Rechtsprechung
| BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 4.02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Hundehalterverordnung; Erlaubnis für Staffordshire-Bullterrier; Fehlen der Verordnungsermächtigung; Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; Grundrechtsrelevanz der Regelung; Polizeiliche Generalklausel; Gefahrenbegriff im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg teilweise ungültig
Verfahrensgang
- OVG Brandenburg, 20.06.2002 - 4 D 86/00
- BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 4.02
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …
Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 4.02
Mit diesem Inhalt entspricht die Vorschrift dem aus dem Grundgesetz folgenden Gebot der Bestimmtheit von Verordnungsermächtigungen, das aber zugleich auf die Grenzen der Ermächtigung nach Maßgabe des Urteils des Senats vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8.01 - (BVerwGE 116, 347, 349 ff.) führt:.Die von dem Oberverwaltungsgericht angenommene Gefährdungslage weicht mithin nicht von derjenigen ab, von der der erkennende Senat in seinem bereits erwähnten Urteil vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8.01 - (…a.a.O., 354) zur Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung ausgegangen ist.
Insbesondere ist der notwendige Schutz der Bevölkerung vor den von Hunden ausgehenden Gefahren in Anbetracht der vorhandenen Mittel vor allem des Strafrechts und des allgemeinen Sicherheitsrechts gewahrt (vgl. Urteil vom 3. Juli 2002, a.a.O., 358).
- BVerwG, 18.12.2002 - 6 CN 1.02
Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein teilweise ungültig
Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 4.02
Der bundesrechtliche Grundsatz der Normerhaltung erfordert, eine Vorschrift erst dann für nichtig zu erklären, wenn sie sich auch nach sorgfältiger und lückenloser, insbesondere den Gesamtzusammenhang der getroffenen Regelung mitberücksichtigender Auslegung als mit höherrangigem Recht unvereinbar erweist (Urteil vom 18. Dezember 2002 - BVerwG 6 CN 1.02 - UA S. 24).Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats zu einer mit der hier in Rede stehenden Bestimmung vergleichbaren Vorschrift der Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein (vgl. Urteil vom 18. Dezember 2002, a.a.O., UA S. 24 f.).
- BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82
Wyhl
Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 4.02
Schadensmöglichkeiten, die sich deshalb nicht ausschließen lassen, weil nach dem derzeitigen Wissensstand bestimmte Ursachenzusammenhänge weder bejaht noch verneint werden können, begründen keine Gefahr, sondern lediglich einen Gefahrenverdacht oder ein "Besorgnispotenzial" (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300, 315).Vielmehr ist es Sache des zuständigen Gesetzgebers, sachgebietsbezogen darüber zu entscheiden, ob, mit welchem Schutzniveau (vgl. hierzu Urteil vom 19. Dezember 1985, a.a.O., S. 316) und auf welche Weise Schadensmöglichkeiten vorsorgend entgegengewirkt werden soll, die nicht durch ausreichende Kenntnisse belegt, aber auch nicht auszuschließen sind (…vgl. Pieroth/Schlink/Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht, 2002, S. 65 m.w.N.).
- OVG Brandenburg, 20.06.2002 - 4 D 89/00
Anforderungen an ein Verbot der Haltung von gefährlichen Hunden in …
Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 4.02
Im Verfahren OVG 4 D 86/00.NE trägt der Antragsgegner bis zur Abtrennung des Verfahrens 4 D 52/01.NE ein Drittel der Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers; von der Abtrennung bis zur Verbindung zum Verfahren 4 D 89/00.NE trägt der Antragsgegner die Hälfte der Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.Von der Verbindung zum Verfahren OVG 4 D 89/00.NE bis zum erstinstanzlichen Urteil trägt der Antragsgegner ein Elftel der Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
- BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage
Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 4.02
Das setzt eine Risikobewertung voraus, die - im Gegensatz zur Feststellung einer Gefahr - über einen Rechtsanwendungsvorgang weit hinausgeht und mehr oder weniger zwangsläufig neben der Beurteilung der Intensität der bestehenden Verdachtsmomente eine Abschätzung der Hinnehmbarkeit der Risiken sowie der Akzeptanz oder Nichtakzeptanz der in Betracht kommenden Freiheitseinschränkungen in der Öffentlichkeit einschließt, mithin - in diesem Sinne - "politisch" geprägt oder mitgeprägt ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats - 3. Kammer - vom 28. Februar 2002 - 1 BvR 1676/01 - DVBl 2002, 614). - BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51
Hypothekensicherungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 4.02
Selbst im Fall der Zustimmung eines Gesetzgebungsorgans zu einer Verordnung verliert diese nicht ihren Charakter als Rechtsverordnung (vgl. BVerfGE 2, 237, 255). - BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72
Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG, …
Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 4.02
Maßgebliches Kriterium zur Feststellung einer Gefahr ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51, 57). - BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79
Taubenfütterungsverbot
Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 4.02
Die Verwendung der polizeilichen Generalklauseln als Grundlage sicherheitsbehördlicher Verordnungen ist unter den genannten verfassungsrechtlichen Aspekten unbedenklich, wenn und soweit sie in jahrzehntelanger Entwicklung durch Rechtsprechung und Lehre nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend präzisiert, in ihrer Bedeutung geklärt und im juristischen Sprachgebrauch verfestigt sind (vgl. BVerfGE 54, 143, 144). - BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67
Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes - …
Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 4.02
Die abstrakte Gefahr unterscheidet sich von der konkreten Gefahr nicht durch den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, sondern durch den Bezugspunkt der Gefahrenprognose oder, wie der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 99.67 - (DÖV 1970, 713, 715) gesagt hat, durch die Betrachtungsweise: Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann; eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz zu bekämpfen; das hat zur Folge, dass auf den Nachweis der Gefahr eines Schadenseintritts im Einzelfall verzichtet werden kann (vgl. auch Beschluss vom 24. Oktober 1997 - BVerwG 3 BN 1.97 - Buchholz 418.9 TierSchG Nr. 10). - BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 4.02
Welche Bestimmtheitsanforderungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, hängt von den Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes sowie der Intensität der Maßnahme, namentlich der Grundrechtsrelevanz der Regelung ab (vgl. BVerfGE 58, 257, 277 f.; BVerwGE 110, 253, 255 f.). - BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90
Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine …
- BVerwG, 24.10.1997 - 3 BN 1.97
Verfassungsrecht - Religionsfreiheit und Tierschutz
- BVerwG, 05.01.2000 - 6 P 1.99
Bestimmtheit der gesetzlichen Verordnungsermächtigung; Anteil von Frauen und …
- BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 3.02
Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg teilweise ungültig
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 3 L 96/02
Kindertagesstätte, Förderung, Ermächtigungsgrundlage, Verordnung, …
Welche Bestimmtheitsanforderungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, hängt von den Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes sowie der Intensität der Maßnahme, namentlich der Grundrechtsrelevanz der Regelung ab (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 -, BVerfGE 58, 257 [277 f.); BVerwG, Urt. v. 5.1.2000 - 6 P 1.99 -, BVerwGE 110, 253 [255 f.]; Beschl. v. 20.8.2003 - 6 CN 4/02 -, juris). - VG Aachen, 28.11.2005 - 6 K 2292/02
Maulkorb- und Leinenpflicht für bestimmte in sog. "Rasseliste" aufgeführte …
Rn. 36 vgl. Urteile vom 3. Juli 2002 -6 CN 8.01-, DVBl. 2002, 1562 (zur Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung); vom 18. Dezember 2002 -6 CN 1.02-, Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 73 (zur Schleswig-Holsteinischen Gefahrhundeverordnung); vom 20. August 2003 -6 CN 4.02-, (zur Brandenburgischen Hundehalterverordnung); vom 28. Juni 2004 -6 C 21.03-, Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 76 (zur Rheinland-Pfälzischen Gefahrenabwehrverordnung); und vom 10. November 2004 -6 BN 3.04-, Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 79 (zur Hessischen Gefahrenabwehrverordnung),.
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