Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.06.2011 - 6 CS 11.475 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Zuweisung (VCS GmbH); Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung; Bestimmtheit; amtsangemessene Tätigkeit; dringendes betriebliches und personalwirtschaftliches Interesse; Zumutbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 29.03.2011 - 6 CS 11.266
Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Zuweisung (VCS GmbH); amtsangemessene …
Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2011 - 6 CS 11.475
Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit den gravierenden Veränderungen im Bereich der Telekommunikation eine grundlegende Neuausrichtung der Berufsbilder verbunden ist und dass das abstrakte Tätigkeitsfeld und der konkrete Arbeitsposten der Sachbearbeiterin Backoffice durch den im angegriffenen Bescheid vom 15. Dezember 2010 enthaltenen Aufgabenkatalog hinreichend bestimmt werden (vgl. BayVGH vom 29.3.2011 Az. 6 CS 11.266 RdNr. 19; NdsOVG vom 18.5.2011 Az. 5 ME 81.11 RdNr. 14; vom 18.5.2011 Az. 5 ME 5.11 RdNr. 16).Eine solche Dienstpostenbewertung liegt in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn und ist deshalb gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BayVGH vom 29.3.2011, a.a.O.; OVG RhPf vom 9.2.2011 Az. 10 B 11312.10 RdNr. 15).
Das Gebot, solchen Beamten bei Tochter- oder Enkelgesellschaften eine angemessene Tätigkeit zuzuweisen, ergibt sich nicht nur aus der betriebswirtschaftlichen Erwägung heraus, dass die weiter alimentierten Beamten auch eine Arbeitsleistung für den Konzern erbringen sollen, sondern zudem deshalb, weil nach beamtenrechtlichen Grundsätzen die Pflicht besteht, Beamte wie die Antragstellerin amtsangemessen zu beschäftigen (vgl. BayVGH vom 29.3.2011, a.a.O., RdNr. 23;… vom 24.11.2010, a.a.O., RdNr. 17;… OVG RhPf vom 9.2.2011, a.a.O., RdNr. 22).
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 6 CS 10.2094
Bundesbeamtenrecht; Telekom; technischer Fernmeldehauptsekretär; dauerhafte …
Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2011 - 6 CS 11.475
Die Begründung enthält mit dem Verweis auf die aktuelle, nur zur Zeit zur Verfügung stehende Beschäftigungsmöglichkeit der Antragstellerin bei der VCS in N. auch einen auf den konkreten Fall bezogenen Grund für das besondere Interesse am Sofortvollzug, der über das den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigende öffentliche Interesse hinausgeht (vgl. BayVGH vom 24.11.2010 Az. 6 CS 10.2094 RdNr. 9 m.w.N. der Rechtsprechung).Das Gebot, solchen Beamten bei Tochter- oder Enkelgesellschaften eine angemessene Tätigkeit zuzuweisen, ergibt sich nicht nur aus der betriebswirtschaftlichen Erwägung heraus, dass die weiter alimentierten Beamten auch eine Arbeitsleistung für den Konzern erbringen sollen, sondern zudem deshalb, weil nach beamtenrechtlichen Grundsätzen die Pflicht besteht, Beamte wie die Antragstellerin amtsangemessen zu beschäftigen (…vgl. BayVGH vom 29.3.2011, a.a.O., RdNr. 23; vom 24.11.2010, a.a.O., RdNr. 17;… OVG RhPf vom 9.2.2011, a.a.O., RdNr. 22).
- VGH Bayern, 02.08.2011 - 6 ZB 11.197
Zuweisung (DTAG, VCS); Fernmeldeobersekretärin (A 7); Service Center Agent; …
Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit den gravierenden Veränderungen im Bereich der Telekommunikation eine grundlegende Neuausrichtung der Berufsbilder verbunden ist und dass das abstrakte Tätigkeitsfeld und der konkrete Arbeitsposten durch den im Bescheid vom 28. Oktober 2009 enthaltenen und später modifizierten Aufgabenkatalog hinreichend bestimmt werden (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2011 - 6 CS 11.266 - juris ; B.v. 20.6.2011 - 6 CS 11.475 - juris ; NdsOVG, B.v. 18.5.2011 - 5 ME 81.11 - juris ).Dass mit dieser Zuordnung die dem Dienstherrn eingeräumte organisatorische Gestaltungsfreiheit (BayVGH, B.v.20.6.2011 - 6 CS 11.475 - juris m.w.N.) überschritten sein könnte, wird mit dem Zulassungsantrag nicht substantiiert aufgezeigt.
- OVG Niedersachsen, 05.09.2011 - 5 OA 317/11
Festsetzung des Auffangwerts in Höhe von 5000 EUR unabhängig von der …
Der Festsetzungspraxis anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 B 629/11 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 29.6.2011 - 1 Bs 35/11 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.6.2011 - OVG 6 S 10.11 -, juris; VGH München, Beschluss vom 20.6.2011 - 6 CS 11.475 -, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 2.3.2011 - 1 B 2282/10 -, juris; OVG Koblenz, Beschluss vom 9.2.2011 - 10 B 11312/10 -, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 16.12.2010 - 4 S 2403/10 -, juris), die in Verfahren der vorliegenden Art lediglich einen Streitwert von 2.500 EUR festsetzen, schließt sich der Senat deshalb nicht an.
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