Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.05.2014 - 6 CE 14.422 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Bundesbeamtenrecht; Bundespolizei; Verwendung im Flugdienst; Teilnahme am Lehrgang der Luftfahrerschule für den Polizeidienst; gesundheitliche Eignung; flugmedizinische Tauglichkeit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 29.01.2014 - M 21 E 13.4960
- VGH Bayern, 06.05.2014 - 6 CE 14.422
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12
Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung …
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2014 - 6 CE 14.422
Welche Voraussetzungen in gesundheitlicher Hinsicht ein Bewerber für diese Fachverwendung und damit zugleich für die Zulassung zur entsprechenden Ausbildung erfüllen muss, legt der Dienstherr in Ausübung seiner Organisationsgewalt fest; subjektive Rechte der Beamten werden hierdurch grundsätzlich nicht berührt (vgl. BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - NVwZ 2014, 372/373 Rn. 18).Denn die beamtenrechtliche Beurteilung der gesundheitlichen Eignung verlangt nicht nur eine gesundheitliche "Momentaufnahme", sondern die prognostische Beurteilung, ob der Bewerber den gesundheitlichen Anforderungen der Fachverwendung im Flugdienst der Bundespolizei voraussichtlich genügen wird oder dauernd dienstunfähig bzw. aufgrund einer insbesondere chronischen Erkrankung regelmäßig erhebliche Ausfallzeiten aufweisen wird (vgl. BVerwG, U.v. 30.10.2013 a.a.O. S. 374 Rn. 23 ff.).
- VG München, 29.01.2014 - M 21 E 13.4960
Zulassung zu einer besonderen Fachverwendung
Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2014 - 6 CE 14.422
{ABSCHNITT:Tenor} I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 29. Januar 2014 - M 21 E 13.4960 - wird zurückgewiesen.
- VGH Bayern, 18.08.2016 - 6 ZB 15.1933
Gesundheitliche Eignung für den Flugdienst der Bundespolizei
Der Senat bleibt auch für das Hauptsacheverfahren bei der im Eilrechtsschutz gewonnenen Auffassung, dass die Beklagte die gesundheitliche Eignung des Klägers für den Flugdienst der Bundespolizei in rechtlich nicht zu beanstandender Weise verneint hat (BayVGH, B. v. 6.5.2014 - 6 CE 14.422); der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf es nicht.In der flugmedizinischen Literatur werden Hirnzysten, wie bereits seitens des polizeiärztlichen Dienstes in der Stellungnahme von Frau Dr. B. vom 6. Dezember 2013 hervorgehoben wurde (VGH-Akt 6 CE 14.422 Bl. 46 f.), kontrovers diskutiert; denn es gibt keine zuverlässigen Daten für eine Prognose, welcher Träger einer Zyste mit welcher Wahrscheinlichkeit überhaupt und ggf. in welcher Form symptomatisch wird.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2018 - 1 A 1917/16 Rn. 45 Vgl. zuletzt zu den Auswahlanforderungen in einem Aufstiegsverfahren: OVG NRW, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 1 B 1395/17 -, juris, Rn. 9 f., m. w. N.; ebenso: Bay. VGH, Beschluss vom 18. August 2016 - 6 ZB 15.1933 -, juris, Rn. 6, und vom 6. Mai 2014 - 6 CE 14.422 -, juris, Rn. 7; VG München, Beschluss vom 29. Januar 2014 - M 21 E 13.4960 -, juris, Rn. 27.
Rn. 63 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. August 2016 - 6 ZB 15.1933 -, juris, Rn. 14, und vom 6. Mai 2014 - 6 CE 14.422 -, juris, Rn. 7.
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