Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2002 - 6 E 322/02 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. April 2002 - 6 E 322/02 (https://dejure.org/2002,24005)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,24005) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung der Fürsorgepflicht durch einen Dienstherrn wegen PCB-Verseuchung eines Dienstzimmers in einem Finanzamt; Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens im Verwaltungsprozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen - 1 AR 2/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2002 - 6 E 322/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.1995 - 8 S 1407/95
Zum rechtlichen Interesse für ein selbständiges Beweisverfahren
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2002 - 6 E 322/02
Rn. 10 Vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschluss vom 3. Juli 1995 - 8 S 1407/95 -, NVwZ-RR 1996, 125.
- OVG Sachsen, 08.10.2012 - 5 E 81/12
Selbstständiges Beweisverfahren, Straßenzuschlag, Regeln der Technik, …
Rn. 6 Da die Tatsachen, die die Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens begründen, anzugeben und wenn nötig glaubhaft zu machen sind (§ 487 Nr. 4 ZPO), ist deutlich zu machen, welcher materiell-rechtliche Anspruch bestehen könnte, falls die unter Beweis gestellten Tatsachen vorliegen, um diese Evidenzkontrolle zu ermöglichen (…OVG NRW, Beschl. v. 24. März 2009 - 15 E 31/09 -, juris Rn. 7;… VGH BW, Beschl. v. 6. Februar 2004 - 8 S 2185/03 -, juris Rn. 2 = VBlBW 2004, 228 f.; OVG NRW, Beschl. v. 19. April 2002 - 6 E 322/02 -, juris Rn. 8).
dejure.org
Übersicht OVG Nordrhein-Westfalen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.