in Widerspruch zueinander stehen (vgl. Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 448.O § 34 WPflG Nr. 33] und Beschluß vom 9. November 1981 - BVerwG 6 CB 29.79 -), weicht das angefochtene Urteil nicht von den von der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab.
- BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70
Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten …
Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 6 CB 21.82
Danach liegt keine Divergenz zu den von der Beschwerde angeführten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 95.70 - (BVerwGE 39, 269 = Buchholz 448.O § 25 WPflG Nr. 38) und vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 29.73 - (Buchholz 448.O § 25 WPflG Nr. 66) vor. - BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73
Vereinbarkeit der Bereitschaft zum Dienst in einer Radarkompanie mit der …
Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 6 CB 21.82
Somit steht auch die hierauf gegründete Schlußfolgerung des Verwaltungsgerichts, der Kläger sei bereit und imstande, Abwehrmaßnahmen mit militärischen Mitteln im Rahmen einer normalen Verteidigungssituation zu ergreifen, um den Schutz von Menschenleben sicherzustellen, nicht im Widerspruch zu der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu auch Urteil vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - [BVerwGE 49, 71. = Buchholz 448.O § 25 WPflG Nr. 90] und Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - [Buchholz 448.O § 25 WPflG Nr. 110]). - BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77
Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung - …
Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 6 CB 21.82
Somit steht auch die hierauf gegründete Schlußfolgerung des Verwaltungsgerichts, der Kläger sei bereit und imstande, Abwehrmaßnahmen mit militärischen Mitteln im Rahmen einer normalen Verteidigungssituation zu ergreifen, um den Schutz von Menschenleben sicherzustellen, nicht im Widerspruch zu der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu auch Urteil vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - [BVerwGE 49, 71. = Buchholz 448.O § 25 WPflG Nr. 90] und Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - [Buchholz 448.O § 25 WPflG Nr. 110]). - BVerwG, 12.12.1973 - VI C 29.73
Begriff der Gewissensentscheidung - Situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung - …
Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 6 CB 21.82
Danach liegt keine Divergenz zu den von der Beschwerde angeführten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 95.70 - (BVerwGE 39, 269 = Buchholz 448.O § 25 WPflG Nr. 38) und vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 29.73 - (Buchholz 448.O § 25 WPflG Nr. 66) vor. - BVerwG, 09.11.1981 - 6 CB 29.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 6 CB 21.82
Abgesehen davon, daß es insoweit bereits an der erforderlichen Darlegung fehlt, weil die Beschwerde es unterläßt, in dem angefochtenen Urteil sowie in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abstrakte, die jeweilige Entscheidung tragende Rechtssätze aufzuzeigen und gegenüberzustellen, die in Widerspruch zueinander stehen (vgl. Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 448.O § 34 WPflG Nr. 33] und Beschluß vom 9. November 1981 - BVerwG 6 CB 29.79 -), weicht das angefochtene Urteil nicht von den von der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab.
- BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91
Schulschließung (Schulauflösung) - als planerische Schulorganisationsmaßnahme und …
Diesem Darlegungserfordernis wird die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nur dann gerecht, wenn sie in beiden Entscheidungen, dem angefochtenen Urteil und der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, abstrakte, die jeweilige Entscheidung tragende Rechtssätze aufzeigt, die in Widerspruch zueinander stehen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33, vom 9. November 1981 - BVerwG 6 CB 29.79 - und vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 6 CB 21.82 -). - BVerwG, 18.04.1985 - 6 CB 81.83
Anforderungen an die Darlegung der Divergenz eines Urteils von der Rechtsprechung …
Diesem Darlegungserfordernis wird die Beschwerde nur dann gerecht, wenn sie in beiden Entscheidungen, dem angefochtenen Urteil und der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, abstrakte, die jeweilige Entscheidung tragende Rechtssätze aufzeigt, die in Widerspruch zueinander stehen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33], vom 9. November 1981 - BVerwG 6 CB 29.79 - und vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 6 CB 21.82 -). - BVerwG, 21.02.1985 - 6 CB 108.82
Rechtsmittel
Diesem Darlegungserfordernis wird die Beschwerde nur dann gerecht, wenn sie in beiden Entscheidungen, dem angefochtenen Urteil und der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, abstrakte, die jeweilige Entscheidung tragende Rechtssätze aufzeigt, die in Widerspruch zueinander stehen (vgl.z.B. Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - , vom 9. November 1981 - BVerwG 6 CB 29.79 - undvom 20. Oktober 1983 - BVerwG 6 CB 21.82 -).
- BVerwG, 29.02.1984 - 6 CB 195.81
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Begriff der …
Es fehlt jedoch die zur Darlegung einer Divergenz erforderliche Gegenüberstellung von abstrakten, die Entscheidung tragenden Rechtssätzen in dem angefochtenen Urteil einerseits und in den bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts andererseits, aus der sich eine Abweichung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts unmittelbar ergibt (vgl. Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - und vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 6 CB 21.82 -). - BVerwG, 22.01.1986 - 6 B 3.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erfordernisse der …
Diesem Darlegungserfordernis wird die Beschwerde nur dann gerecht, wenn sie in beiden Entscheidungen, dem angefochtenen Urteil und der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, abstrakte, die jeweilige Entscheidung tragende Rechtssätze aufzeigt, die in Widerspruch zueinander stehen (vgl. Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - , vom 9. November 1981 - BVerwG 6 CB 29.79 - und vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 6 CB 21.82 -). - BVerwG, 29.04.1985 - 6 B 18.84
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Beschwerde gegen die Nichtzulassung …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hätte sie einerseits in dem angefochtenen Urteil und andererseits in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das angefochtene Urteil nach Meinung der Beschwerde abweicht, abstrakte, die jeweilige Entscheidung tragende Rechtssätze aufzeigen müssen, die in Widerspruch zueinander stehen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - , vom 9. November 1981 - BVerwG 6 CB 29.79 - und vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 6 CB 21.82 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".