Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 17.07.2002 - 6 E 162/99 (4) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung von darlehensweise gewährter Sozialhilfe; Antrag auf Umwandlung des Darlehens in eine nicht rückzahlbare Beihilfe; Aufhebung des belastenden Teils eines Darlehensbescheides nach Eintritt der Bestandskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.10.1999 - 5 C 27.98
Ermessen zur Rücknahme einer rechtswidrigen, aber unanfechtbaren Heranziehung zum …
Auszug aus VG Darmstadt, 17.07.2002 - 6 E 162/99
So steht die Frage, in welcher Form die Hilfe gewährt wird, in einem unmittelbaren Zusammenhang zur Leistung selbst und unterliegt insoweit der gleichen Regelung, wie die Aufhebung der zu Unrecht erfolgten Leistungsversagung (vgl. zur Unterscheidung der Fälle nach Abs. 1 und Abs. 2 des § 44 SGB X: BVerwG, Urt. v. 05.10.1999 - BVerwG 5 C 27.98, in: BVerwGE 109, 346 ff m.w.Nw.). - BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit
Auszug aus VG Darmstadt, 17.07.2002 - 6 E 162/99
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (so bspw. schon Urt. v. 15.12.1983 - 5 C 65/82, in: BVerwGE 68, 285 ff) findet diese Vorschrift allerdings auf das Leistungsrecht des Bundessozialhilfegesetzes, das heißt auf die Leistungsgewährung selbst, keine Anwendung, weil dem das Strukturprinzip des § 5 BSHG, "keine Hilfe für die Vergangenheit", entgegensteht.
- BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02
Sozialhilfe, grundsätzlich keine Hilfe für die Vergangenheit; Regelsatzleistungen …
Danach gilt § 44 Abs. 1 und 4 SGB X für nicht erbrachte Sozialhilfeleistungen, hier zu Unrecht nicht erbrachte Regelsatz(teil)leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, nicht (zu hier nicht vorliegenden Besonderheiten z.B. in Bezug auf darlehensweise gewährte Sozialhilfe, s. VG Darmstadt, Urteil vom 17. Juli 1999 - 6 E 162/99 - info also 2003, 36; VG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 17. Mai 2002 - 3 K 452/01 - info also 2003, 168; Armborst in info also 2003, 170).
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