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| ArbG Schwerin, 13.07.2006 - 6 Ca 3232/05 |
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Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 13.07.2006 - 6 Ca 3232/05
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 289/06
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 289/06
Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - Negativliste - Sozialauswahl - …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 13. Juli 2006 - 6 Ca 3232/05 - abgeändert:. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 277/06
Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - Negativliste - Sozialauswahl
Rn. 37 Gegen die Annahme, die sozialen Gesichtspunkte seien im Verhältnis des Klägers zum Arbeitnehmer Torsten B. noch ausreichend berücksichtigt, spricht zum einen der Umstand, dass B. nach dem von der Beklagten selbst gemeinsam mit dem Betriebsrat im Interessenausgleich aufgestellten Punkteschema mit 68 Punkten deutlich weniger Punkte erhalten hat als der Kläger mit 75 Punkten - wobei noch dahinstehen kann, ob nicht angesichts der Notwendigkeit der Festlegung eines Stichtages für die Berechnung von Alter und Betriebszugehörigkeit zur Erstellung einer Auswahlliste (…vgl. BAG vom 6.7.2006, a. a. O., Rz. 59) B. wegen seines nach der Erstellung der Sozialübersicht (Anlage B7) liegenden Geburtstages nur 67 Punkte hätte erhalten dürfen, wie das Arbeitsgericht in einem Parallelprozess (6 Ca 3232/05, 1 Sa 289/06) näher ausgeführt hat.
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