Rechtsprechung
| VG Meiningen, 24.04.2008 - 6 D 60017/06 Me |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 49.00
Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Trunkenheitsfahrt im Jahr 1997 und …
Auszug aus VG Meiningen, 24.04.2008 - 6 D 60017/06
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 30.08.2000 - 1 D 37/99 -, BVerwGE 112, 19; U. v. 08.05.2001 - 1 D 20/00 -, BVerwGE 114, 212; U. v. 29.08.2001 - 1 D 49/00 -, zitiert nach Juris), der sich die Kammer bereits mit Urteil vom 19.02.2002 (6 D 60001/00.Me -, zitiert nach Juris) angeschlossen hat, ist bei der Prüfung, ob ein - wie hier vorliegendes - außerdienstliches Verhalten die Amtspflicht des § 57 Satz 3 ThürBG verletzt, die Regelung des § 81 Abs. 1 Satz 2 ThürBG konkretisierend zu berücksichtigen.Unter "Amt" im Sinne von § 81 Abs. 1 Satz 2 ThürBG ist dabei das Amt im konkret-funktionellen Sinn zu verstehen (vgl. BVerwG, U. v. 29.08.2001, a. a. O. zu der gleichlautenden Regelung in § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG).
Besteht dagegen eine enge Verbindung, z. B. indem ein mit der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten betrauter Polizeibeamter selbst eine Straftat begeht, ist von einer solchen Beeinträchtigung auszugehen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, U. v. 29.08.2001, a. a. O.).
Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 29.08.2001, a. a. O.) nur anzunehmen, wenn das Verhalten des Beamten in quantitativer oder qualitativer Hinsicht über das für eine jede Eignung vorausgesetzte Mindestmaß an Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung hinausgeht.
zu einer objektiv bedeutsamen Achtungs- und Vertrauensbeeinträchtigung führen (vgl. BVerwG, U. v. 29.08.2001, a. a. O.).
Davon geht offensichtlich auch das Bundesverwaltungsgericht aus, wenn es in seinem Urteil vom 29.08.2001 (1 D 49/00 -, a. a. O.) zwar einerseits darstellt, die außerdienstliche Begehung einer Straftat durch einen Polizeibeamten sei wegen der ihm obliegenden Aufgaben der Strafverhinderung- und Verfolgung stets eine Dienstpflichtverletzung, gleichwohl aber grundsätzlich - und damit auch für Polizeibeamte - die Prüfung verlangt, ob diese Pflichtverletzung in besonderem Maße geeignet ist, Ansehen- und Vertrauen zu beeinträchtigen und ob diese Beeinträchtigung allgemein bedeutsam ist.
- BVerwG, 16.06.1992 - 1 D 11.91
Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Bundesbahn; Vorwurf der …
Auszug aus VG Meiningen, 24.04.2008 - 6 D 60017/06
Strafbefehl ist kein Urteil im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 BDO und enthält keine der Bindungswirkung zugänglichen tatsächlichen Feststellungen, weil er nicht auf erwiesenen Tatsachen, sondern in einem summarischen Verfahren lediglich auf den hinreichenden Verdacht solcher Tatsachen gestützt ist (BVerwGE 93, 255).Allerdings kann dieser Strafbefehl als Indiz für die angeschuldigte Tathandlung gewürdigt werden (BVerwGE 93, 255;… Weiss in GKÖD, Komm. zum Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, K § 18 Rdnr. 13 m.w.N. zur Rechtsprechung).
- BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00
Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der …
Auszug aus VG Meiningen, 24.04.2008 - 6 D 60017/06
Bereits bei der Prüfung, ob ein außerdienstliches Verhalten die Amtspflicht des § 57 Satz 3 ThürBG verletzt, ist die Regelung des § 81 Abs. 1 Satz 2 ThürBG konkretisierend zu berücksichtigen, wonach ein Verhalten des Beamten außerhalb des Dienstes ein Dienstvergehen ist, wenn es nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für sein Amt oder das Ansehen des Berufsbeamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (im Anschluss an BVerwG, U. v. 30.08.2000 - 1 D37/99 -, BVerwGE 114, 212).Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 30.08.2000 - 1 D 37/99 -, BVerwGE 112, 19; U. v. 08.05.2001 - 1 D 20/00 -, BVerwGE 114, 212; U. v. 29.08.2001 - 1 D 49/00 -, zitiert nach Juris), der sich die Kammer bereits mit Urteil vom 19.02.2002 (6 D 60001/00.Me -, zitiert nach Juris) angeschlossen hat, ist bei der Prüfung, ob ein - wie hier vorliegendes - außerdienstliches Verhalten die Amtspflicht des § 57 Satz 3 ThürBG verletzt, die Regelung des § 81 Abs. 1 Satz 2 ThürBG konkretisierend zu berücksichtigen.
- BVerwG, 09.10.1996 - 1 D 85.95
Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten des Bundeskriminalamts - Außerdienstliche …
Auszug aus VG Meiningen, 24.04.2008 - 6 D 60017/06
Eine messbare Beeinträchtigung der psychischen und physischen Leistungsfähigkeit tritt im Allgemeinen bei einer Blutalkoholkonzentration von 0, 5 Promille ein (BVerwG, U. v. 09.10.1996 - 1 D 85/95 -).Eine messbare Beeinträchtigung der psychischen und physischen Leistungsfähigkeit tritt - wie Disziplinargerichte wiederholt entschieden haben - im Allgemeinen bei einer Blutalkoholkonzentration von 0, 5 Promille ein (vgl. BVerwG, U. v. 09.10.1996 - 1 D 85/95 -, zitiert nach Juris, m. w. N. zur ständigen Rechtsprechung; BDiG, Gerichtsbescheid v. 09.03.2000 - VIII VL 9/00 -, zitiert nach Juris).
- BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen …
Auszug aus VG Meiningen, 24.04.2008 - 6 D 60017/06
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 30.08.2000 - 1 D 37/99 -, BVerwGE 112, 19; U. v. 08.05.2001 - 1 D 20/00 -, BVerwGE 114, 212; U. v. 29.08.2001 - 1 D 49/00 -, zitiert nach Juris), der sich die Kammer bereits mit Urteil vom 19.02.2002 (6 D 60001/00.Me -, zitiert nach Juris) angeschlossen hat, ist bei der Prüfung, ob ein - wie hier vorliegendes - außerdienstliches Verhalten die Amtspflicht des § 57 Satz 3 ThürBG verletzt, die Regelung des § 81 Abs. 1 Satz 2 ThürBG konkretisierend zu berücksichtigen. - BVerwG, 08.09.1988 - 1 D 70.87
Vorermittlungen bei einem Disziplinarverfahren - Heilung von nicht den …
Auszug aus VG Meiningen, 24.04.2008 - 6 D 60017/06
Vielmehr muss das Disziplinarverfahren wegen Ablaufs der zweijährigen Verfolgungsfrist nach §§ 76 Abs. 1, Abs. 3, § 64 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 BDO eingestellt werden (vgl. BVerwG, U. v. 08.09.1988 - 1 D 70.87 - U. v. 07.02.2001 - 1 D 59/99 -, jeweils zitiert nach Juris). - BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 59.99
Materielles Disziplinarrecht; Postzustellbeamter
Auszug aus VG Meiningen, 24.04.2008 - 6 D 60017/06
Vielmehr muss das Disziplinarverfahren wegen Ablaufs der zweijährigen Verfolgungsfrist nach §§ 76 Abs. 1, Abs. 3, § 64 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 BDO eingestellt werden (vgl. BVerwG, U. v. 08.09.1988 - 1 D 70.87 - U. v. 07.02.2001 - 1 D 59/99 -, jeweils zitiert nach Juris). - VG Meiningen, 19.02.2002 - 6 D 60001/00
Einstellung eines förmlichen Disziplinarverfahrens aufgrund einer nicht …
Auszug aus VG Meiningen, 24.04.2008 - 6 D 60017/06
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 30.08.2000 - 1 D 37/99 -, BVerwGE 112, 19; U. v. 08.05.2001 - 1 D 20/00 -, BVerwGE 114, 212; U. v. 29.08.2001 - 1 D 49/00 -, zitiert nach Juris), der sich die Kammer bereits mit Urteil vom 19.02.2002 (6 D 60001/00.Me -, zitiert nach Juris) angeschlossen hat, ist bei der Prüfung, ob ein - wie hier vorliegendes - außerdienstliches Verhalten die Amtspflicht des § 57 Satz 3 ThürBG verletzt, die Regelung des § 81 Abs. 1 Satz 2 ThürBG konkretisierend zu berücksichtigen. - BDiszG, 10.03.1999 - VII BK 2/99
Auszug aus VG Meiningen, 24.04.2008 - 6 D 60017/06
Unerheblich ist, dass die Anschuldigungsschrift vor Ablauf der Verjährungsfrist (jedenfalls betreffend des Vorwurfs des Dienstantritts unter Einfluss von Alkohol) bei Gericht eingegangen war, denn die Disziplinarkammer ist an einer Sachentscheidung nach § 4 Abs. 1 BDO auch dann gehindert, wenn die Verfolgungsverjährung erst während des laufenden Gerichtsverfahrens eintritt (ständige Rechtsprechung aller Kammern des Bundesdisziplinargerichts, vgl. nur B. v. 10.03.1999 - VII BK 2/99 -, m. w. N., zitiert nach Juris). - BDiszG, 09.03.2000 - VIII VL 9/00
Auszug aus VG Meiningen, 24.04.2008 - 6 D 60017/06
Eine messbare Beeinträchtigung der psychischen und physischen Leistungsfähigkeit tritt - wie Disziplinargerichte wiederholt entschieden haben - im Allgemeinen bei einer Blutalkoholkonzentration von 0, 5 Promille ein (vgl. BVerwG, U. v. 09.10.1996 - 1 D 85/95 -, zitiert nach Juris, m. w. N. zur ständigen Rechtsprechung; BDiG, Gerichtsbescheid v. 09.03.2000 - VIII VL 9/00 -, zitiert nach Juris). - BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01
Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von …
- OVG Thüringen, 29.09.2005 - 8 DO 330/02
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Entfernung eines Polizeibeamten aus dem …
- VG Meiningen, 02.07.2003 - 6 D 60005/01
Disziplinarrecht der Landesbeamten; förmliches Disziplinarverfahren; …
- VG Meiningen, 07.05.2003 - 6 D 60010/99
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Übergangsregelung; …
- VGH Bayern, 29.02.2016 - 16a DZ 13.177
Außerdienstliches Dienstvergehen - Wiederholte fahrlässige Trunkenheitsfahrt
Rn. 16 Soweit der Kläger eine fehlende Disziplinarwürdigkeit seines Verhaltens mit Hinweis auf Entscheidungen des BVerwG (U.v. 12.11.2003 - 1 D 6/03 - UA S. 7) und des Verwaltungsgerichts Meiningen (U.v. 24.4.2008 - 6 D 60017/06 Me - UA S. 15) zu begründen versucht, lag diesen Fällen im Unterschied zum vorliegenden Fall jeweils nur eine einmalige Trunkenheitsfahrt zugrunde.Rn. 18 Soweit der Kläger insoweit auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen (U.v. 24.4.2008 a. a. O.) verweist, das trotz weiterer Dienstpflichtverletzungen nur auf eine Geldbuße erkannt habe, ist dies mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
- VG Wiesbaden, 31.01.2013 - 25 K 812/11
Orientierungsrahmen für die Zumessungserwägungen bei außerdienstlicher …
Auch hier verbieten sich allerdings Pauschalierungen, da es letztlich immer auf die Umstände des Einzelfalles ankommt (VG Meiningen, Urteil vom 24.04.2008 - 6 D 60017/06 Me -, juris Rdnr.56).
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