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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.09.2009 - 6 CS 09.1493   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,72649
VGH Bayern, 15.09.2009 - 6 CS 09.1493 (https://dejure.org/2009,72649)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.09.2009 - 6 CS 09.1493 (https://dejure.org/2009,72649)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. September 2009 - 6 CS 09.1493 (https://dejure.org/2009,72649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragsrecht; Hinterliegergrundstück; 2 bis 10 m breiter Grünstreifen zwischen Erschließungsanlage und Grundstück (in fremdem Eigentum); öffentlicher Feldweg; fehlende rechtliche Sicherung der Zufahrts- bzw. Zugangsmöglichkeit mangelndes Erschlossensein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2009 - 6 CS 09.1493
    Dazu gehört, dass rechtliche Hindernisse, die der Zugänglichkeit entgegenstehen, dadurch ausgeräumt sind, dass Zufahrt bzw. Zugang in rechtlich gesicherter Weise und auf Dauer genommen werden kann (BVerwG vom 7.10.1977 - IV C 103.74, BayVBl 1978, 248).
  • VGH Bayern, 02.12.2005 - 6 CS 05.1522

    Erschließungsbeitragsrecht: Kein Erschlossensein durch Notwegerecht, Zeitpunkt …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2009 - 6 CS 09.1493
    Dabei ist darauf abzustellen, ob das herangezogene Grundstück gerade der abzurechnenden Anbaustraße wegen bebaubar ist, also von dieser Straße aus in einer Weise verkehrlich erreichbar ist, die den einschlägigen Bestimmungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts genügt (u.a. BayVGH vom 2.12.2005 - 6 CS 05.1522, BayVBl. 2006, 223).
  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 6 ZB 03.3369
    Auszug aus VGH Bayern, 15.09.2009 - 6 CS 09.1493
    Eine Widmung als öffentlicher Feld- oder Waldweg eröffnet keine allgemeine Anfahrmöglichkeit mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen für ein Grundstück, sondern nur mit Fahrzeugen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (vgl. BayVGH vom 27.3.2006, 6 ZB 03.3369 in juris Rd.Nr. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11

    Erschlossensein eines Grundstücks und Entstehen der Beitragspflicht

    Für vergleichbare Konstellationen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Erschlossensein verneint (vgl. Bay. VGH Beschlüsse vom 18.12.2006 - 6 ZB 05.672 - KStZ 2007, 115, und vom 15.9.2009 - 6 CS 09.1493 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12

    Erschließungsbeiträge bei ehemaliger Bundesstraße; nichtförmliche Widmung einer …

    Die zuvor wohl bestehende Widmung als beschränkt öffentlicher Weg (Feldweg; vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 4 lit. a StrG) genügt nicht den Anforderungen, die an eine zum Anbau bestimmte Straße zu stellen sind, da sie regelmäßig keine Anfahrmöglichkeit mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen für ein Grundstück eröffnet, sondern lediglich den Verkehr mit Fahrzeugen für forst- und landwirtschaftliche Zwecke ermöglicht (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 15.09.2009 - 6 CS 09.1493 - und vom 27.03.2006 - 6 ZB 03.3369 - jeweils juris; Senatsbeschluss vom 10.07.2012 - 2 S 652/12 -).

    Wie bereits dargelegt erfüllt ein beschränkt öffentlicher Weg außerdem seinerseits nicht die Anforderungen, die an eine zum Anbau bestimmte Straße zu stellen sind, da er regelmäßig lediglich den Verkehr mit Fahrzeugen für forst- und landwirtschaftliche Zwecke ermöglicht (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 15.09.2009 - 6 CS 09.1493 - und vom 27.03.2006 - 6 ZB 03.3369 - jeweils juris; Senatsbeschluss vom 10.07.2012 - 2 S 652/12 -).

  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 6 B 20.1619

    Gemeinsame Abrechnung von Straßen im Erschließungsbeitragsrecht

    Eine Lage an einem öffentlichen Feldweg kann damit nicht als Zufahrts- bzw. Zugangsmöglichkeit in rechtlich gesicherter Weise und auf Dauer angesehen werden (BayVGH, B.v. 15.9.2009 - 6 CS 09.1493 - juris Rn. 12;… B.v. 27.3.2006 - 6 ZB 03.3369 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 20.01.2010 - 6 ZB 08.1003

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anbaustraße; Erschlossensein; …

    Diese rechtliche Sicherung einer allgemeinen Nutzung bedeutet, dass zumindest eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten des Rechtsträgers der Bauaufsichtsbehörde bestellt sein muss (BayVGH, B.v. 15.9.2009 - 6 CS 09.1493 - juris ; Wolf in Simon/Busse, BayBO, Stand Juni 2009, Rd.Nrn. 161 ff. zu Art. 4).
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