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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.03.2003 - 6 CS 02.2979   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,64321
VGH Bayern, 12.03.2003 - 6 CS 02.2979 (https://dejure.org/2003,64321)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2003 - 6 CS 02.2979 (https://dejure.org/2003,64321)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2003 - 6 CS 02.2979 (https://dejure.org/2003,64321)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen, 08.06.2012 - 5 A 455/09

    Niederschlagswassergebühr, rückwirkende Straßenwidmung, rückwirkendes Ereignis

    Überwiegend wird dies jedoch selbst dann verneint, wenn das Landesrecht die rückwirkende Verfügung einer Straßenwidmung nicht ausdrücklich ausschließt, weil eine solche Rückwirkung mit den Folgen der Widmung als einer Statusänderung aus Gründen der Rechtsklarheit und -sicherheit unvereinbar sei (BayVGH, Beschl. v. 12.3.2003 - 6 CS 02.2979 -, juris Rn. 12/13;… VGH BW, Urt. v. 4. Dezember 1995 - 2 S 1360/94 -, juris Rn. 23 bis 26).
  • VGH Bayern, 05.07.2018 - 6 ZB 18.1054

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist eine der Widmung beigefügte Anordnung der Rückwirkung aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit unwirksam (BayVGH, B.v. 12.3.2003 - 6 CS 02.2979 - juris Rn. 13; U.v. 4.4.1995 - 8 B 94.2803).
  • VG München, 27.03.2018 - M 28 K 17.1763

    Festsetzungsverjährung einer Erschließungsbeitragsforderung

    Rn. 25 a) Der Umstand, dass diese Widmungen rückwirkend zum 6. März 2000 verfügt waren, führt entgegen der Auffassung der Beklagten nicht zur deren gänzlicher Unwirksamkeit: Nichtig ist die Widmung, soweit sie rückwirkend erfolgt ist; nichtig ist nicht die Widmung als solche, sondern nur die Anordnung deren Rückwirkung (…SächsOVG, U. v. 8.6.2012 - 5 A 455/09 - juris Rn. 31; BayVGH, B. v. 12.3.2003 - 6 CS 02.2979 - juris Rn. 12 ff.; so auch noch die Rechtsauffassung der Beklagten auf S. 3 unter d) des Schriftsatzes vom 25. April 2012 im früheren Verfahren M 2 K 11.4386, der in der mündlichen Verhandlung zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemacht wurde).
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