Rechtsprechung
| VG Meiningen, 15.12.2022 - 6 D 470/22 Me |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Thüringen
Aussetzung einer vorläufigen Dienstenthebung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 21.09.2000 - 1 DB 7.00
Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen - Polizeibeamter im …
Auszug aus VG Meiningen, 15.12.2022 - 6 D 470/22
Der aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es, die Belange des Beamten, insbesondere sein Interesse, seine Tätigkeit einstweilen bis zur rechtskräftigen Beendigung des Disziplinarverfahrens fortzusetzen, mit den dienstlichen Interessen der Behörde, die seiner Weiterbeschäftigung entgegenstehen können, abzuwägen (BVerwG, B. v. 21.09.2000 1 DB 7/00 , juris Rn. 16).Der aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet hierbei, dass die Belange des Beamten, insbesondere sein Interesse, seine Tätigkeit einstweilen bis zur rechtskräftigen Beendigung des Disziplinarverfahrens fortzusetzen, mit den dienstlichen Interessen der Behörde, die seiner Weiterbeschäftigung entgegenstehen können, abzuwägen sind (BVerwG, B. v. 21.09.2000 - 1 DB 7/00 -, juris Rn. 16).
Rn. 83 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Interessenabwägung grundsätzlich dann keine übermäßigen Anforderungen zu stellen, wenn im Hinblick auf Art und Schwere des Dienstvergehens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme, nämlich die Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis, in Betracht kommt (BVerwG, B. v. 21.09.2000 - 1 DB 7/00 -, juris Rn. 16).
- OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 19 ZD 4/13
Vorliegen einer vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 …
Auszug aus VG Meiningen, 15.12.2022 - 6 D 470/22
Rn. 74 Eine wesentliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebs ist dann zu besorgen, wenn aufgrund von Umständen, die mit dem mutmaßlich begangenen Dienstvergehen in Zusammenhang stehen, eine gedeihliche, der Dienstverrichtung dienende Zusammenarbeit mit dem Beamten gefährdet ist und hierunter die Aufgabenerledigung ernsthaft leiden kann (vgl. Gansen, a. a. O., § 38 Rn. 26 mit Verweis auf OVG Lüneburg, B. v. 25.03.2013 - 19 ZD 4/13 -, juris Rn. 8).Es kann vorliegend auch dahingestellt bleiben, ob ausnahmsweise dann von einer Aussetzung der Anordnung abgesehen werden kann, wenn angesichts der besonderen Umstände des Falles auch eine einwandfreie Ausübung des Ermessens denkmöglich nur zu einer Entscheidung mit gleichem Ergebnis hätte führen können (…sog. "Ermessensreduzierung auf Null": VG Meiningen, B. v. 23.10.2000 - 6 E 60010/00.Me -, juris Rn. 11; VG Halle (Saale), B. v. 01.09.2003 - 12 A 6/03 -, juris Rn. 16 bzw. "intendierte Entscheidungen: OVG Lüneburg, B. v. 25.03.2013 - 19 ZD 4/13 -, juris Rn. 13).
- VG Halle, 01.09.2003 - 12 A 6/03
Auszug aus VG Meiningen, 15.12.2022 - 6 D 470/22
Auch der Hinweis der Antragsgegnerin auf die Schwere des Dienstvergehens reicht hierbei nicht aus, weil nicht ersichtlich wird, ob ihr bei ihrer Entscheidung bewusst war, dass die vorläufige Dienstenthebung auch bei einem schwerwiegenden Dienstvergehen in ihr Ermessen gestellt ist (ähnlich auch VG Halle (Saale), B. v. 01.09.2003 - 12 A 6/03 -, juris Rn. 15).Es kann vorliegend auch dahingestellt bleiben, ob ausnahmsweise dann von einer Aussetzung der Anordnung abgesehen werden kann, wenn angesichts der besonderen Umstände des Falles auch eine einwandfreie Ausübung des Ermessens denkmöglich nur zu einer Entscheidung mit gleichem Ergebnis hätte führen können (…sog. "Ermessensreduzierung auf Null": VG Meiningen, B. v. 23.10.2000 - 6 E 60010/00.Me -, juris Rn. 11; VG Halle (Saale), B. v. 01.09.2003 - 12 A 6/03 -, juris Rn. 16 bzw. "intendierte Entscheidungen: OVG Lüneburg, B. v. 25.03.2013 - 19 ZD 4/13 -, juris Rn. 13).
- VG Meiningen, 23.10.2000 - 6 E 60010/00
Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltungsanordnung wegen des Verdachts …
Auszug aus VG Meiningen, 15.12.2022 - 6 D 470/22
Denn der Umstand, dass ein beschuldigter Beamter voraussichtlich aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird, kann zwar Teil der von der obersten Dienstbehörde anzustellenden Ermessenserwägungen sein, schließt sie aber nicht aus (VG Meiningen, B. v. 23.10.2000 - 6 E 60010/00.Me -, juris Rn. 11).Es kann vorliegend auch dahingestellt bleiben, ob ausnahmsweise dann von einer Aussetzung der Anordnung abgesehen werden kann, wenn angesichts der besonderen Umstände des Falles auch eine einwandfreie Ausübung des Ermessens denkmöglich nur zu einer Entscheidung mit gleichem Ergebnis hätte führen können (sog. "Ermessensreduzierung auf Null": VG Meiningen, B. v. 23.10.2000 - 6 E 60010/00.Me -, juris Rn. 11;… VG Halle (Saale), B. v. 01.09.2003 - 12 A 6/03 -, juris Rn. 16 bzw. "intendierte Entscheidungen: OVG Lüneburg, B. v. 25.03.2013 - 19 ZD 4/13 -, juris Rn. 13).
- VG Meiningen, 22.09.2003 - 6 D 60015/02
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarverfahren; Polizeibeamter; …
Auszug aus VG Meiningen, 15.12.2022 - 6 D 470/22
Dies ist anhand einer dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eigenen summarischen Prüfung festzustellen (VG Meiningen, B. v. 25.09.2003 - 6 D 60015/02.Me -, juris Rn. 12).Der Beamte kann daher auch noch nach Wirksamwerden einer entsprechenden Anordnung jederzeit bis zum rechtskräftigen Abschluss des Disziplinarverfahrens seinen Einwendungen mit derselben Wirkung Geltung verschaffen, wie wenn er schon vor Erlass der Anordnung hierzu Gelegenheit gehabt hätte (VG Meiningen, B. v. 25.09.2003 - 6 D 60015/02.Me -, juris Rn. 13 und B. v. 07.04.2004 - 6 D 60017/03.Me -, juris Rn. 17).
- BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14
Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …
Auszug aus VG Meiningen, 15.12.2022 - 6 D 470/22
Das Gewicht einer Pflichtverletzung ist folglich Ausgangspunkt und richtungsweisendes Bemessungskriterium, um die erforderliche Disziplinarmaßnahme zu bestimmen (BVerwG, U. v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 -, juris Rn. 12). - BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem Dienstordnungsverfahren …
Auszug aus VG Meiningen, 15.12.2022 - 6 D 470/22
Jedoch gelten das Schuldprinzip sowie Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) auch und gerade im Disziplinarverfahren (st. Rspr. des BVerfG, statt vieler: stattgebender Kammerbeschluss v. 08.12.2004 - 2 BvR 52/02 -, juris Rn. 44). - BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01
Verhältnismäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen Verstoß gegen die …
Auszug aus VG Meiningen, 15.12.2022 - 6 D 470/22
Hieraus folgt, dass die Disziplinarmaßnahme als strafähnliche Sanktion die Schuld des Täters voraussetzt und zudem unter Berücksichtigung aller belastenden und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und dem Verschulden des Täters stehen muss (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss v. 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01 -, juris Rn. 28). - VGH Bayern, 20.04.2011 - 16b DS 10.1120
Antrag auf Aufhebung eines Gerichtsbeschlusses über einen Aussetzungsantrag
Auszug aus VG Meiningen, 15.12.2022 - 6 D 470/22
Rn. 117 Es kann dahinstehen, ob es dem Disziplinargerichts grundsätzlich verwehrt ist, die Rechtsgrundlage für die vorläufige Dienstenthebung auszutauschen (vgl. BayVGH, B. v. 20.04.2011 - 16b DS 10.1120 -, juris Rn. 35 f.), da auch die Voraussetzungen des § 42 Abs. 1 Satz 1 ThürDG nicht vorliegen. - OVG Saarland, 18.05.2011 - 6 B 211/11
Ermessensausübung bei der Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung und …
Auszug aus VG Meiningen, 15.12.2022 - 6 D 470/22
Rn. 84 Es braucht vorliegend nicht entschieden werden, ob das Disziplinargericht die vorläufige Dienstenthebung zumindest dem Grunde aufrecht erhalten kann, sofern nach dem aktuellen Sachstand angenommen werden kann, dass das Ermessen der obersten Dienstbehörde entsprechend der von ihr getroffenen Entscheidung intendiert bzw. auf Null reduziert war, oder das Gericht in diesem Fall nicht letztlich seine Ermessensvorstellungen an die Stelle des von der Behörde ausgeübten Ermessens setzen würde, was ihm grundsätzlich verwehrt ist (siehe hierzu auch OVG Saarlouis, B. v. 18.05.2011 - 6 B 211/11 -, juris Rn. 23). - OVG Thüringen, 10.09.2022 - 5 PO 525/21
Mitbestimmungspflichtigkeit der Probezeitverlängerung eines Beamten; keine …
- VG Weimar, 28.06.2021 - 4 E 315/21
Personalvertretungsrechtliche Allzuständigkeit
- OVG Thüringen, 19.05.2021 - 5 PO 617/20
Personalvertretungsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren; …
- VG Weimar, 29.06.2021 - 4 E 397/21
Personalvertretungsrechtliche Allzuständigkeit
- VG Meiningen, 07.04.2004 - 6 D 60017/03
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarverfahren; vorläufige …
- BVerwG, 01.11.1985 - 1 DB 45.85
- VG Gera, 11.03.2022 - 1 E 158/22
- OVG Thüringen, 29.04.2024 - 8 DO 415/23
Vorläufige Dienstenthebung eines Oberbürgermeisters
Dies ergibt sich auch ohne eine spezielle disziplinarrechtliche Regelung über die Aufhebung der vorläufigen Anordnung (vgl. zum Bundesrecht § 38 Abs. 4 BDG a. F., § 38 Abs. 5 BDG n. F.) aus § 42 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 ThürDG , § 21 ThürDG i. V. m. §§ 48 und 49 ThürVwVfG (vgl. VG Meiningen, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 6 D 470/22 Me - Juris, Rn. 72;… Gansen in: Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Stand 2/2024, § 38 BDG Rn. 55, 139).Dies gilt - lediglich mit geringeren Anforderungen - selbst dann, wenn als Disziplinarmaßnahme die Entfernung aus dem Dienst in Betracht kommt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4. Januar 1996 - 1 DB 16/95 - Juris, Rn. 9 f.;… Beschluss vom 21. September 2000 - 1 DB 7/00 - Juris, Rn. 15 ff. und 27 f.;… Beschluss des Senats vom 25. August 2005 - 8 DO 400/02 - Juris, Rn. 38 f.; jew. zu § 91 BDO; VG Meiningen, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 6 D 470/22 Me - Juris, Rn. 77 ff.).
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