Rechtsprechung
| ArbG Mainz, 01.06.2023 - 6 Ca 738/22 |
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 01.06.2023 - 6 Ca 738/22
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 5 Sa 155/23
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 5 Sa 154/23
Schadensersatz nach Art 82 Abs 1 DSGVO - immaterieller Schaden - verspätete …
Sie habe im Rechtsstreit 6 Ca 738/22 ( LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 155/23 ) gegen die Beklagte eine Klage wegen Benachteiligung und Mobbings erhoben.Auf den Inhalt ihrer Schriftsätze vom 30. Dezember 2022 und vom 8. Mai 2023 im Rechtsstreit 6 Ca 738/22 nehme sie Bezug.
Deshalb habe sie im Rechtsstreit 6 Ca 738/22 ( LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 155/23 ) einen weiteren Auskunftsanspruch geltend gemacht, um Informationen über die Einkünfte anderer Arbeitnehmer in der Abteilung zu erhalten, damit sie beurteilen könne, inwiefern sie benachteiligt werde.
Außerdem wird auf den Inhalt der zur Information der Kammer beigezogenen Akte 6 Ca 738/22 ( LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 155/23 ) Bezug genommen.
Rn. 41 Die Klägerin macht geltend, dass das Arbeitsverhältnis seit Jahren belastet sei; sie bezieht sich auf ihre Ausführungen im weiteren Rechtsstreit 6 Ca 738/22 ( LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 155/23 ).
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2024 - 5 Sa 155/23
Unzulässiges Teilurteil - Auskunft - Gehalt - Benachteiligungsverbot
Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 1. Juni 2023, Az. 6 Ca 738/22, aufgehoben.Rn. 30 das Teilurteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 1. Juni 2023, Az. 6 Ca 738/22, abzuändern und die Klage abzuweisen,.
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